London verbietet Export von Lebendvieh

Die Regierung beschliesst endgültig ein bereits 2021 auf den Weg gebrachtes Ausfuhrverbot. Dieses gilt neben Schlacht- auch für Masttiere.

Die britische Regierung untersagt den Export von Lebendvieh zu Schlacht- und Mastzwecken jetzt endgültig. Das geht aus ergänzenden Notizen zur Rede von König Charles III. zur Eröffnung des neuen Parlamentsjahrs am 7. November in London hervor.

Von dem Verbot sind gemäss dem «Animal Welfare (Livestock Exports) Bill» die Ausfuhren von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden betroffen. Die Regierung will damit unnötigen Stress, Erschöpfung und Verletzungen der Tiere verhindern. Statt des Exports sollen kürzere und für die Tiere weniger stressige Inlandstransporte durchgeführt werden. Ausserdem will die Regierung mit dem Gesetz sicherstellen, dass die Tiere in einem Schlachthof gemäss den hohen britischen Standards getötet und zerlegt werden.

Zur Zucht und für Wettbewerbe bestimmte Tiere sind von den neuen Regelungen ausgenommen. Die Londoner Regierung hatte bereits 2021 einen Gesetzentwurf für ein Exportverbot für Schlacht- und Masttiere auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz wird dieses Verbot endgültig umgesetzt. Begleitend sagt die Regierung den Farmern finanzielle Unterstützung bei weitergehenden Maßnahmen zum Tierschutz zu. Der Gesetzentwurf war seinerzeit vom englischen Bauernverband (NFU) begrüsst worden. Die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) begrüsste den jetzigen Schritt und sprach von einem «historischen Tag für den Tierschutz».

Kommentare (1)

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  • Franz | 12.11.2023
    Auch der Import von Lebendvieh gehört verboten
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