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Hochwasser Katastrophenschutz kurz erklärt – wer ist zuständig und wer zahlt?

Katastrophenschutz: Das THW sichert einen Deich
Katastrophenschutz in Oberhausen, hier eine Deichsicherung durch das Technische Hilfswerk wegen des Sturmtiefs "Zoltan" Ende Dezember
© Eibner / Imago Images
Das aktuelle Hochwasser in Deutschland befeuert die Debatte um einen ausreichenden Katastrophenschutz und dessen Finanzierung. Diese Regeln gelten derzeit.

Inhaltsverzeichnis

Das Hochwasser wird in Teilen Deutschlands zur Bedrohung, tagelange Regenfälle haben etliche Flüsse anschwellen lassen. Vielerorts wurden Deiche verstärkt oder mobile Deichanlagen errichtet, teilweise mussten auch Anwohner evakuiert werden. Für die Einsatzkräfte ist das eine enorme Herausforderung – und auf die Finanzen von Bund und Ländern könnten hohe Ausgaben zukommen. Erste Rufe nach mehr Katastrophenvorsorge wurden bereits laut. Manche Politiker nehmen das Hochwasser zum Anlass, das Aussetzen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse zu fordern. Im Folgenden geben wir Antworten auf Fragen zum Katastrophenschutz, beispielsweise wenn es um die Kompetenzverteilung geht:

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Wer ist zuständig bei Katastrophen wie Hochwasser oder Waldbränden? 

Der Schutz vor Katastrophen wie Überschwemmungen oder Waldbränden obliegt den Ländern – so regelt es das Grundgesetz. Grundsätzlich sei es so, "dass der Katastrophenschutz Ländersache ist", betonte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch. Dies habe viel mit den Gegebenheiten und den Kenntnissen vor Ort zu tun. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden beziehungsweise Landkreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden verantwortlich.

Welche Rolle spielt der Bund beim Katastrophenschutz? 

Der Bund hat im Katastrophenschutz laut Bundesinnenministerium "keine unmittelbaren Zuständigkeiten". Er unterstützt die Länder einem Ministeriumssprecher zufolge allerdings "durch eine ergänzende Ausstattung". So können die Länder Polizeikräfte anderer Länder oder Kräfte von Einrichtungen des Bundes wie dem Technischen Hilfswerk, der Bundespolizei und der Bundeswehr anfordern. Betreffen die Unglücksfälle mehrere Bundesländer, unterstützt der Bund zudem durch Information, Beratung, Koordination und der Bereitstellung von Ressourcen.

Mehr Kompetenzen für den Bund wurden bereits gefordert – die Bundesregierung sieht dafür jedoch keinen Anlass. Aktuell zeige sich, "dass der Katastrophenschutz sehr gut aufgestellt ist in dieser Situation", betonte Hebestreit. 

Kann der Bund betroffene Gebiete finanziell unterstützen? 

Dem Bund steht es frei, Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen. Nach der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal hat sich die Bundesregierung an den Soforthilfen der Länder mit bis zu 400 Millionen Euro beteiligt. Für den Wiederaufbau der betroffenen Regionen sagte der Bund sogar bis zu 30 Milliarden Euro zu. Damit sollen die Infrastruktur wiederaufgebaut und Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unterstützt werden.

Gibt es Bundeshilfen für aktuelle Flutgebiete? 

Kanzler Olaf Scholz (SPD) war am Wochenende nach Niedersachsen in die Überschwemmungsgebiete gereist. Er sagte dabei zwar die Unterstützung des Bundes zu, vermied aber konkrete Versprechen für Finanzhilfen. Die Bundes-CDU forderte bereits Hilfszahlungen des Bundes: Die Betroffenen dürften nicht auf den Schäden sitzenbleiben. Angesichts des jüngsten Streits um den verfassungswidrigen Haushalt der in Berlin regierenden Ampel-Koalition kommen dem Bund derzeit zusätzliche Ausgaben sehr ungelegen.

Kann bei Katastrophen die Schuldenbremse ausgesetzt werden? 

Bei "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notlagen", welche "die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen", erlaubt das Grundgesetz das Aussetzen der Schuldenbremse. Ob die nach wie vor anfallenden Fluthilfen nach der Ahrtal-Katastrophe 2021 ein erneutes Aussetzen für das aktuelle Jahr rechtfertigen, prüft die Bundesregierung derzeit. SPD-Haushaltspolitiker forderten am Mittwoch bereits, die Schuldenbremse 2024 wegen der aktuellen Überflutungen und der erwarteten Folgekosten auszusetzen. 

Die Bundesregierung sieht dafür aber noch keinen Anlass. Die bisherigen Schäden müssten erst bilanziert werden, betonte Regierungssprecher Hebestreit. Ganz generell bestehe aber die Option einer abermaligen Aussetzung.

Welche weiteren Forderungen gibt es? 

Auf einen deutlichen Ausbau der Katastrophenvorsorge dringt das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Dessen Präsidentin Gerda Hasselfeldt kritisierte in der "Rheinischen Post" "eklatante Defizite", besonders bei der materiellen Ausstattung. Die DRK-Präsidentin verlangte weiter eine deutliche Stärkung der Freiwilligendienste in Deutschland – unter anderem durch eine bessere Bezahlung. Rufe nach einer verbesserten Ausstattung im Katastrophenschutz kamen zudem vom Deutschen Feuerwehrverband.

anb AFP

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