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Chaos bei Haushalt 2024 FDP-Haushälter stellt Zeitplan für Budget-Verabschiedung infrage

Eigentlich soll der Haushaltsausschuss am Donnerstag letzte Fragen zum Haushalt 2024 klären. Wegen des Verfassungsgerichtsurteils ist aber vieles unklar. Aus der FDP kommt nun die Forderung, die Sitzung zu verschieben.
Haushaltsausschuss im Bundestag

Haushaltsausschuss im Bundestag

Foto: Political-Moments / IMAGO

Im Zeitplan für die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 gibt es womöglich eine weitere Verzögerung. Die FDP zweifelt an der für Donnerstag angesetzten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Die Sitzung sollte eigentlich schon Donnerstag der vergangenen Woche stattfinden, um letzte Fragen für den Haushalt 2024 zu klären. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch, das die Haushaltsplanung der Ampel komplett über den Haufen wirft, wurde sie zunächst auf diese Woche verschoben.

Da zentrale Fragen zu den Folgen des Urteils und den Auswirkungen auf das Budget immer noch nicht geklärt sind, mehrten sich in der Ampelkoalition Stimmen, die Sitzung zu verschieben, vor allem aus der FDP. Es wäre für die Liberalen »kein Problem, wenn wir uns ein paar Wochen mehr Zeit nehmen, um alles gründlich zu prüfen und den Haushalt 2024 gemäß den neuen Vorgaben aufzustellen«, sagte der Haushaltsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer, der Nachrichtenagentur AFP. »Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es das Gebot der Stunde, den Haushalt 2024 rechtssicher zu machen.«

Der FDP-Fraktionsvize begründete die Bereitschaft zu einer Verschiebung mit den grundlegenden Auswirkungen der Verfassungsgerichtsentscheidung. »Das Urteil bezieht sich grundlegend auf die auch von Vorgängerregierungen angewandte Haushaltstechnik und muss jetzt auf ein komplexes System angewandt werden.«

Meyer spricht wohl im Sinne seines Parteichefs Christian Lindner, der auch Finanzminister ist. Er soll gegenüber Vertrauten offenbart haben, dass er keine Möglichkeit sieht, den Etatentwurf noch in dieser Woche ordnungsgemäß und verlässlich zu verabschieden.

Auf der Website des Bundestags war die Tagesordnung für die Sitzung abrufbar . Bei einer Absage oder Verschiebung müsste sie wohl zurückgezogen werden. Die Union hatte schon vergangene Woche protestiert und die Verschiebung der Beratungen gefordert, um die Konsequenzen des Karlsruher Urteils zur Staatsfinanzierung zu prüfen. Sie erneuerte diesen Appell am Dienstag.

Der Plan der Ampelkoalition sah vor, dass der Budgetentwurf nach dem Beschluss im Haushaltsausschuss am 1. Dezember vom Plenum des Bundestags verabschiedet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Mittwoch den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel hatte 60 Milliarden Euro an übrig gebliebenen Coronamitteln aus dem Jahr 2021 Anfang 2022 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgebucht. Diese Operation sei unzulässig, befanden die Richter. Zum einen könne die Regierung nicht einfach Mittel gegen die Pandemie umwidmen für Zwecke gegen den Klimawandel. Zum anderen sei es nicht statthaft, dass die Regierung ein schuldenfinanziertes Geldpolster anlegt. Die Schulden müssten in dem Jahr als Nettokreditaufnahme angerechnet werden, in dem das Geld für die kreditfinanzierten Ausgaben verbraucht wird, und nicht in jenem Jahr, in dem es verbucht wurde. Nach dem Urteil ist ein Vorgehen nach dem Motto »Verschulden jetzt, ausgeben später« auch künftig verboten.

Es kursieren verschiedene Vorschläge, wie sich die Haushaltskrise bewerkstelligen ließe. Eine Idee ist, rückwirkend für 2023 und für 2024 eine Notlage zu erklären – dann wäre man nicht mehr an die Vorgaben der Schuldenbremse gebunden und dürfte über die eigentlich zulässige Höchstgrenze Schulden aufnehmen. Allerdings könnte es knifflig werden, eine überzeugende Begründung für die Notlage zu finden.

Die andere Variante ist eine Konsolidierung der Staatsfinanzen. Man könnte Subventionen kürzen, Investitionen streichen oder auch Steuern erhöhen. Möglich wäre auch, in allen Ressorts das Budget um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Allerdings gilt eine derartige Meldung der drei Ampelparteien als politisch äußerst schwierig. Schließlich kursiert der Vorschlag, ein Sondervermögen für Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Dafür bräuchte es aber die Zustimmung der Union.

asc/fin/ulz/AFP