Das Tortendiagramm zeigt die 2016 bekannt gewordenen Fälle der gesamten Umweltstraftaten nach einzelnen Delikten. Im Jahr 2016 waren 7.528 Fälle, das heißt 38 Prozent aller Umweltstraftaten Straftaten des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 außer Absatz 2 StGB). Straftaten nach dem Tierschutzgesetz hatten mit 6.527 Fällen einen Anteil von 33 Prozent, Gewässerverunreinigungen mit 2.563 Fällen von 13 Prozent.
Umweltstraftaten gesamt: Bekannt gewordene Fälle nach einzelnen Delikten im Jahr 2016

Das Tortendiagramm zeigt die 2016 bekannt gewordenen Fälle der gesamten Umweltstraftaten nach einzelnen Delikten. Im Jahr 2016 waren 7.528 Fälle, das heißt 38 Prozent aller Umweltstraftaten Straftaten des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 außer Absatz 2 StGB). Straftaten nach dem Tierschutzgesetz hatten mit 6.527 Fällen einen Anteil von 33 Prozent, Gewässerverunreinigungen mit 2.563 Fällen von 13 Prozent. Mit deutlich kleinen Fallzahlen folgten Bodenverunreinigungen, Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Chemikaliengesetz, das unerlaubte Betreiben von Anlagen und die illegale Abfallein-, -aus- und -durchfuhr nach § 326 Abs. 2 StGB.

Dieses Diagramm ist auch enthalten in der Publikation: "Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken (Texte 66/2018)

Quelle: PKS 2016Bild herunterladen