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Wiedereingliederung: So gelingt sie richtig

17. Februar 2021
wiedereingliederung Bild von CrazyCloud / Adobe Stock

Die erfolgreiche Durchführung einer betrieblichen Wiedereingliederung setzt vor allem eine gute Struktur voraus. Nur so können dessen Ziele erreicht und Ihre kranken Kollegen wieder eingegliedert werden. Im Folgenden geben wir Ihnen als Betriebsrat einige Tipps zur erfolgreichen Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zusammen mit dem Kollegen und Ihrem Arbeitgeber.

Fehlzeiten für Wiedereingliederung exakt erfassen

Nicht bei jeder kurzen Arbeitsunfähigkeit Ihrer Kolleginnen und Kollegen ist gleich an eine stufenweise Wiedereingliederung bzw. an ein BEM zu denken. Vielmehr ist das Verfahren nur dann durchzuführen, wenn

  • ein Kollege innerhalb eines Jahres
  • länger als 6 Wochen ununterbrochen oder
  • wiederholt arbeitsunfähig krank ist.

Dabei ist auch die Krankheitsursache zu beachten, wenngleich sie den Arbeitgeber grundsätzlich nichts angeht. Ist ein Arbeitnehmer etwa wegen einer vollständig ausgeheilten Verletzung wiederholt und lange arbeitsunfähig gewesen, macht eine Wiedereingliederung nicht unbedingt Sinn.

Rechnen Sie vom heutigen Tag aus 12 Monate zurück. Denn nur dann, wenn Sie die Krankheitszeiten des vergangenen Jahres im Auge haben und erfassen, wissen Sie bzw. weiß Ihr Arbeitgeber, ob er ein BEM durchführen muss.

Kooperieren Sie mit Ihrem Arbeitgeber

Stellt Ihr Arbeitgeber fest, dass bei einem Arbeitnehmer ein BEM durchzuführen ist, darf er nicht allein handeln. Er muss mit Ihnen als Betriebsrat, dem betroffenen Arbeitnehmer und ggf. der Schwerbehindertenvertretung klären, welche Maßnahmen im Rahmen der Wiedereingliederung durchgeführt werden sollen.

Wirken Sie auf Ihren Arbeitgeber ein, dass er nicht gleich alle – also den Betroffenen und die angesprochenen weiteren Beteiligten – an einen Tisch setzt. Das wäre unter Umständen noch zu früh. Zunächst sollte er nur an Sie als Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung bzw. bei Bestehen das Integrationsteam herantreten.

  • Checkliste Die wichtigsten Schritte des BEM auf einen Blick

Sprechen Sie mit dem Betroffenen

Als Nächstes muss Ihr betroffener Kollege mit ins Boot geholt werden. Ihr Arbeitgeber sollte ihn schriftlich zu einem Gespräch über das BEM einladen. Nehmen Sie als Betriebsrat an dem Gespräch unbedingt teil, es sei denn, dass der Kollege sich ausdrücklich gegen Ihre Anwesenheit ausspricht. Nur so erhalten Sie einen umfassenden Ersteindruck, der Ihnen dabei hilft, die Wiedereingliederung im weiteren Verlauf besser zu begleiten und zu unterstützen.

Im Erstgespräch muss Ihr Arbeitgeber dem betroffenen Kollegen dann mitteilen, was es mit dem BEM konkret auf sich hat. Es sollte in dem Gespräch also darum gehen,

  • welche Ziele mit dem BEM verfolgt werden,
  • wie lange das BEM dauern kann und
  • welche Maßnahmen auf ihn zukommen können.

Wenn Ihr Arbeitgeber sich bei der Wiedereingliederung schwertut

Neben den gesetzlichen Ansprüchen, die Ihr Arbeitgeber berücksichtigen muss, können Sie mit folgenden Argumenten für eine strukturierte Wiedereingliederung nach Krankheit plädieren:

  • Ihr Arbeitgeber erhält eine festgelegte Handlungshilfe für Problemfälle.
  • Die Motivation der Kollegen steigt – und damit die Produktivität, denn Ihr Arbeitgeber zeigt sich fürsorglich.
  • Er erreicht höhere Beschäftigungsquoten, denn schwerbehinderte, kranke oder behinderte Kollegen werden wieder sinnvoll eingesetzt.
  • Die Entgeltfortzahlungskosten sinken.

Die Durchführung und spätere Erfolgskontrolle eines BEM sind aufwendig. Sie kosten viel Zeit und haben einen beträchtlichen Organisationsaufwand. Entlastung kann hier die Bildung eines Integrationsteams bringen. Außerdem ist eine Wiedereingliederung grundsätzlich auch bei Beamten sinnvoll, wobei hier der Dienstherr in Zusammenarbeit mit dem Personalrat geeignete Maßnahmen festlegt.

Fazit: Beteiligen Sie sich an der stufenweisen Wiedereingliederung!

Eine Wiedereingliederung kann insbesondere bei längerer Krankheit mit anschließendem Reha-Aufenthalt sinnvoll und notwendig sein. Als Betriebsrat sollten Sie sich aktiv an den geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers beteiligen, Mitarbeiter und Vorgesetzte unterstützen und eigene Verbesserungsvorschläge einbringen. Nur so gewährleisten Sie die bestmögliche Umsetzung und Einhaltung aller Vorschriften.

BEM Betriebsrat Wiedereingliederung
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