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Fakten •
Zweithäufigste Unfallursache

Kennst du dich bei den Vortrittsregeln aus?

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Silvana Guanziroli Chefredaktorin StreetlifeSilvana Guanziroli

2022 kam es auf Schweizer Strassen zu insgesamt 7810 Unfällen wegen der Missachtung des Vortritts. 4536 Personen wurden dabei verletzt, teilweise schwer. Wer sich also konsequent an die Vortrittsregeln hält, sorgt für mehr Verkehrssicherheit. Hier kommen die wichtigsten Regeln einfach erklärt.

1. Der Rechtsvortritt

Das Wichtigste gleich vorweg: Auf Schweizer Strassen gilt grundsätzlich immer der Rechtsvortritt. Hört sich einfach an, sorgt im täglichen Verkehrsfluss aber immer wieder für ordentlich Verwirrung.

Der Grund: Viele Strassenkreuzungen sind mittlerweile durch Lichtsignale geregelt oder zu einem Kreisel umfunktioniert worden. Nicht signalisierte Kreuzungen sind eher auf Quartierstrassen zu finden. Der Leitsatz findet sich im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz unter Art. 36 Abs. 2: «Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt… Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.»

Nicht als Verzweigung gelten allerdings Velo- oder Feldwege sowie Garagen- oder Hofausfahrten. Wer hier von rechts kommt, muss dem Verkehr auf der Strasse den Vortritt gewähren.

2. Hauptstrassen im Vorteil?

Hauptstrassen werden mit zwei Signalen gekennzeichnet. Der Verkehr auf diesen Strassen ist gegenüber jenem auf Zubringerstrassen immer vortrittsberechtigt.

3. Zebrastreifen gleich Vortritt – nicht in jedem Fall

Seit 1994 gilt in der Schweiz: Fussgänger, welche die Strasse auf einem Fussgängerstreifen überqueren wollen, haben immer Vortritt. Das regelt die Verkehrsregelnverordnung VRV im Art. 47 Abs. 2.

Gilt das auch beim Rechtsabbiegen, wenn am Lichtsignal gleichzeitig ein gelbes Licht blinkt? Hier wird der Verkehrsteilnehmende darauf hingewiesen, dass nach dem Abbiegen gleich ein Zebrastreifen folgt ­– und auch dort haben die Fussgänger grundsätzlich Vortritt.

Auch die Velofahrenden? Nur dann, wenn sie vom Sattel steigen und die Strasse zu Fuss überqueren wollen. Tun sie das nicht, bleibt das Auto vortrittsberechtigt.

4. Velofahrende sind im Kreisel besonders gefährdet

Bei der Kombination der Signale «Kein Vortritt» und «Kreisverkehrsplatz» haben die Fahrzeuge im Kreisel und jene, die von links her in den Kreisel einfahren, Vortritt.

Vorsicht: Velofahrende, die im Kreisel am rechten Rand fahren und ihre Fahrt über eine Ausfahrt hinaus fortsetzen wollen, sind bezüglich Vortritt immer im Recht.

Bei zweispurigen Kreiseln darf ich den Verkehr auf der äusseren, rechten Fahrspur nicht behindern. Ein Ausfahren aus dem Kreisel ist daher nur möglich, wenn die rechte Fahrspur frei ist.

5. Wie ist die Rechtslage in den Begegnungszonen?

In Tempo-20-Zonen oder sogenannten Begegnungszonen haben Fussgänger immer Vortritt. Sie dürfen allerdings die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Anders ist es in Tempo-30-Zonen. Hier sind Fussängerinnen und Fussgänger nicht vortrittsberechtigt.

6. Wer muss Bus und Tram weichen?

Die Fahrgäste sind ausgestiegen, die Bustüren schliessen sich, der Bus-Chauffeur will sich wieder in den Verkehr eingliedern und stellt den Blinker. Was nun? Darf er losfahren? Ja, sagt die Verkehrsregelnverordnung VRV deutlich. Dort steht in Artikel 17 Abs. 5: «Kündigt der Fahrer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten Haltestelle an, dass er wegfahren will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer die Geschwindigkeit mässigen oder halten.»

Und was ist mit dem Tram? Auch hier hat der öffentliche Verkehr Vortritt, und zwar auch gegenüber den Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen.

6. Was gilt während der Autobahneinfahrt?

Wer kennt das nicht: Man gibt auf dem Beschleunigungsstreifen Gas, doch ein Lastwagen auf der Autobahn blockiert die Einfahrt. Was nun? Die Antwort ist einfach: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vortritt. Wechselt der Lastwagenchauffeur auf die linke Autobahnfahrspur, ist das reiner Goodwill aber keine Pflicht.

Wer sich nicht rechtzeitig einfädeln kann, sollte am Ende des Beschleunigungsstreifen auf keinen Fall anhalten. Stattdessen darf auf dem Pannenstreifen weitergefahren werden, um sich danach sicher in den Verkehr einzugliedern.

Im Verkehrs- und Vortrittsdschungel ist es schwer den Überblick zu behalten. Hält man sich aber konsequent an die Regeln, haben alle Verkehrsteilnehmende schneller und vor allem sicherer wieder eine freie Bahn.

Hat man dir schon den Vortritt verwehrt und kam es dadurch zu einer brenzligen Situation? Werde STREETLIFE-Leserreporter und erzähl uns deine Geschichte: redaktion@streetrlife.ch

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