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Entscheidung des OLG Hamburg Deutsche Gerichte nicht mehr für Sorgerechtsstreit um Block-Kinder zuständig

Seit Jahren streitet die Tochter des Block-House-Gründers mit ihrem Ex-Mann vor Gericht um ihre Kinder. Künftig wird der Kampf um das Sorgerecht nicht mehr vor deutschen Gerichten ausgetragen.
Oberlandesgericht Hamburg: Nicht mehr zuständig

Oberlandesgericht Hamburg: Nicht mehr zuständig

Foto: Hanno Bode / IMAGO

Deutsche Gerichte sind nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht mehr zuständig für den Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann . Grund sei, dass die Kinder ihren verfestigten Lebensmittelpunkt inzwischen in Dänemark hätten, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Familiensenat bestätigte mit seinem Beschluss vom Montag eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen, weil die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Verlauf des Verfahrens entfallen war.

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, als die Kinder in der Silvesternacht von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden waren. Ein dänisches Familiengericht hatte dem Vater Anfang Januar das alleinige Sorgerecht übertragen, auch wenn die Entscheidung noch nicht endgültig ist. In der Begründung hieß es damals, es sei davon auszugehen, dass die Kinder sich in Dänemark eingelebt hätten. Außerdem spielten die Ereignisse der Neujahrsnacht eine maßgebliche Rolle.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Mit der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist der Rechtsweg in Deutschland für Christina Block erschöpft. Ihr bleibt nur noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzureichen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sieht.

swe/sms/dpa

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