Mit der 4-Prozent-Regel soll ein Entnahmeplan regelmäßig an die Inflation angepasst werden können. Funktioniert das auch mit dem Pantoffel-Portfolio?
Anlegerinnen und Anleger, die ihr Vermögen im Alter nutzen wollen, um zumindest teilweise davon zu Leben, werden vielleicht schon einmal auf die „4-Prozent-Regel“ gestoßen sein. Die Regel besagt, dass man bei einem ausgewogenen Depot aus Aktien- und Anleihefonds jährlich 4 Prozent des Anfangsvermögens entnehmen kann und das Geld für 30 Jahre reicht. Der Clou: Rentnerinnen und Rentner können die Auszahlung regelmäßig an die Inflation anpassen, so dass der Kaufkraftverlust ausgeglichen wird und die Auszahlung real konstant bleibt.
Die „4-Prozent-Regel“ stammt jedoch aus den 90er-Jahren. Wir wollten daher wissen: Gilt diese Regel noch heute? Und passt sie auch für die unterschiedlichen Varianten des Pantoffel-Portfolios?
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@stefangrass: Wir haben bei den Berechnungen Handelskosten berücksichtigt, jedoch keine Steuern. Die Besteuerung ist schwierig zu simulieren, da sie von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt. Mehr Infos zur Besteuerung von Fonds finden Sie hier: www.test.de/Fondsbesteuerung
Die Prognoserechnungen mittels Monte Carlo Simulation sind das Beste was man machen kann. Ich wäre trotzdem vorsichtiger. Ein offensives Depot müsste eigentlich in der Entnahmephase das beste Verhältnis aus Risiko und Ertrag bringen. Neben der Inflation sind dann über die langen Betrachtungszeiträume auch die Kosten und die Steuern relevant. Denn der zu versteuernde Anteil einer Einmalanlage ist nach 30 Jahren wahrscheinlich sehr hoch. Von daher halte ich auch die 3% Entnahme für schwierig.
Im Bereich von 2,5 - 2,8% könnte eine sichere echte NETTO-Entnahme (nach Steuern, Inflation und Kosten) liegen. Die würde dann auch für 35 Jahre Entnahme noch hinkommen. Eine Erhöhung der Entnahmerate würde ich nur vornehmen, wenn die ersten 10 von 30-35 Jahren geplanter Entnahme tatsächlich ohne Crash und ohne Verringerung des Kapitals am Ende der 10 Jahre durchgelaufen sind.
Sind die Berechnungen als "Brutto"-Werte zu sehen, die am Jahresende zu versteuern sind? Oder bekomme ich bei einem Entnahmeplan (= Verkauf von Anteilen aus einem Depot) ohnehin gleich einen Steuerabzug auf den Verkaufswert?
Viele, die ein Depot im sechsstelligen Wert haben, verfügen vermutlich über eine überdurchschnittliche Rente und haben daher wohl auch spürbare Abzüge für das Finanzamt, die von keinem Freibetrag aufgefangen werden.