Birmensdorf
Eine Unterschutzstellung des Schulhauses Reppisch wurde vorerst abgewendet

Das Schulhaus Reppisch ist inventarisiert, aber nicht geschützt – Schulpflege-Präsident Ernst Brand nimmt Stellung und erklärt, warum der Gerichtsweg nicht immer zum Ziel führt.

Alex Rudolf
Drucken
Das Schulhaus Reppisch in Birmensdorf.

Das Schulhaus Reppisch in Birmensdorf.

Alex Spichale

Er habe im Vorfeld der Abstimmung zum 9-Millionen-Kredit für die Sanierung des Reppisch-Schulhauses festgestellt, dass die Bevölkerung zahlreiche offene Fragen habe. Dies schreibt der Präsident der Primarschulpflege Ernst Brand (SVP) in einem offenen Brief, der in der jüngsten Ausgabe des Birmensdorfer Dorfblattes erschienen ist.

Besonders vor dem Hintergrund, dass Gemeindepräsident Bruno Knecht (parteilos) in der Woche vor der Abstimmung vom 24. März angekündigt hatte, gegen eine mögliche Unterschutzstellung des Schulhauses rechtlich vorzugehen, spitzte sich die Lage zu. Zwar wurde der Sanierungskredit mit einem komfortablen Ja-Stimmen-Anteil von 64 Prozent ins Trockene gebracht, dennoch war die Schulpflege nicht sicher, welchen Einfluss die Aussagen des Gemeindepräsidenten auf die Wähler haben könnte.

Nun ergriff Brand die Möglichkeit und antwortete auf die brennendsten Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner. Zuerst ging es um das Inventar selbst: «Gegen eine Aufnahme können Eigentümer keine Rechtsmittel ergreifen, da diese nur aufgrund von einer Schutzvermutung durchgeführt werden», schreibt Brand.

Bereits seit 2005 befinde sich das Schulhaus Reppisch auf der Inventarliste. Auswirkungen habe das lediglich dann, wenn Arbeiten am Gebäude geplant seien. Dann müsse die Denkmalpflege kontaktiert werden. Dies tat die Primarschulpflege bereits 2010. «Wir gelangten zum Schluss, das Schulhaus zu erhalten und zu sanieren, da wir überzeugt sind, dass ein Umbau, ein Abbruch oder andere Veränderungen eine Unterschutzstellung provoziert hätten. Dies galt es zu vermeiden», so Brand.

Frühzeitig Gespräch gesucht

Diese Strategie war bisher erfolgreich, denn das Schulhaus ist heute nicht unter Schutz gestellt, sondern steht lediglich weiterhin auf der Inventarliste. «Da die Schulpflege frühzeitig das Gespräch mit der Denkmalpflege gesucht und die Sanierungsabsichten besprochen hat, ist derzeit auch nicht vorgesehen, das Objekt unter Schutz zu stellen.»

Anders sieht dies Gemeindepräsident Knecht. Für ihn ist der Kanton eindeutig am längeren Hebel. «Denn die Denkmalpflege konnte sich bei anderen Projekten jeweils zu 100 Prozent durchsetzen – mit grossen Kostenfolgen für die Bauherren und Besitzer der Gebräuchlichkeiten», sagte er gegenüber der Limmattaler Zeitung. Eine Inventarisierung komme einer Zwangsjacke gleich, da baulich in den kommenden Jahrzehnten nichts verändert werden dürfe. Daher suche die Gemeinde erst das Gespräch mit der kantonalen Baudirektion. Finde man sich nicht, würde ziemlich sicher der Gerichtsweg beschritten.
Hier setzt die Kritik Brands an der geplanten Vorgehensweise der Gemeinde an.

«Der Gang vors Gericht würde zu einem klaren Entscheid führen: Das Schulhaus würde dann entweder definitiv und unwiderruflich unter Schutz gestellt oder aus dem Inventar entlassen», so Brand. «Vorangehen würde aber vermutlich ein jahrelanger Streit, den man bis vors Bundesgericht ziehen müsste», schreibt Brand weiter. So hätten angefragte Experten der Primarschulpflege wenig Hoffnung auf einen Sieg vor Gericht gemacht. Daher habe man sich für eine einvernehmliche Lösung ausgesprochen. Dies sei die einzige Möglichkeit um zu verhindern, dass das Schulhaus unter Schutz gestellt werde, so Brand.

Keine Mehrkosten durch Auflagen

Knecht verwies auch darauf, dass die Auflagen der Denkmalpflege grosse Kosten für den Bauherrn nach sich ziehen würden. «Nein, das tun sie nicht», schreibt Brand im offenen Brief. So sei bislang sehr wenig in den Unterhalt des rund 60-jährigen Schulhauses investiert worden. «Die Kosten der Sanierung haben nichts mit dem Schutzcharakter zu tun. Neben den rein materiellen Sanierungsbedürfnissen des Schulhauses kamen nämlich auch zahlreiche neue Anforderungen wie die Barrierefreiheit, strengere feuerpolizeiliche Massnahmen und der Hochwasserschutz hinzu», so Brand.

Auch will Brand den Erhalt der alten Bausubstanz nicht grundsätzlich verteufelt sehen. «Durch die spezielle Architektur im Reppisch-Schulhaus haben viele der Schulzimmer eine ausserordentlich hohe Qualität», schreibt er. Es stimme, dass ein verdichtetes Bauen aufgrund der Absprache mit dem Denkmalschutz nicht möglich gewesen sei. «Durch eine solche wäre jedoch auch die Qualität der Schulräume verloren gegangen.» Knecht brachte zudem vor, dass an derselben Stelle ein Neubau hätte erstellt werden können. Dies ist laut Brand aber nicht möglich, «denn ein Teil des Gebäudes des Schulhaus Reppisch befindet sich in der Gewässerabstandslinie, in der nach heutigen Vorschriften nicht mehr gebaut werden darf.»