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SS-Prozess in Kiel "Funkerin von Auschwitz" ist derzeit nicht verhandlungsfähig

Helma M. wird Beihilfe zum Mord in 260.000 Fällen vorgeworfen. Ob der Prozess gegen die sogenannte SS-Funkerin von Auschwitz tatsächlich stattfinden kann, ist allerdings unklar.
Vernichtungslager Auschwitz Birkenau

Vernichtungslager Auschwitz Birkenau

Foto: Czarek Sokolowski/ AP/dpa

Es könnte einer der letzten Prozesse um die Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz werden: Die 92-jährige Helma M. aus Neumünster ist wegen Beihilfe zum 260.000-fachen Mord angeklagt. Ein Gutachter hat jedoch festgestellt, dass die Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig ist, wie das Landgericht Kiel mitteilte.

In seinem Zwischenbericht regte der Gutachter den Angaben zufolge an, Helma M. frühestens nach Ablauf von drei Monaten erneut zu untersuchen um zu klären, ob der Zustand dauerhaft oder vorübergehend ist. Das Gericht kündigte an, "demnächst über diese Anregung des Sachverständigen und das weitere Vorgehen" zu entscheiden.

In einem früheren Gutachten war Helma M. als bedingt verhandlungsfähig eingeschätzt worden. Demnach wäre ein Prozess wegen des schlechten Gesundheitszustands der 92-Jährigen jeweils nur eine Stunde am Tag möglich, da sie emotional sehr instabil sei. Zudem sei Helma M. so schwerhörig, dass man in einem schallgedämpften Raum verhandeln müsste, in dem Gericht und Angeklagte nicht weiter als zwei Meter auseinander sitzen.

Der Prozess in Kiel würde tief in die dunkelsten Tage des Nazi-Regimes zurückführen. Vom 25. April 1944 bis zum 9. Juli 1944 war Helma M. in Auschwitz als Funkerin der SS eingesetzt, hielt Kontakt mit dem Hauptquartier, nahm Nachrichten entgegen und sendete Tagesberichte nach Berlin.

Für die Staatsanwaltschaft ist das genauso Beihilfe zum Mord wie jede andere Tätigkeit im Lager, denn unweit vom Funkplatz der heutigen Seniorin kamen in diesen Tagen Tausende Menschen in den Gaskammern der Nazis ums Leben. Viele andere starben in den kargen Unterkünften in Auschwitz oder an Unterernährung.

wit