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TÜV Rheinland: Jeder zweite Aufzug mit Sicherheitsmängeln

Köln | 27.06.2023

Anzahl erheblicher Mängel leicht zurückgegangen / Düsseldorf, Köln, Hamburg: nur jeder dritte Aufzug ohne Mangel / Gefahr von Cyberangriffen bei Aufzügen / www.tuv.com/aufzug

Regelmäßige Prüfungen machen Aufzüge sicher, schützen vor Schäden und erhöhen die Verfügbarkeit. Zu diesem Ergebnis kommt TÜV Rheinland anlässlich der Veröffentlichung der Mängelstatistik im aktuellen Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbandes. Jeder zweite Aufzug in Deutschland wies im Erhebungszeitraum 2022 Mängel auf. Von den rund 657.000 Aufzugsanlagen, die im letzten Jahr geprüft wurden, mussten zudem mehr als 3.000 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. „Der Nutzer einer Aufzugsanlage muss sich auf den sicheren Betrieb verlassen können“, sagt Guido Kehmer, Geschäftsfeldmanager für Aufzüge und Fördertechnik bei TÜV Rheinland. „Durch die Prüfungen unserer unabhängigen Expertinnen und Experten können Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden.“

Sicherer Betrieb braucht unabhängige Prüfungen

Im Vergleich der Metropolregionen steht München den Zahlen von TÜV Rheinland zufolge bei der Sicherheit der Aufzüge mit 51 Prozent mängelfreier Anlagen leicht besser da als der Bundestrend (48,1 Prozent). In Düsseldorf, Köln und Hamburg hat nur jeder dritte Aufzug die Prüfung ohne Mangel bestanden, in Berlin waren gerade noch 29 Prozent der Anlagen bei der Hauptprüfung mängelfrei. Erfreulich ist der leichte Rückgang der erheblichen Mängel, bei denen eine Nachprüfung auf Mängelbeseitigung erforderlich ist. Deutschlandweit weist damit laut Anlagensicherheitsreport jeder achte Aufzug (12,5 Prozent) erhebliche bis gefährliche Mängel auf, im Jahr 2021 war es noch mehr als jede siebte Anlage (15,1 Prozent). Stillgelegt wurden nach den Prüfungen von TÜV Rheinland im Jahr 2022 in Köln 55 Aufzüge, in Düsseldorf 80. In Berlin konnten 164 Aufzüge nach der Prüfung aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden.

Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen. Die Terminverfolgung liegt in der Verantwortung der Betreiber, wobei TÜV Rheinland gerne unterstützt und erinnert. Ob ein Aufzug fristgerecht geprüft wurde, ist auf der Prüfplakette im Fahrkorb zu erkennen. Neben der Prüforganisation ist dort das Datum der nächsten fälligen Prüfung angegeben, welches grundsätzlich nicht überschritten sein darf.

Digitale Schwachstellen erkennen, Cyberangriffe verhindern

Aufzugsanlagen besitzen heutzutage vernetzte Bauteile oder ihre Software kann sogar über das Internet angepasst werden. Damit steigt die potenzielle Gefahr, dass die sensible Technik angegriffen wird. Das kann erhebliche Schäden oder den Ausfall des Aufzugs zur Folge haben. Damit sich Aufzüge auch in Zukunft sicher verwenden lassen, zählt mittlerweile auch die Bewertung der Cybersecurity-Maßnahmen durch unabhängige Prüforganisationen zum Prüfumfang. „Moderne Aufzugsanlagen bestehen heute aus vielen softwarebasierten Bauteilen, die über das Internet mit den Herstellern oder anderen Systemen eines Smart Building verbunden sein können“, erläutert Guido Kehmer. „Bei regelmäßigen Prüfungen müssen die digitalen Schwachstellen erkannt werden, um Softwarefehler oder einen Cyberangriff zu verhindern.“ Basis dieser Prüfung ist eine um den Teil „Cybersecurity“ aktualisierte Gefährdungsbeurteilung des Betreibers und den daraus resultierenden Maßnahmen.

Den vollständigen Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands finden Sie unter www.technische-ueberwachung.de.

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