Erbrecht Zehn Irrtümer rund ums Erbe

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Erbrecht - Zehn Irrtümer rund ums Erbe

Testament. Mit dieser Verfügung kann jeder selbst entscheiden, wer erben soll. © Roman Klonek

Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.

Unser Rat

Testament. Nur eine letzt­willige Verfügung wie Testament oder Erbvertrag stellt sicher, dass das eigene Vermögen bei dem landet, der es bekommen soll. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, die den Nach­lass streng schema­tisch verteilt.

Ansprech­partner. Viele selbst verfasste Testamente sind unwirk­sam. Deshalb ist es sinn­voll, einen Fachmann zu beauftragen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie Ihren letzten Willen ohne Hilfe zu Papier bringen können. Notare erstellen notarielle Testamente nach Ihren Wünschen. Aber auch Fach­anwälte für Erbrecht sind gute Ansprech­partner, wenn es darum geht, ein Testament zu machen.

Kosten. Die Kosten des Notars richten sich nach dem Wert des Nach­lasses. Eine Erst­beratung beim Rechts­anwalt kostet maximal rund 230 Euro inklusive Mehr­wert­steuer, allerdings ohne dass ein Testament erstellt wird.

Ratgeber. Über­sicht­lich und praxis­nah zeigen wir Ihnen in unserem Nachlass-Set, wie Sie in zehn Schritten ein Testament verfassen. Echte Beispielfälle und professionelle Formulierungen unterstützen Sie dabei (144 Seiten, 14,90 Euro).

Rechner. Sie finden hier einen Rechner, mit dem Sie prüfen können, wie viel Steuern im Falle einer Erbschaft oder Schenkung im individuellen Fall zu zahlen wären.

Erbschafts­steuer-Rechner: So viel Steuern werden fällig

Sie wollen Vermögen verschenken oder vererben? Dann sollten Sie recht­zeitig auch die Steuer einkalkulieren. Wie viel das ist, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Grund­sätzlich muss der Beschenkte und Erbende über gewissen Frei­beträgen Schenkung- oder Erbschaft­steuer zahlen. Beachten Sie, dass es die Frei­beträge bei der Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue gibt. Deshalb kann eine recht­zeitige Vermögens­über­tragung lohnen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2021 um 09:01 Uhr
    Falsche Angaben im Berliner Testament

    @zebri17: Hier ist leider nicht der richtige Ort für eine persönliche Rechtsberatung und schon gar nicht in einem so heiklen Fall. Bitte wenden Sie sich in dieser Sache schnellstmöglich an eine versierte Anwaltskanzlei. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen Sie zunächst dort an, ob es zumindest die Möglichkeit einer Erstberatung durch den Versicherer gibt. Die Kosten eines gerichtlichen Erbrechts-Streits werden von den Versicherungen in aller Regel nicht übernommen. (PH)

  • zebri17 am 28.01.2021 um 07:06 Uhr
    Falsche Angaben im Berliner Testament

    Guten Tag,
    vor Kurzem habe ich erfahren, dass im Berliner Testament meiner Eltern (mein Vater ist schon verstorben) steht, dass ich vor Jahren 250.000,- DM vorab erhalten hätte und mein Bruder im Ausgleich dazu nun eine Immobilie erhält.
    Die Summe habe ich nie erhalten - es liegt auch keine Bestätigung meinerseits über den Erhalt dieser Summe vor.
    Kann ich das Testament anfechten und wie stehen meine Chancen in diesem Fall?
    Herzlichen Dank für eine Rückantwort.

  • JTWin am 27.08.2020 um 19:43 Uhr
    Erbauseinandersetzungsvertrag

    @klausram:
    Wenn die Erben sich einig sind kann man mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar das Erbe neu aufteilen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.01.2020 um 09:34 Uhr
    Gerechtigkeit unter Erben selber erzeugen?

    @klausram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Beratung. Wenn eine Erbengemeinschaft große Probleme mit der Umsetzung einer letztwilligen Verfügung hat, führt an einer fachanwaltlichen Beratung kein Weg vorbei. Es hindert einen Erben aber nichts daran, das Erbe zunächst anzunehmen, abzuwickeln und das verbliebene Vermögen anschließend teilweise zu verschenken. (PH)

  • klausram am 06.01.2020 um 18:53 Uhr
    Gerechtigkeit unter Ergeben selber erzeugen?

    Hallo an alle die genau wie wir einen großen Verlust erlitten haben. Leider war der Erblasser im Leben nicht wirklich ein gerechter Mensch, der seine 3 Kinder wie in unserm Fall zu erwarten ist, gleichwertig bedacht hat. Mir fehlt daher in der Aufzählung oben, wie man gegen den letzten Willen des Erblassers unter den 3 Kindern das Erbe selber gleichmäßig verteilt. Kann oder muss das bereits vor dem Nachlassgericht wenn man einen gemeinsamen Erbschein beantragt erklärt werden? Da wir wahrscheinlich als Universalerbe eingetragen sind, wiederspricht es unserem Gerechtigkeitsgefühl zu tiefst, dass wir fast alles und die anderen nur einen Pflichtteil erhalten sollen. Vielleicht sind wir so selten mit unserer moralischen Grundhaltung, dass es im Erbrecht keine Lösung für uns gibt? Müssen wir Teile des Erbe nachher verschenken? Vielleicht kennt einer hier einen möglichen Weg, der auch die nachlaufenden Kosten des Erbe wie Gebühren etc. in gleichmäßigen Ansatz unter uns bringt ?