A1 im Gäu
Die Regierung muss in Bern für eine Autobahn-Untertunnelung weibeln

Der Solothurner Kantonsrat erteilt einen Verhandlungsauftrag zur Projektoptimierungen beim Sechsspur-Ausbau der A1 im Gäu.

Urs Moser
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Hier bei Niederbuchsiten könnte die dannzumal sechsspurige A1 vielleicht doch in einem Tunnel verschwinden.

Hier bei Niederbuchsiten könnte die dannzumal sechsspurige A1 vielleicht doch in einem Tunnel verschwinden.

Bruno Kissling

Der Kanton soll weiter auf eine Optimierung des Ausbauprojekts für die A1 zwischen Härkingen und Luterbach drängen: konkret auf eine teilweise Untertunnelung beziehungsweise Einhausung der auf sechs Spuren ausgebauten Autobahn im Gäu. Der Kantonsrat lässt es aber nun doch bleiben, dazu eine Standesinitiative in Bern einzureichen.

Denn: Würde das eidgenössische Parlament der Initiative nicht Folge leisten, wäre das auch das klare Signal an das Bundesamt für Strassen Astra, nicht weiter auf Forderungen aus Solothurn einzugehen. Stattdessen hat der Kantonsrat den Regierungsrat nun mit einem neuen Auftrag mandatiert, direkt mit dem Astra über eine Weiterentwicklung bis zur Projektreife jener Vorschläge zu verhandeln, die Vertreter der Gäuer Gemeinden und Umweltverbände mit dem Bundesamt an einem runden Tisch erarbeitet haben.

Den entsprechenden Auftrag hat der Kantonsrat am Mittwoch mit 72:25 Stimmen erheblich erklärt. Widerstand kam von der SVP. Was da am runden Tisch ausgebrütet wurde, sei «weitgehend nutzlos», eine «penetrante Zwängerei auf dem Buckel der Steuerzahler», ­Aufwand und Ertrag würden in keinem Verhältnis stehen, so Sprecher Hugo Schumacher ­(Luterbach).

Das brachte ihm geharnischte Kritik von den Verfechtern des Auftrags ein, aber eigentlich fasste Schumacher nur in provokanten Worten zusammen, was schon der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu bedenken gegeben hatte: Die Vorschläge des runden Tischs würden wohl zu einer breiteren politischen Akzeptanz des Autobahn-Ausbaus beitragen, die partielle Untertunnelung und zusätzliche Lärmschutzmassnahmen würden aber punkto Erhalt von produktivem Kulturland und Minderung der Lärmbelastung der Gäuer Bevölkerung nur marginale Verbesserungen bringen.

Dies allerdings zu einem hohen Preis: Es liegen zwar erst sehr rudimentäre Kostenschätzungen vor, die Umsetzung der Vorschläge des runden Tischs dürften das Projekt aber in der Grössenordnung zwischen 150 und 230 Millionen verteuern. Daran müsste sich der Kanton mit 60 bis 90 Millionen beteiligen. Der Betrag ginge nicht zulasten der Strassenrechnung, sondern des allgemeinen Staatshaushalts, eine Volksabstimmung wäre zwingend. «Mit der Erfüllung des Auftrages würden wir unseren finanzpolitischen Grundsätzen widersprechen», so der Regierungsrat.

Der Regierungsrat soll in Bern Kampfgeist beweisen

Die Regierung wird ihn nun aber zu erfüllen haben. Es biete sich die Chance, einen Teil der Landschaftsverschandelung im Gäu wieder gut zu machen, meinte etwa SP-Sprecherin Nadine Vögeli (Hägendorf). Es sei wichtig, die Bevölkerung im Gäu von den Verkehrsimmissionen zu entlasten. Auch Fabian Gloor (CVP, Oensingen) pochte darauf, dass der Kanton die Interessen der Gäuer Bevölkerung vehement zu vertreten habe und «die Gäuer zu Recht erwarten, dass sie nicht vergessen gehen». Was sich der SVP-Sprecher erlaubt habe, sei ein «Chlapf an den Grind» all jener, die sich jahrelang für eine möglichst verträgliche Lösung für den Autobahnausbau eingesetzt hätten, empörte sich Nicole Hirt (GLP, Grenchen).

Der Regierungsrat musste sich in der Debatte eine «gewisse Passivität» (Christof Schauwecker, Grüne, Solothurn) und «fehlenden Kampfgeist» (Johanna Bartholdi, FDP, Egerkingen) in der Tunnelfrage vorwerfen lassen. Der runde Tisch habe einiges erreicht, nun sei es an der Zeit, dass der Kanton, sprich der Regierungsrat, die Zügel selber in die Hand nimmt, meinte FDP-Sprecher Heiner Studer (Nunningen).

Wohl im Hinblick darauf, dass am Ende eines allfällig erfolgreichen Verhandlungsprozesses dem Stimmvolk – bei finanzpolitisch düsteren Aussichen – ein Kreditbeschluss vorzulegen sein wird, wurde in verschiedenen Voten darauf hingewiesen, dass das Verhandlungsmandat Spielraum offen lasse. Die Vorschläge des runden Tischs wurden etwa als «Maximalforderung» bezeichnet, sie seien lediglich die «Verhandlungsbasis», es seien auch alternative Lösungen denkbar, die bezüglich Lärmschutz vielleicht mehr bringen und dies erst noch bei einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis. Obwohl die Rechtsgrundlagen für vom Kanton geforderte Projektoptimierungen nur eine 60-prozentige Bundesbeteiligung erlauben, wurde auch erneut die Hoffnung geäussert, dass man auch über den Kostenverteiler noch einmal verhandeln kann.