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Justizaffäre um Heiko Maas Ist dieser Mann ein Lügenminister?

Eine Falschaussage könnte ihn den Job kosten: Heiko Maas hat womöglich den Bundestag über seine wahre Rolle in den Landesverrat-Ermittlungen gegen Netzpolitik.org belogen. Lesen Sie hier exklusiv die SPIEGEL-Enthüllung zum Fall. Von Konstantin von Hammerstein
Dienstherr Maas

Dienstherr Maas

Foto: Michael Gottschalk / Photothek / Getty Images

Er könnte, natürlich könnte er. Das Gesetz gibt ihm das Recht dazu. Der Justizminister darf dem Generalbundesanwalt Weisungen erteilen. "Staatsanwälte sind keine Richter", sagt Heiko Maas an diesem Sommermorgen im August 2015, "sie genießen keine sachliche und keine persönliche Unabhängigkeit." Der Rechtsausschuss des Bundestages hat ihn zum "Gespräch" vorgeladen. Der Sozialdemokrat soll den Abgeordneten erklären, ob er dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Blogger Markus Beckedahl und André Meister Anweisungen erteilt hat.

Und Maas legt sich fest. "Während meiner gesamten Amtszeit gab es keine Weisung an den Generalbundesanwalt", heißt es im Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung, "obwohl ich - auch aus den Reihen des Bundestages - mehrfach dazu aufgefordert worden bin." Dieser Punkt ist dem Minister wichtig. Er wiederholt ihn mehrmals an diesem Vormittag. "Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Weisung des Ministeriums in der besagten Angelegenheit", sagt er. Im Gegenteil - das Vorgehen sei zwischen dem Ministerium und dem Generalbundesanwalt "einvernehmlich festgelegt" worden.

Als Mitglied der Bundesregierung ist Maas verpflichtet, dem Parlament die Wahrheit zu sagen. Doch daran gibt es Zweifel.

In der vergangenen Woche berichtete der "Tagesspiegel", die Berliner Staatsanwaltschaft sei nach mehrmonatigen Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, der Minister und seine damalige Staatssekretärin Stefanie Hubig hätten ihre Rechtsauffassung in dem Verfahren gegen die beiden Journalisten sehr wohl "im Wege der Weisung durchgesetzt".

Zwei Versionen stehen sich gegenüber: Der Justizminister behauptet, man habe im Einvernehmen mit dem Generalbundesanwalt gehandelt, von Entlassung sei nie die Rede gewesen. Range dagegen sagt, er habe sehr wohl eine Order erhalten und man habe ihm mit Absetzung gedroht. Aussage steht gegen Aussage, denn es gibt keine Zeugen.

Die Frage ist, warum sich die Staatsanwälte offenbar sicher sind, dass es eine Weisung aus dem Justizministerium gab. Die Antwort liefert nun ein interner Vermerk aus der Bundesanwaltschaft, der dem SPIEGEL vorliegt. Das brisante Dokument stützt die Aussage von Generalbundesanwalt Range, der dem Minister öffentlich einen "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" vorgeworfen hatte. Wenige Stunden später wurde er von Maas gefeuert. Die Aktennotiz bringt den Justizminister in Bedrängnis. Ein Minister, der das Parlament belügt, wäre untragbar und müsste zurücktreten.

Ermittler Range

Ermittler Range

Foto: Bert Bostelmann / Bildfolio

Die Geschichte beginnt am 25. Februar 2015, als die beiden Blogger Beckedahl und Meister auf Netzpolitik.org vertrauliche Unterlagen des Verfassungsschutzes veröffentlichen. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen ist schon lange empört darüber, dass immer wieder Geheimnisse aus seinem Amt an die Öffentlichkeit gelangen.

Jetzt lässt er bei den Staatsschützern des Berliner Landeskriminalamts Anzeige erstatten. Die leiten den Vorgang an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe weiter, ohne dass dort Ermittlungen eingeleitet werden. Mitte April kommt eine neue Anzeige des Verfassungsschutzes. Am Tag zuvor hatten die Netzpolitik-Leute wieder geheime Unterlagen des Kölner Amtes online gestellt. Auch diese Anzeige wird vom Berliner LKA nach Karlsruhe weitergeleitet.

Range ist sich unsicher. Die Kölner Behörde schickt ihm ein umfangreiches Gutachten nach Karlsruhe. Wenig überraschendes Ergebnis: Die Veröffentlichungen der Blogger sind schlimm, sehr schlimm. Netzpolitik habe ein Staatsgeheimnis verraten.

Mitte Mai leitet die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts auf Landesverrat gegen Chefredakteur Beckedahl, seinen Autor Meister und gegen unbekannt ein, denn noch steht ja der Informant der beiden nicht fest. Zwei Wochen später, am 27. Mai, informieren die Karlsruher das Berliner Justizministerium über den Vorgang.

Vor dem Rechtsausschuss sagt Maas später, seine Mitarbeiter hätten von Anfang an "ihre Zweifel am Verratsvorsatz der beiden Journalisten auch gegenüber der Bundesanwaltschaft deutlich gemacht". Das sei geschehen, "um noch einmal auf die besondere Sensibilität des Falles im Hinblick auf die Pressefreiheit aufmerksam zu machen".

Ende Juli 2016 werden die Ermittlungen öffentlich. Das Echo ist gewaltig. Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten wurde zum letzten Mal 1962 erhoben, in der SPIEGEL-Affäre, die am Ende Verteidigungsminister Franz Josef Strauß den Job kostete. Journalisten und viele Politiker solidarisieren sich mit den Bloggern.

Der Druck ist riesig, das Ministerium reagiert nervös. Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob es sich bei den Veröffentlichungen tatsächlich um den Verrat von Staatsgeheimnissen gehandelt hat. Doch es gibt ein Problem. Die Bewertung wird wohl frühestens in der zweiten Augusthälfte vorliegen. "Das hat uns zu lange gedauert", sagt Maas später.

Für das, was sich in den nächsten Tagen hinter den Kulissen abspielt, gibt es zwei Darstellungen, die sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Die Version, die der Justizminister dem Rechtsausschuss vorträgt, geht so: Am 31. Juli telefoniert Staatssekretärin Hubig mit Range, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

"Sie kamen gemeinsam überein", dass die Strafrechtsabteilung des Ministeriums "eine Einschätzung abgibt, ob hier überhaupt ein Staatsgeheimnis vorliegt", schildert Maas den Vorgang. Das sollte innerhalb von sieben Tagen geschehen und der Auftrag an den externen Sachverständigen deshalb zurückgezogen werden.

Man habe das "gemeinsam diskutiert", so der Justizminister in seiner Aussage, und es habe "nach unserer Auffassung" einen Konsens gegeben. "Es gab keine Weisung: Das wurde so zwischen der Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt vereinbart." Drei Tage später, am 3. August, habe sich Range in Berlin gemeldet und mitgeteilt, seine Behörde habe nun mit dem eigenen Sachverständigen telefoniert. Nach einer ersten vorläufigen Bewertung könne es sich bei einem Teil der Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handeln.

Und wieder legte sich Maas vor dem Ausschuss fest: "Die Staatssekretärin hat den Generalbundesanwalt an die Vereinbarung vom Freitag, dem 31. Juli, erinnert, und diese Vereinbarung ist auch erneut bestätigt worden. Es gab keine Weisung an den Generalbundesanwalt; es gab auch keinen Widerspruch." Range hat die Tage in ganz anderer Erinnerung. Das Ministerium habe darauf bestanden, dass er den Auftrag für sein eigenes Gutachten zurücknehmen sollte. "Ich habe da widersprochen ... und mich dann entschieden, dem Ministerium zu folgen", so Range vor dem Ausschuss. "Ob man das eine Vereinbarung nennt oder eine Weisung nach erfolgloser Remonstration, das mögen andere Juristen entscheiden. Für mich war es jedenfalls klar nicht meine Entscheidung." Als er am Montag erfährt, dass sein eigener Gutachter nun doch schon zu einem ersten Urteil gekommen ist, ruft er wieder im Ministerium an und sagt, "dass aus meiner Sicht eine neue Lage gegenüber Freitag besteht". Doch darauf sei man nicht eingegangen, "und es ist darauf bestanden worden, dass das Gutachten nun aber unverzüglich gestoppt wird".

Eine Geschichte, zwei Versionen, doch wer hat die Wahrheit gesagt? In den Verfahrensunterlagen der Karlsruher Bundesanwaltschaft entdecken die Berliner Staatsanwälte einen Vermerk, der nahelegt, dass die Darstellung von Maas nicht stimmt.

In der Aktennotiz fasst ein Oberstaatsanwalt aus der Range-Behörde die Ereignisse des 3. August zusammen: "Nach Angaben von Herrn Generalbundesanwalt wies Frau Staatssekretärin Dr. Hubig ihn an, er habe die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen und den Gutachtensauftrag zurückzunehmen. Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen." Range habe daraufhin seine Mitarbeiterin angewiesen, den "Sachverständigen zu kontaktieren und die Gutachtenserstellung zu stoppen".

Vor dem Rechtsausschuss hatte die Staatssekretärin das genaue Gegenteil behauptet: "Ich habe nie gesagt: Ich schmeiße Herrn Range raus, oder sein Kopf fällt oder sonst irgendetwas in dieser Art und Weise." Für die Berliner Staatsanwälte gibt die Aktennotiz den wahren Ablauf wieder. Warum sollte Range unmittelbar nach dem Telefonat mit Hubig seine eigenen Mitarbeiter belogen haben? Für einen Vermerk, der normalerweise nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt hätte? Maas hat die Netzpolitik-Affäre genutzt, sich als Hüter der Pressefreiheit zu inszenieren. Das war zulässig, doch die Frage ist, ob er auch bei der Wahrheit geblieben ist. Es war sein Recht, den Generalbundesanwalt anzuweisen, die Ermittlungen einzustellen. Hat er es getan, wäre es seine Pflicht gewesen, zu dieser Entscheidung später auch öffentlich zu stehen.

Maas hat für sich offenbar den leichten Weg gewählt. Er wäre nicht der erste Minister, der über eine Lüge stolpern würde. Franz Josef Strauß, Jürgen Möllemann und Karl-Theodor zu Guttenberg haben diese Erfahrung schon machen müssen.