Fehlgeleitete Asylpolitik

Fehlgeleitete Asylpolitik

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In der Schweizer Kleinstadt Bremgarten dürfen Asylsuchende nicht ohne Bewilligung oder ohne Begleitung Sport- sowie Schulareale betreten. Was auf den ersten Blick an eine Apartheid-ähnliche Politik erinnert, ist aber in diesem Kontext nichts Neues in der Schweiz.

Bereits 2012 wurden ähnliche Zutrittsverbote erlassen, für die sich bislang scheinbar niemand interessiert hat. Die derzeit verwendete Terminologie „sensible Zonen“ täuscht zudem nicht über die grundlegend fehlgeleitete Asylpolitik der Schweiz hinweg. Im Falle Bremgarten versucht man nicht, die Asylsuchenden zu integrieren, sondern eher sie zu internieren.

Dabei ist das Recht auf Bewegungsfreiheit in der Schweizer Verfassung verankert. Selbst das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen weist auf die Schärfe der angestrebten Asylpolitik hin. Dass der Leiter des Schweizer Bundesamtes für Migration argumentiert, man wolle verhindern, dass 50 Asylbewerber gleichzeitig in ein Schwimmbad gehen, grenzt an Zynismus. Man vermeide „Ressentiments“ gegenüber den Asylsuchenden. Dabei ist es diese Form der sozialen Exklusion, die Stereotype und Feindbilder aller Art schürt. Asylsuchende bedürfen keiner Sonderregelungen, um sich
in der Öffentlichkeit frei zu bewegen. Für sie gelten die gleichen Gesetze wie für Schweizer. Alles andere ist Rassismus.