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Unser Honorar

Die Abrechnung bei uns erfolgt grundsätzlich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung.

Bei Steuererklärungen und Jahresabschlüssen werden dabei sogenannte Gegenstandswerte wie Einkünfte, Umsatz oder Bilanzsumme zu Grunde gelegt. Dazu wird der Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls berücksichtigt.

Bei der Finanzbuchführung ist der Jahresumsatz der Maßstab, bei der Lohnbuchführung die Anzahl der Lohnabrechnungen. Zusatztätigkeiten wie Hilfe bei Lohnsteuerprüfungen werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Ihre Steuerberater in Kiel - Brandenburg und Partner mbB Steuerberater

Andere Beratungen, steuerlicher oder wirtschaftlicher Art, werden ebenso nach Zeitaufwand abgerechnet. Dabei kommt es ganz auf die Komplexität des Themas an. Als Orientierung mag der Stundensatz nach der StBVV dienen, der zwischen 60,- € und 150,- € zzgl. Umsatzsteuer liegt.

Bei einer überschaubaren Einkommensteuererklärung ist zum Beispiel mit einem Preis von ca. 350,- € inkl. Auslagen und Umsatzsteuer zu rechnen.
Für monatliche Buchführungsarbeiten eines kleineren Unternehmens käme ein Betrag ab 200,- € zzgl. Umsatzsteuer zustande.

Als Dienstleister für Ihren individuellen Bedarf orientieren wir uns an dem gewünschten Umfang der Tätigkeiten. Dies besprechen wir gemeinsam vor Beauftragung und können genauere Aussagen über die zu erwartenden Kosten machen.

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