Preisüberwacher kritisiert St.Galler und Ausserrhoder Verkehrsämter wegen zu hoher Gebühren

Der eidgenössische Preisüberwacher fordert von den Strassenverkehrsämtern tiefere Gebühren – besonders in St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden. Die Ostschweizer Kantone winken ab.

Roman Hertler
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Beim St.Galler Verkehrsamt bestehen Zweifel, ob der Preisüberwacher alles korrekt berechnet hat. (Bild: Michel Canonica)

Beim St.Galler Verkehrsamt bestehen Zweifel, ob der Preisüberwacher alles korrekt berechnet hat. (Bild: Michel Canonica)

In einigen Kantonen bezahlt die Bevölkerung zu hohe Gebühren ans Strassenverkehrsamt. Dieser Auffassung ist zumindest die eidgenössische Preisüberwachung. Sie hat in drei Studien mit jeweils vier Jahren Abstand (2010, 2014, 2018) nachgerechnet, wo wie viel Gebühren bezahlt werden müssen und zu welchem Teil damit die effektiven Ausgaben für den Strassenverkehr gedeckt sind. Nebst Genf, Jura, Graubünden, Tessin, Wallis und Schwyz fordert der Preisüberwacher auch für die Ostschweizer Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden «umgehend» tiefere Gebühren.

Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der Gesamtbetrag aus Gebühren die Gesamtkosten des betreffenden Verwaltungszweiges – hier die Strassenverkehrsämter – nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. In St. Gallen liegt die Kostenüber­deckung laut Preisüberwachung bei 140 Prozent; in Appenzell Ausserrhoden bei 133 Prozent. Im Kanton Thurgau besteht mit 94 Prozent eine Unterdeckung. Hier stelle sich laut Preisüberwacher die Frage, ob der Aufwand nicht zu hoch ausfalle und allenfalls effizienter gearbeitet werden könne. In Appenzell Innerrhoden beträgt die Kostenüberdeckung gar 189 Prozent. «Wir fordern nur jene Kantone auf, ihre Gebühren zu senken, die vergleichsweise teuer sind», heisst es auf Anfrage seitens der eidgenössischen Preisüberwachung. Appenzell Innerrhoden hat bereits fast die tiefsten Gebühren im Land.

Kantone sehen keinen Handlungsbedarf

«Kurzfristig gibt es keinen Grund, die Gebühren zu senken», sagt Paul Signer, Vorsteher des Ausserrhoder Departements Inneres und Sicherheit. Die Gebühren würden regelmässig – wenn möglich und nötig – angepasst. Obwohl man bei allen Gebühren unter dem landesweiten Durchschnitt liege, erreiche man einen Finanzierungsgrad von über 100 Prozent. «Das Strassenverkehrsamt arbeitet bereits sehr effizient», so Signer. Die Zahlen von 2015, mit denen der Preisüberwacher hantiere, seien veraltet. Das Strassenverkehrsamt habe seither weitere Aufgaben übernommen und projektiere etwa den Neubau einer Prüfhalle. Daher sei der Kostendeckungs­index heute wohl tiefer als 2015.

Beim St. Galler Verkehrsamt ist man skeptisch ob der Zahlen der Preisüberwachung. «Wir wissen nicht, worauf die Berechnungen im Einzelnen beruhen», sagt Judith Widmer, stellvertretende Generalsekretärin des St. Galler Sicherheits- und Justizdepartements. «Daher können wir auch nicht beurteilen, ob der Preisüberwacher alle Posten auf Seiten Aufwand und Ertrag korrekt einbezogen hat.» Würde das Kostendeckungsprinzip tatsächlich verletzt, wäre eine Gebührensenkung mittelfristig nicht zu umgehen – mit entsprechender Auswirkung auf den Staatshaushalt.

Durch den hohen Anteil an Mietfahrzeugen sei die Statistik in Appenzell Innerrhoden verzerrt. Bereinigt um die Mietfahrzeuge, entsprächen die Gebühren dem Kostendeckungsprinzip, schreibt Strassenverkehrsamtsleiter Michael Lanker. Beim Thurgauer Strassenverkehrsamt ist man überzeugt, bereits effizient zu arbeiten. Amtsleiter Ernst Anderwert: «In der Staatsrechnung weisen wir gegenüber den Zahlen des Preisüberwachers einen höheren Deckungsgrad aus.»