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Wollte ein 25-jähriger Pinzgauer Sexkontakte zu einer Zehnjährigen anbahnen? - Prozess

Wegen des selten zur Anwendung kommenden Straftatbestands der "Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen" (Paragraf 208a Strafgesetzbuch) sowie wegen des Delikts der "pornografischen Darstellungen Minderjähriger" (§ 207a StGB) wird am kommenden Donnerstag einem 25-jährigen Pinzgauer am Landesgericht der Prozess gemacht.

Symbolbild.
Symbolbild.

Laut Strafantrag schickte der Mann zwischen 28. Dezember 2020 und 5. Jänner 2021 einem zehnjährigen Mädchen wiederholt Handynachrichten, dass sie bei ihm schlafen solle; er wolle nämlich sexuelle Handlungen mit ihr machen. Zudem forderte er das Kind auf, es solle seine Mutter fragen, ob es bei ihm übernachten dürfe. Weiters, so der Strafantrag, habe der 25-Jährige dem Mädchen ein Nacktbild von sich geschickt und die Zehnjährige aufgefordert, sie solle auch von ihr mittels Handy ein Nacktbild anfertigen und ihm dieses dann schicken. Schließlich wird dem 25-Jährigen noch vorgeworfen, sich wiederholt Kinderporno-Bilddateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben.