Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.
Unser Rat
Testament. Nur eine letztwillige Verfügung wie Testament oder Erbvertrag stellt sicher, dass das eigene Vermögen bei dem landet, der es bekommen soll. Sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, die den Nachlass streng schematisch verteilt.
Ansprechpartner. Viele selbst verfasste Testamente sind unwirksam. Deshalb ist es sinnvoll, einen Fachmann zu beauftragen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie Ihren letzten Willen ohne Hilfe zu Papier bringen können. Notare erstellen notarielle Testamente nach Ihren Wünschen. Aber auch Fachanwälte für Erbrecht sind gute Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein Testament zu machen.
Kosten. Die Kosten des Notars richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet maximal rund 230 Euro inklusive Mehrwertsteuer, allerdings ohne dass ein Testament erstellt wird.
Ratgeber. Übersichtlich und praxisnah zeigen wir Ihnen in unserem Nachlass-Set, wie Sie in zehn Schritten ein Testament verfassen. Echte Beispielfälle und professionelle Formulierungen unterstützen Sie dabei (144 Seiten, 14,90 Euro).
Rechner. Sie finden hier einen Rechner, mit dem Sie prüfen können, wie viel Steuern im Falle einer Erbschaft oder Schenkung im individuellen Fall zu zahlen wären.
Erbschaftssteuer-Rechner: So viel Steuern werden fällig
Sie wollen Vermögen verschenken oder vererben? Dann sollten Sie rechtzeitig auch die Steuer einkalkulieren. Wie viel das ist, können Sie mit diesem Rechner ermitteln.
Grundsätzlich muss der Beschenkte und Erbende über gewissen Freibeträgen Schenkung- oder Erbschaftsteuer zahlen. Beachten Sie, dass es die Freibeträge bei der Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue gibt. Deshalb kann eine rechtzeitige Vermögensübertragung lohnen.
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- Mit einem klug formulierten Testament können Sie Angehörige absichern, Konflikte unter Erben vermeiden und Steuern sparen. Hier lesen Sie, wie es geht.
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- Stirbt ein Mensch, müssen die Erben oft ihre Berechtigung nachweisen. Manchmal ist dafür ein Erbschein zu beantragen. Wann das gilt und was er kostet.
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- Eine Erbschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Wir sagen, was auf Hinterbliebene zukommt, welche Fristen gelten, vor allem auch beim Erbe ausschlagen.
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@zebri17: Hier ist leider nicht der richtige Ort für eine persönliche Rechtsberatung und schon gar nicht in einem so heiklen Fall. Bitte wenden Sie sich in dieser Sache schnellstmöglich an eine versierte Anwaltskanzlei. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen Sie zunächst dort an, ob es zumindest die Möglichkeit einer Erstberatung durch den Versicherer gibt. Die Kosten eines gerichtlichen Erbrechts-Streits werden von den Versicherungen in aller Regel nicht übernommen. (PH)
Guten Tag,
vor Kurzem habe ich erfahren, dass im Berliner Testament meiner Eltern (mein Vater ist schon verstorben) steht, dass ich vor Jahren 250.000,- DM vorab erhalten hätte und mein Bruder im Ausgleich dazu nun eine Immobilie erhält.
Die Summe habe ich nie erhalten - es liegt auch keine Bestätigung meinerseits über den Erhalt dieser Summe vor.
Kann ich das Testament anfechten und wie stehen meine Chancen in diesem Fall?
Herzlichen Dank für eine Rückantwort.
@klausram:
Wenn die Erben sich einig sind kann man mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar das Erbe neu aufteilen.
@klausram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Beratung. Wenn eine Erbengemeinschaft große Probleme mit der Umsetzung einer letztwilligen Verfügung hat, führt an einer fachanwaltlichen Beratung kein Weg vorbei. Es hindert einen Erben aber nichts daran, das Erbe zunächst anzunehmen, abzuwickeln und das verbliebene Vermögen anschließend teilweise zu verschenken. (PH)
Hallo an alle die genau wie wir einen großen Verlust erlitten haben. Leider war der Erblasser im Leben nicht wirklich ein gerechter Mensch, der seine 3 Kinder wie in unserm Fall zu erwarten ist, gleichwertig bedacht hat. Mir fehlt daher in der Aufzählung oben, wie man gegen den letzten Willen des Erblassers unter den 3 Kindern das Erbe selber gleichmäßig verteilt. Kann oder muss das bereits vor dem Nachlassgericht wenn man einen gemeinsamen Erbschein beantragt erklärt werden? Da wir wahrscheinlich als Universalerbe eingetragen sind, wiederspricht es unserem Gerechtigkeitsgefühl zu tiefst, dass wir fast alles und die anderen nur einen Pflichtteil erhalten sollen. Vielleicht sind wir so selten mit unserer moralischen Grundhaltung, dass es im Erbrecht keine Lösung für uns gibt? Müssen wir Teile des Erbe nachher verschenken? Vielleicht kennt einer hier einen möglichen Weg, der auch die nachlaufenden Kosten des Erbe wie Gebühren etc. in gleichmäßigen Ansatz unter uns bringt ?