Marcus Giebel

Das Bürgergeld war eines der Prestige-Projekte der Ampel-Regierung. Es soll Bürgern mit kleinem Geld, gerade den scheinbar Abgehängten, neue Perspektiven eröffnen. Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das sogenannte Arbeitslosengeld II, im Volksmund als Hartz IV bekannt.

Bürgergeld: Was gehört alles dazu?

Das Bürgergeld beinhaltet einen Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichern soll. Dieser umfasst laut Arbeitsministerium "Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft".

Daneben sollen auch "die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind", Berücksichtigung finden. Es können noch Mehrbedarfe "für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung" hinzukommen.

Bürgergeld: Wie hoch ist der Regelbedarf?

Der Regelbedarf bemisst sich nach den Lebensumständen des Beziehers. Geregelt wird dieser im Sozialgesetz (SGB) Zweites Buch §20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro für Alleinstehende/Alleinerziehende und für Volljährige mit minderjährigen Partnern
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro für volljährige Partner (Summe je Partner)
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro für Volljährige ohne Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Personen zwischen 15 und 24 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro für Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Minderjährige mit volljährigen Partnern
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro für Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Übrigens: Damit ein Mensch Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er einige Voraussetzungen erfüllen.

Bürgergeld: Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen?

Hierüber informiert Bürgergeld – Verein für soziales Leben. Auf den Regelsatz von 563 Euro bezogen sind dies die einzelnen Parameter (Rundungsdifferenzen möglich):

  • 195,35 Euro (34,7 Prozent) für Nahrung, Getränke, Tabakwaren
  • 54,92 Euro (9,76 Prozent) für Freizeit, Unterhaltung und Kultur
  • 50,49 Euro (8,97 Prozent) für Verkehr
  • 50,33 Euro (8,94 Prozent) für Post und Telekommunikation
  • 47,71 Euro (8,84 Prozent) für Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung
  • 46,71 Euro (8,3 Prozent) für Bekleidung, Schuhe
  • 44,93 Euro (7,98 Prozent) für andere Waren und Dienstleistungen
  • 34,28 Euro (6,09 Prozent) für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung
  • 21,48 Euro (3,82 Prozent) für Gesundheitspflege
  • 14,70 Euro (2,61 Prozent) für Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen
  • 2,03 Euro (0,36 Prozent) für Bildungswesen

Bürgergeld: Wie fallen die Mehrbedarfe aus?

Das Arbeitsministerium nennt in diesem Zusammenhang einige Fälle. Hier wird nur auf die mit konkreten Zahlen eingegangen:

  • Erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen: Anspruch auf Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Buches SGB tatsächlich gewährt werden
  • Voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Empfänger: ab Vollendung des 15. Lebensjahres Anspruch auf Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit Markenzeichen G innehaben
  • Schwangere: ab 23. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung Anspruch auf Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • Alleinerziehende: Mehrbedarf abhängig von Alter und Anzahl der Kinder

Hierzu folgen diese Beispiele:

  • 1 Kind unter 7 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 1 Kind über 7 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 12 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 2 Kinder über 16 Jahren: Anspruch auf Mehrbedarf von 24 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • 4 Kinder: Anspruch auf Mehrbedarf von 48 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs
  • Ab 5 Kindern: Anspruch auf Mehrbedarf von 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs

Übrigens: Das Bürgergeld muss beantragt werden. Das geht mittlerweile auch online. Möglich ist auch, das Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen.