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Buchhandel Kompromiss gefunden, Preis gebunden

Im Streit um Fristen und Finanzen hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels seine Position weiter gestärkt: Sowohl der Bertelsmann Buchclub als auch die Internethändler Amazon und Buch.de müssen sich künftig an straffere Auflagen halten.

Rheda Wiedenbrück/Frankfurt - Noch im Oktober 2003 hatte der Bertelsmann-Club eine einstweilige Verfügung des Börsenvereins des Buchhandels kassiert: Das zeitgleich mit der Verlagsausgabe geplante Erscheinen einer Dieter-Bohlen-Biographie wurde verhindert.

Der Streit ist jetzt beigelegt worden - sehr zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Der Bertelsmann-Club darf seine Lizenzausgaben von Bestsellern künftig zwei Monate früher als bislang auf den Markt bringen. Nach einem heute in Frankfurt geschlossenen Vergleich zwischen dem Club und dem Börsenverein dürfen Club-Ausgaben künftig frühestens vier Monate nach der Verlagsausgabe erscheinen und bis zu 15 Prozent billiger sein. Bislang galt bei gleicher Preisgestaltung eine Abstandsfrist von sechs Monaten.

Noch vor der für heute angesetzten Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht kam ein Vergleich zu Stande, der das so genannte "Potsdamer Protokoll" zwischen Handel und Bertelsmann für zehn Jahre neu fasst und an das neue Buchpreisbindungsgesetz anpasst.

So darf der Buchclub im Weihnachtsgeschäft jetzt zwar schon drei Monate nach der Erstveröffentlichung eines Titels ein eigenes Angebot vorlegen, allerdings nur mit einem Preisvorteil von fünf Prozent. Mit zunehmendem Abstand zum Erscheinungstermin der Verlagsausgabe darf der Club weitere Preisabschläge anbieten, die - wie bislang schon bei älteren Büchern - bis zu 40 Prozent betragen bedürfen. Für Bücher zu aktuellen Ereignissen wie etwa den Olympischen Spielen oder politischen Wahlen sind die Fristen sogar aufgehoben. Bücher zu aktuellen Kinofilmen und TV-Serien dürfen allerdings nicht mehr zeitgleich erscheinen.

Für den Buch-Club, der nach eigenen Angaben pro Jahr mehr als 25 Millionen Bücher, Datenträger und andere Produkte an seine rund 4 Millionen Mitglieder verkauft, ein positives Ergebnis: "Wir sind froh, mit dem gemeinsam erarbeiteten Kompromiss eine akzeptierte Basis für die weitere Programmarbeit im Club definiert zu haben", erklärte Club-Programmchef Peter Schaper der Nachrichtenagentur dpa. Auch Dieter Schormann, Vorstand des Börsenvereins, zeigte sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis, das im Sinne der gesamten Buchbranche sei.

Auch im Internet-Buchhandel hat der Börsenverein heute seine Position gestärkt. So müssen Internethändler die Buchpreisbindung auch bei ihren Bonussystemen beachten. Dies habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag in zwei Grundsatz-Urteilen entschieden, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitteilte.

Der Firma Amazon wird demnach künftig untersagt, neu geworbenen Kunden "Startgutscheine" zu schenken, die dann beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden können. Der Online-Buchhändler Buch.de darf im Rahmen des Miles & More-Programms der Lufthansa Bonuspunkte ("Meilen"), die zuvor vom Kunden durch den Kauf preisgebundener Bücher erworben wurden, nicht mehr auf den Kaufpreis anrechnen.

Kläger in beiden Verfahren war der Wiesbadener Rechtsanwalt Dieter Wallenfels, der die Prozesse mit Unterstützung des Börsenvereins führte. Wallenfels hatte vor kurzem bereits die Geltung der Buchpreisbindung auch bei Ebay-Privatverkäufen gerichtlich durchgesetzt.