Taufkirchen:Leserbrief wird zum Bumerang

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Mit der Verbundenheit, die die einstigen Taufkirchner Bürgermeister Walter Riedle (links) und Jörg Pötke (rechts) sowie Eckhard Kalinowski auf diesem Foto aus dem Jahr 2008 demonstrieren, ist es lange her. (Foto: Schunk Claus)

Gericht verbietet Ex-Bürgermeister Walter Riedle Behauptung über seinen Nachfolger Jörg Pötke.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Walter Riedle und Jörg Pötke haben sicherlich mehr gemein als sie unterscheidet. Beide waren Bürgermeister von Taufkirchen, beide nehmen bis heute regen Anteil am politischen Treiben im Ort, beide schalten bei Zwistigkeiten gerne Gerichte ein und beide verbindet - gelinde gesagt - nicht eben eine innige Freundschaft mit dem aktuellen Rathauschef Ullrich Sander. Zudem haben die zwei Ex-Bürgermeister - und auch das ist noch zurückhaltend formuliert - ein hohes Sendebewusstsein, weshalb sie mehr Leserbriefe und Pressemitteilungen verschicken als etwa aus dem Taufkirchner Rathaus kommen. Eines dieser Schreiben hat nun zu einem handfesten Streit zwischen Riedle und Pötke geführt, dessentwegen letzterer das Landgericht München angerufen hat. Dieses hat daraufhin eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Riedle seinen Nachnachnachfolger nicht mehr als "amtsenthobenen Bürgermeister" bezeichnen darf.

Genau das hatte Riedle, der von 1972 bis 1990 an der Rathausspitze stand, in einem Leserbrief getan, der Mitte November veröffentlicht wurde. Dazu muss man wissen: Zwar wurde Jörg Pötke, der 2008 als Kandidat der Initiative Lebenswertes Taufkirchen die Bürgermeisterwahl gewonnen hatte, im Herbst 2012 aufgrund von Mobbing-Vorwürfen suspendiert. Seines Postens enthoben wurde er aber nie. Vielmehr wurde das Verfahren gegen Pötke eingestellt, ehe er nach der Wahl 2014 offiziell aus dem Amt ausschied. Seither hat sich der Zahnarzt stets gegen anderslautende Behauptungen gewehrt.

Auch ging er gerichtlich gegen Vorwürfe vor, er habe als Bürgermeister "schwere Verfehlungen begangen". Diese Formulierung von Vertretern der Taufkirchner Wohnungsbaugesellschaft erachtete das Landgericht München 2017 als unzulässig - und drohte bei einer Wiederholung dieser Behauptung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Mit derselben Strafe müsste nun auch Walter Riedle rechnen, sollte er Pötke abermals "wörtlich oder sinngemäß" als amtsenthobenen Bürgermeister bezeichnen. Noch ist die Entscheidung des Landgerichts nichts rechtskräftig; binnen sechs Monaten kann Riedle dagegen Beschwerde einlegen.

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