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Parken ohne Knöllchen: Zählt der Samstag als Werktag?

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Der Samstag zählt nicht immer auch als Werktag. Beim Parken allerdings schon.
Der Samstag zählt auch beim Parken als Werktag. © Reinhard Kurzendörfer/IMAGO

Viele Autofahrer tappen bei Park- oder Halteverbotsschildern in die „Samstags-Falle“. Der ADAC erklärt, wie Ihnen so etwas nicht passiert.

Parkplätze in der Stadt sind oft ziemlich rar, und gerade an Samstagen sind die wenigen Stellplätze oft schon belegt. Was bedeutet es, wenn Parkschilder daraufhin weisen, dass man „werktags“ einen Parkschein ziehen muss? Und darf man sein Auto an einem Samstag in einem Parkverbot parken, wenn es mit einem Zusatzschild „werktags von 8–17 Uhr“ gekennzeichnet ist? 

Die Antwort ist in beiden Fällen eindeutig, wie der ADAC auf seiner Homepage klarstellt: Der Samstag gelte als Werktag. Sprich, man muss gegebenenfalls auch samstags einen Parkschein ziehen beziehungsweise darf sich am Samstag nicht zu den auf dem Zusatzschild genannten Uhrzeiten ins Parkverbot stellen.

Parken: Samstag gilt als Werktag – normalerweise

„Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag“, heißt es unter anderem auf ADAC.de. Wer sein Auto also wie im oben genannten Parkverbotsbeispiel am Samstag abstelle, begehe eine Ordnungswidrigkeit* und müsse mit einem Knöllchen rechnen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt werde und der Halter die Abschleppkosten zahlen müsse. „Anders ist das nur, wenn das Parkverbot zum Beispiel mit dem Zusatzschild ‚Montag bis Freitag‘ oder ‚werktags außer samstags‘ versehen ist“, heißt es weiter auf ADAC.de. Dann kann sich der Autofahrer entsprechend auf diese Zusatzinfo berufen.

Lesen Sie zudem: Strafzettel am Supermarkt-Parkplatz: So viel dürfen die Knöllchen höchstens kosten.

„Samstags-Falle“ bei Park- oder Halteverbotsschildern

Nicht wenige Parkende scheint die Werktags-Regelung beim Parken zu verunsichern: Viele Autofahrer tappen bei Park- oder Halteverbotsschildern in die „Samstags-Falle“, wie etwa Bayern3.de schreibt – da sie davon ausgingen, dass der Samstag nicht als Werktag zähle. „Doch mit dieser Annahme liegen viele falsch – und bekommen ein Knöllchen.“ Ein Grund, warum so viele Leute in diese Falle gerieten, könnte dem Beitrag zufolge sein, „dass die meisten Menschen heute in der Regel von Montag bis Freitag arbeiten und den Samstag deshalb nicht als Werktag betrachten.“ Anders sähen das die Gerichte und begründeten das mit dem Bundesurlaubsgesetz. In diesem stehe, wie es weiter auf Bayern3.de heißt: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Auch interessant: Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag: Gilt sie auch an den Feiertagen?

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten laut ADAC am Samstag. Zum Beispiel dann, wenn das Tempolimit mit dem Zusatzschild „werktags“ ergänzt sei. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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