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Geschäftsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten

Organisation

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz)

Letzte Aktualisierung: 15.06.2017

Zur Verwirklichung dieses Grundrechtes hat das Land Schleswig-Holstein 1994 ein Gleichstellungsgesetz erlassen.

Gleichstellungsbeauftragte

Durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten soll die Wirksamkeit von gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst sichergestellt werden. Damit sie ihre Aufgaben effizient wahrnehmen können, sind Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit fachlich weisungsfrei. Sie besitzen ein eigenes Informationsrecht, dürfen zur Aufgabenwahrnehmung Akten ansehen und sind an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle, die Auswirkungen auf Frauen haben können, frühzeitig zu beteiligen.
Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es immer, durch geeignete Maßnahmen auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann hinzuwirken. Trotz rechtlicher Gleichstellung fehlt oft das Bewusstsein, dass in der Lebenswirklichkeit eine tatsächliche Gleichstellung noch nicht erreicht ist. Denn gesellschaftlich hergestellte Bedingungen versetzen Frauen oftmals in problematische Situationen und Positionen. Hier Aufklärungsarbeit zu leisten und auf Veränderungen hinzuwirken, ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten.

Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein

Die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein sind tätig in folgenden Bereichen:

Diagramm

Die Geschäftsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein hat die Aufgabe zu beraten, zu informieren, zu unterstützen und auf die Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten hinzuwirken.

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