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Jobrisiko Weblog Plappermäuler diskreditieren sich selbst

Unter Bloggern ist es schick, nach Herzenslust über Arbeitgeber herzuziehen und so manchem Unternehmer-Popanz die Hose herunter zu lassen. Das macht Spaß, ist mitunter strafbar und könnte sich schmerzlich rächen: Der Kollege des Geschmähten, bei dem man sich als nächstes bewirbt, findet das alles vielleicht nicht so prickelnd.

Persönliche Bekenntnisse, bissige Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge - Grenzüberschreitungen machen sowohl für Autoren als auch für Leser die Faszination von Weblogs aus. Nicht immer machen sich die Betreiber der Internet-Logbücher über die Folgen ihrer Äußerungen ausreichend Gedanken, schreibt die IT-Wochenzeitung "Computerwoche" (Heft 12/2005). Dabei könnten Weblogs rasch unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, im schlimmsten Fall sogar den Job kosten.

"Beim Bloggen gilt das Gleiche wie im richtigen Leben", sagt Rechtsanwalt Jens Engelhard in dem Blatt. Die Veröffentlichung von Firmeninterna wie auch persönliche Beleidigungen des Chefs oder von Kollegen könnten eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Gerade eine Beleidigung gewinne dadurch an Gewicht, dass "sie von Dritten zur Kenntnis genommen wird". Aber auch derjenige, der ein Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig sein. "Generell gelten Nachpflichten", warnt die Rechtsanwältin Ute Rossenhövel.

Trotz der Rechtslage kommt es dem Bericht nach bislang nur selten zu Entlassungen. "Angesichts von über fünf Millionen Arbeitslosen stehen Richter einer fristlosen Kündigung eher zurückhaltend gegenüber", sagte der Arbeitsrechtler Thomas Feil der Zeitung. Daher empfehle er ratsuchenden Unternehmen, den Mitarbeiter zuerst über eine Abmahnung zu zügeln.

Abgesehen von den Inhalten unterschätzten Blogger auch die lange Halbwertszeit von Web-Seiten, schreibt das Blatt weiter. Tauchen im Internet Kommentare eines Mitarbeiters über seine ehemalige Firma auf, so habe er seine Chancen als Bewerber auf eine neue Stelle schnell verspielt. Wer sich selbstständig gemacht hat, sei vor diesem Risiko ebenfalls nicht gefeit. "Auch als Freiberufler sind Sie mit eindeutigen Aussagen faktisch verbrannt", warnt Anwalt Feil.