Betriebsunterbrechungsversicherung


    Weshalb ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Lächelnde Geschäftsfrau Die Betriebsunterbrechungsversicherung stellt sicher, dass ein Unternehmen, ein Betrieb oder ein selbstständiger Unternehmer infolge eines Betriebsausfalls nicht ohne Einkünfte bleiben
    und laufende Kosten aufgefangen werden können.

    Grundsätzlich unterscheiden sich Absicherungsmodelle in der Betriebsunterbrechungsversicherung neben
    einer Vielzahl von versicherbaren Sparten darin,
    ob die Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige oder für Unternehmen eintreten sollen.

    Nach dieser Unterscheidung richtet sich wesentlich die Festlegung und die Bedeutung der Schadenersatzsummen.

    Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen und Betriebe

    Unternehmen und Betriebe sind besonders durch längerfristige Ausfälle der Produktion oder des Betriebsablaufs in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Die Gefährdung reicht von Verschlechterung der Bilanzsumme im Geschäftsjahr bis hin zur grundsätzlichen Substanzgefährdung des Unternehmens. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss hier einstehen und die wesentlichen Verluste sowie das Aufkommen an Fixkosten kompensieren, die während der Betriebsunterbrechung weiterlaufen. Von den technischen Betriebskosten bis hin zu Lohnfortzahlungen, Versicherungskosten, Steueraufkommen, etc. Die Betriebsausfälle gehen dabei oft auf Sachschäden oder Unterbrechungen in der Lieferkette zurück.

    Absicherung von Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit durch die Betriebsunterbrechungsversicherung

    Freiberufler und Selbstständige sind im Falle einer Tätigkeitsunterbrechung schnell bis in die Existenz gefährdet. Der gesamte Verdienst hängt in der Regel von der Leistungsfähigkeit des Unternehmers selbst ab. Fällt er aus, bleibt nicht nur der Verdienst aus – auch laufende Kosten können nicht mehr erwirtschaftet werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kompensiert diese Art von Ausfällen. Es werden regelmäßig Ersatzleistungen für ausbleibende Einkünfte und Betriebskosten erstattet. Die Versicherungssummen werden dabei entweder nach Umsatzdaten oder nach Geschäftsinhalten berechnet. So können die Deckungssummen speziell für Selbstständige und Freiberufler angepasst werden.

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird in der Rate optimiert. Ihre Ausfallleistungen beziehen sich häufig auf Ausfälle nach Krankheiten oder Unfällen. Sachschäden sind in der Regel seltener Begründungen für den Schadenfall. Für Selbstständige und Freiberufler kann die Betriebsunterbrechungsversicherung Leistungen anstelle von Krankentagegeld aus der Krankenversicherung übernehmen, zusätzlich zu den Absicherungen der Wirtschaftsleistungen.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind versichert?

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Schadenersatz und Ausgleichszahlungen nach einem Schadenfall, der im Rahmen des Versicherungsvertrags definiert ist. Der Betriebsausfall wird entweder nach Schäden am eigenen Betrieb festgestellt, die durch Feuer und andere Elementarschäden entstehen können. In anderen Fällen zählen bereits Unterbrechungen in Zuliefer- und Produktionsketten, um eine Betriebsunterbrechung hervorzurufen. Auch Ausfälle in Tochterunternehmen oder Teilproduktionsstätten können einen Produktionsausfall bewirken.
    Zu den versicherten Schäden zählen je nach Versicherungsvertrag in der Regel Betriebsausfälle nach

    • Feuer-, Wasser- und weitere versicherte Elementarschäden
    • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
    • Maschinen- oder Geräteschäden.

    Für einige Unternehmen ist eine Betriebsunterbrechung aus Schließungen eine betriebliche Gefahr. Restaurants, Nahrungsmittelproduzenten etc. Hier tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung bereits ein, wenn

    • der Betrieb aufgrund von behördlichen Entscheidungen nach Infektionsschutzgesetz eingestellt wird;
    • Ertragsausfälle aufgrund negativ erntebeeinflussender Faktoren eintreten;
    • Unterbrechungen durch behördliche Untersuchungen auftreten.

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann in Verbindung mit Kombinationen jeweilig anderer Versicherungsarten geschlossen werden, deren Schadenfalleintritt den gleichzeitigen Eintritt der Betriebsunterbrechungsversicherung mitbestimmen kann. So kann neben den Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung auch

    • Versicherung für der Betriebsinhalte gewährleistet werden;
    • Versicherung nach unternehmensspezifischen Vereinbarungen eintreten – z.B. der Elektronik- oder Glasversicherung;
    • Ausgleich in Verbindung mit der Praxisausfallversicherung vereinbart werden.

    Grundlage für den Eintritt des Schadenfalls in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Beeinträchtigung der Produktionsfähigkeit oder Betriebsfähigkeit des versicherten Unternehmens. Dabei zählt, je nach Vereinbarung, neben einer Beeinträchtigung der Produktionsleistung am Versicherungsstandort selbst auch eine Beeinträchtigung an einem anderen Betriebsstandort oder der Zulieferkette allgemein.


    Was ist bei Abschluss zu beachten?

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Ein Mann denkt nach Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird als Ausgleichsversicherung für erwartete Produktionsleistung konzipiert. Sie kann in einer
    Reihe von speziellen Sparten-Versicherungen angeboten werden, die teilweise spezielle Branchen absichern gegenüber branchenspezifischen Gefahren. Vor Abschluss sollten daher Überlegungen zur genauen Ausrichtung der Betriebsunterbrechungsversicherung angestellt werden, die helfen, die Versicherungsleistungen den nötigen Risikodeckungen optimal anpassen zu können.

    Allgemeine Gründe für Betriebsunterbrechungen

    Zu den wichtigsten Gefahren, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung abdecken sollte, zählen Betriebsunterbrechungen nach Elementarschäden, insbesondere nach Feuer. Je nach Beschaffenheit der Produktionsstätte und Art des versicherten Unternehmens kann die Betriebsunterbrechungsversicherung nach Feuerschäden durch weitere spezifische Unterbrechungsabsicherungen ergänzt werden.

    Branchenspezifische Unterbrechungen

    Branchenspezifisch sind beispielsweise Betriebsunterbrechungen nach Betriebsschließung durch Behörden, vor allem im Bereich der Nahrungsmittelproduktion oder -vertrieb, z.B. im Fleischereifachbetrieb oder im Restaurant. Hier tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für die genannten Unterbrechungsgründe ein.
    Weitere brachenspezifische Unterbrechungen können resultieren aus

    • Krankenhausbettenbelegung im Gesundheitswesen
    • Ausfall von speziell versicherten elektronischen Geräten
    • Unterbrechungen bei Montagefehlern
    • fehlerhaften Bauabschlüssen oder Fertigungen.

    Je nach Unternehmensform können bestimmte Erweiterungen der Betriebsunterbrechungsversicherung plausibel und notwendig erscheinen. Die genaue Ausrichtung lohnt sich nicht zuletzt für die Bestimmung der optimalen Versicherungsrate und den passenden Deckungsrahmen.

    Haftungszeitraum

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung legt einen begrenzten Zeitraum für die Ausführung der Haftung fest. Das bedeutet, dass nach Eintritt des Schadenfalls Schadenersatz für maximal den Haftungszeitraum geleistet wird. Eine Vereinbarung von Erweiterungen des Haftungszeitraums je nach Schadenfall kann getroffen werden. Für bestimmte Branchen und Schadenarten kann diese Erweiterung sinnvoll und für eine umfassende Risikoabdeckung notwendig sein.

    Nachhaftung

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung bestimmt den Eintritt des Versicherungsfalls nach dem Zeitpunkt, an dem ein Schaden festgestellt wird. Die Ursache kann dabei weiter zurück liegen und muss nicht mit dem Zeitpunkt des Schadeneintritts übereinstimmen. Die Nachhaftung regelt den Eintritt der Versicherung für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ende des Versicherungsvertrags. In den meisten Fällen lohnt sich die Festlegung einer begrenzten Nachhaftung. Der Umfang kann sich an den genauen Risikospezifika des Unternehmens bemessen.


    Welche Kosten werden bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall übernommen?

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt ihm Rahmen eines Betriebsausfalls bzw. einer Betriebsunterbrechung Kosten, die fix für den Reparaturzeitraum anfallen (Betriebs-, Lohn-, Versicherungskosten, etc.) und zusätzlich je nach Vereinbarungen im konkreten Versicherungsvertrag Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne im Haftungszeitraum bzw. für die reale Dauer des Betriebsausfalls.
    Zu den Kosten, die die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt, zählen

    • Mietkosten
    • laufende Betriebskosten
    • vollwertige Lohnkosten

    Die Absicherung dieser Punkte gehört zu den wesentlichsten in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie bilden die Basis der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Unternehmens. Die Betriebsunterbrechungsversicherung hält sie aufrecht durch Zahlung der Miet-, Betriebs- und Lohnkosten anstelle des Unternehmens. Die Zahlung kann auch anteilig und in Berücksichtigung vereinbarter Selbstbeteiligungen erfolgen, wenn der Betriebsausfall nur Teile des Unternehmens bzw. der Produktionsleistung umfasst.

    • Gewinne je nach Prognose, in der Regel basierend auf Vorjahresbilanz
    • Steuerzahlungen (falls vereinbart)
    • Leistungen und Prämienzahlungen für Versicherungen (BetriebshaftpflichtUmwelthaftpflicht etc.)

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Geldscheine mit Münzen In die Betriebsunterbrechungsversicherung lassen
    sich Fixkosten und Einnahmen integrieren, die den Betriebsausfall bzw. die Unterbrechung neben dem Ausgleich gegen Forderungen auch auf Gewinn und verpflichtende Zahlungen versichert. Wesentlich ist dabei die Versicherung verpflichtender Zahlungen, wie Steuernach- oder vorleistungen und auch Beiträge zu Versicherungen, deren Weiterbestehen für den Unternehmensbetrieb existentiell ist (dazu zählen
    die überwiegender Zahl der Haftpflichtversicherungen).

    Um eine konstante Bilanz trotz teilweiser oder vollständiger Betriebsausfälle gewährleisten zu können, lassen sich in der Betriebsunterbrechungsversicherung auch die ausgefallenen Gewinne versichern. Im Schadenfall leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Deckung Ausgleich für nicht erhaltene Gewinne. Die Kalkulation dieser Ausfälle erfolgt je nach Versicherung anhand von Vorjahresbilanzen und Produktionspotential.

    Mietverlust

    Kompensation von Ausfällen nach Elektronikschäden
    spezielle Betriebsrisiken in einzelnen Branchen (Medizin, Film, Montage von Geräteteilen)
    Ausgleich von Mehrkosten im Rahmen von Kompensationszahlungen
    Für bestimmte Geschäftsumstände lassen sich gezielte Ausgleichszahlungen in der Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbaren. Z.B. zählen Ausfälle von Mietzahlungen nach Eintritt des Schadenfalls oder der Ausgleich für gezielte Risiken einzelner Vorhaben (z.B. Filmversicherung) zu den versicherbaren Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung.

    Betriebsunterbrechungsversicherung: Leistungen an Freiberufler und Selbstständige

    Je nach Vereinbarung tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung für Ausfälle aus Einnahmen, Bürokosten und Betriebskosten ein. Begünstigt ist hier in der Regel der Versicherungsnehmer selbst, nicht sein Geschäft. Die Zahlungen umfassen auch ggf. Beiträge zu Krankenversicherung und sonstigen Pflichtversicherungen der Versicherungsnehmers.


    Welche Kosten werden bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall nicht übernommen?

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist konzipiert für den Ausgleich von erwarteten Schäden, die jedoch noch nicht eingetreten sind. Sie versichert in diesem Sinn virtuelle Vermögensschäden und Verluste, die mit diesen Schäden unmittelbar und sachbezogen in Zusammenhang stehen. Ihre Ausgleichsleistungen haben die Kompensation von Ausfällen und ausbleibenden Gewinnen sowie laufender Kosten zum Ziel. Zugrunde liegen Erwartungen über Gewinne und Prognosen für das Produktoinspotential des Unternehmens bzw. über die erwartbaren und plausiblen Wirtschaftsleistungen über den Versicherten.

    Vor diesem Hintergrund schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Übernahme von Sachleistungen aus tatsächlichen Schäden entsprechend aus. Der Schadenfall tritt erst ein, wenn aus einem solchen Schaden eine Beeinträchtigung der Betriebsleistung folgt bzw. der Versicherungsnehmer nur noch eingeschränkt arbeitsfähig bzw. vollständig arbeitsunfähig ist. Bei versicherten Selbstständigen kann der Schadenfall auch für angestellte Mitarbeiter definiert werden.

    Nicht beglichen werden in der Betriebsunterbrechungsversicherung Vermögensschäden, die einem Dritten aus der Betriebsunterbrechung erwachsen, z.B. weil Lieferungen ausbleiben. Hierfür kann entsprechend eine Produkthaftpflicht- oder andere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eintreten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleich lediglich den entgangenen Gewinn beim Versicherungsnehmer aus.

    In vielen Fällen wird die Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit einer gewerblichen Sachversicherung abgeschlossen, die direkt für den Schaden aufkommen soll, der die Betriebsunterbrechung verursacht hat. Die Ausschlüsse in der Betriebsunterbrechungsversicherung sind in diesen Fällen häufig an die jeweilig in Verbindung stehende Sachversicherung gekoppelt. Tritt die Sachversicherung wegen eines Ausschlusses nicht ein, bleibt auch die Betriebsunterbrechungsversicherung außen vor. Zu den häufigsten Ausschlüssen zählen:

    • vorsätzliche Schadenherbeiführung beim Versicherungsnehmer, auch durch Mitarbeiter
    • Verschleißabnutzung, Alterungsschäden oder Ersatz in Verbindung mit Hilfs- und Betriebsmitteln
    • Schadenersatz infolge von Kriegshandlungen
    • Schäden in Verbindung mit Erdbeben und Kernenergie.

    Für bestimmte Branchen werden zusätzlich Risikoausschlüsse definiert. Wir beraten Sie dazu gern.


    Was muss ich beim Schadenfall in der Betriebsunterbrechungsversicherung beachten?

    Der Eintritt der Betriebsunterbrechungsversicherung erfolgt in der Regel nach einem Schadenfall beim Versicherungsnehmer. Die Schadenmeldung an die entsprechende Sachversicherung geht vor diesem Hintergrund einher mit der Meldung des Versicherungsfalls an die Betriebsunterbrechungsversicherung. Dazu müssen nicht nur passende Unterlagen eingereicht werden, die den Schadenfall beschreiben, sondern bereits im Vorfeld muss für den Schadenfall die Haftzeit und die Deckung der finanziellen Schäden bestimmt werden.

    Haftzeit im Schadenfall

    Die Haftzeit beschreibt den maximalen Zeitraum, für den die Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall in der vollen Deckungshöhe leistet. Sie tritt ab dem Schadenfall ein (nicht erst ab dem Zeitpunkt der gemeldeten Betriebsunterbrechung) und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Sie kann dynamisch vereinbart werden. Damit werden Schäden abgedeckt, deren Reparatur länger als vorhersehbar andauert.

    Bewertung der Betriebsunterbrechung nach Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit
    Nach Abschluss der Reparatur (bzw. bei Wiedereintritt voller wirtschaftlicher Fähigkeit) erfolgt seitens der Betriebsunterbrechungsversicherung eine Prüfung, inwieweit gezahlte Versicherungsleistungen den tatsächlichen Ausfällen entsprechen. Zugrunde liegt dabei der sog. Bewertungszeitraum. Er wird vom Ende der Betriebsunterbrechung her bestimmt und ist genau so lang wie die Haftzeit. Da er wesentlich kaufmännisch bewertet wird und u.a. zur Prüfung von Unterversicherungen dient, muss über den gesamten Zeitraum der Betriebsunterbrechung Bilanz gezogen werden. Die Grundlage dafür ist u.a. die jeweilige Bilanz aus den Vorjahren.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Mann stellt seine Uhr ein

    Die Gültigkeit der Betriebsunterbrechungsversicherung ist in vielen Fällen an die Gültigkeit einer weiteren gewerblichen Sachversicherung gekoppelt, die für den die Betriebsunterbrechung verursachenden Schaden selbst aufkommt. Die Eintrittszeitpunkte sind in der Regel identisch. Die Betriebsunterbrechungsversicherung beginnt mit Gültigkeit der abgeschlossenen Police bzw. des Versicherungsvertrags unmittelbar. Für den Versicherungsfall muss der Schadenzeitpunkt nach dem Zeitpunkt des Abschlusses der Police liegen.

    Der Versicherungsschutz beginnt bereits bei Eintritt des ursächlichen Sachschadens, auch wenn zunächst keine Betriebsunterbrechung angemeldet werden muss (ggf. kann aus Lagerbestand oder von Zulieferern zeitweise kompensiert werden). Der Schadenfall ist der Zeitpunkt für den Beginn der Haftzeit des Versicherers. Innerhalb der Haftzeit muss die Betriebsunterbrechung eintreten. Die Haftungsübernahme erfolgt bis zur Höhe der Deckungssumme.

    Hinweis: Nachhaftung
    Die Nachhaftung wird in der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zeitlich beschrieben sondern ist an der Höhe der Deckungssumme ausgerichtet. Grundlage für diese Praxis ist die nur schätzweise Möglichkeit zur Bestimmung der tatsächlichen Versicherungssumme. Ohne Wirkung auf die Prämie bieten viele Versicherer in diesem Zusammenhang eine Nachhaftung von bis zu einem Drittel der Versicherungssumme an. So können noch nach erreichen des Haftzeitendes bzw. mit Erreichen der Deckungsgrenze noch Ausfälle kompensiert werden.


    Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Die Deckungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung beschreibt:

    • welche Verpflichtungen im vereinbarten Haftzeitraum anfallen
    • welche Gewinne erwartet werden können
    • welche Einnahmeausfälle aus sonstigen Quellen erwartbar sind und kompensiert werden müssen.

    Die Festlegung der Versicherungssumme soll vor diesem Hintergrund in die Zukunft wirken. Ihre Grundlage bilden jedoch Daten, die in der Vergangenheit erhoben wurden. Um möglichst genau beschreiben zu können, wie hoch die Versicherungssumme im konkreten Fall sein soll, prüfen Versicherer die Police des Unternehmens individuell.

    Häufig werden dazu Wirtschaftsdaten aus vergangenen Geschäftsjahren verwendet. Sie bilden zusammen mit den aktuell laufenden Kosten, die in der Regel über bestehende Verträge nachgewiesen werden, zusammen mit der Steuererwartung den Gesamtumfang des Versicherungswerts, der die Versicherungssumme mit bestimmt. Für Unternehmen ist demnach die Versicherungssumme wesentlich an Art und Produktionsumfang des Unternehmens selbst sowie seiner Wirtschaftsleistung orientiert. Sie sollte regelmäßig angepasst werden. Die Anpassungsregelungen sind dynamisch festgelegt und können in jedem Versicherungsjahr die Anpassung der Versicherungssumme (und in Zusammenhang damit die Anpassung der Prämie) neu regeln. So werden ggf. Unter- und Überversicherungen ausgeglichen, die sich rückbetrachtend aus abgelaufenen Geschäftsjahren und veränderten Gegenwartsbedingungen ergeben können.

    Hinweis: Deckungssumme bei Selbstständigen und Freiberuflern
    Die Deckungs- bzw. Versicherungssumme für Freiberufler und Selbstständige wird anhand ähnlicher Kriterien, jedoch mit weniger umfassenden Ermittlungsaufwand festgelegt. Auch sie bestimmt die Obergrenze für Ersatz entgangener Gewinne und laufender Kosten.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren bestimmen den Beitragssatz?

    Versicherungssumme

    Die Versicherungs- bzw. die Deckungssumme für den Schadenfall bildet die Grundlage für die Bestimmung der Rate in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie wird aus vergangenen Bilanzen, der Erwartung für das laufende Geschäftsjahr und den verbrieften Fixkosten ermittelt. Sie gilt in der Regel für das Versicherungsjahr und wird regelmäßig angepasst, um Unter- und Überversicherung zu vermeiden. Entsprechend dieser Anpassungen wird auch die Rate angeglichen.
    Die Versicherungssumme wird an tatsächlichen Werten orientiert und ist nicht frei wählbar. Hier muss zwischen verschiedenen Anbietern gewählt werden, um die günstigste Versicherungsform zu finden.

    Haftzeit

    Grundlegend umfasst die Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung 12 Monate. Jedoch werden je nach Anbieter überjährige Haftzeiten vereinbart. So kann die Betriebsunterbrechungsversicherung auch nach Ende der 12-monatigen Haftzeit noch für Kosten aufkommen, die aus der Betriebsunterbrechungsversicherung resultieren. In den verbreitetsten Fällen wird die Haftzeit auf 24 bzw. 36 Monate ausgedehnt. Ihr Umfang bestimmt die Höhe der Rate mit.

    Besondere Einschlüsse und Ausrichtungen der Betriebsunterbrechungsversicherung

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann als Zusatzprodukt anderer Sachversicherungen im Paket angeboten werden, wenn bspw. grundlegende Sachschäden im Unternehmen versichert werden sollen o.ä. In diesem Rahmen wird die Betriebsunterbrechungsversicherung oft vergünstigt angeboten. Eintritt des Schadenfalls und Beginn der Haftzeit sind dann in der Regel identisch.
    Zusätzlich bestimmen besondere Einschlüsse die Rate für die Betriebsunterbrechungsversicherung. Dazu zählen:

    • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherungen
    • Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherungen
    • Montage-Betriebsunterbrechungsversicherungen
    • weitere branchenbezogene Lösungen.

    Je nach Einschluss bestimmter Risiken variiert die entsprechende Gesamtversicherungssumme und damit die Prämie.

    Besondere Risiken und individuelle Vereinbarungen
    Bestehen für ein bestimmtes Unternehmen oder eine ganze Branche spezielle Risiken im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen, können spezielle Konditionen verhandelt werden, die den Versicherungsschutz dennoch ermöglichen. Wir beraten Sie gern.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung?

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Ein Mann hält einen Vortrag Grundlegend zeigt ein Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung, welche Form entweder integrierter Versicherung oder eigenständiger Zusatzversicherung für ein bestimmtes Unternehmen
    die passende Wahl ist.

    Orientiert an Wirtschaftdaten und den wesentlichen Eckdaten des Versicherungsnehmers, die den Versicherungsumfang betreffen, zeigt der Vergleich:

    • Welche Versicherungsart ist optimal?
    • Welche Haftzeit deckt die Risiken optimal ab?
    • Müssen spezielle Unterbrechungsgründe versichert werden?
    • Wie hoch muss die Rate angesetzt werden?
    • Wer ist der günstigste Anbieter?
    • Was sind seiner Konditionen genau und in welchem Verhältnis stehen sie zur Konkurrenz?

    Der Betriebsunterbrechungsversicherung-Vergleich listet die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für die Auswahl der passenden Versicherung übersichtlich und effizient auf. Zusätzlich kann der Vergleich als dauerhaftes Werkzeug genutzt werden, um über einen selbst bestimmten Zeitraum hinweg über die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Betriebsunterbrechungsversicherungen informiert zu bleiben. Gerade bei geplanten Neuabschlüssen oder Wechseln in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Marktübersicht ein wichtiges Element, um die besten Konditionen ausmachen zu können.


    Können die Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Die steuerliche Bedeutung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht abschließend geregelt. Anhaltspunkte geben jedoch Bedeutung und Zweck der abgeschlossenen Versicherung.

    Absetzbarkeit der Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen
    Für Unternehmen ist demnach bestimmt, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung für Ausfälle dem Unternehmen gegenüber in Leistung tritt und sowohl Gewinne, Löhne und Betriebskosten trägt. Damit ist wesentlich für den Erhalt des Unternehmens gesorgt Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann vor diesem Hintergrund als Vorsorgeversicherung gelten. Das macht sie teilweise steuerlich zu einer Betriebsausgabe.
    In der Praxis wird jedoch die konkrete Ausgestaltung der Police bewertet. Hier kann es zu unterschiedlichen Auffassungen der Finanzämter bzw. Finanzgerichte kommen, da einzelne Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung Inhaber und Geschäftsführer besonders begünstigen bzw. die Ersatzzahlungen direkt an Begünstigte, jedoch nicht an das Unternehmen gezahlt werden. Bei der konkreten Bewertung Ihrer Situation geben wir Ihnen gerne Hinweise. Genauere Bewertungen leisten z.B. Steuerfachberater.

    Absetzbarkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern
    Ganz allgemein wird bei Selbstständigen und Freiberuflern davon ausgegangen, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zu den Betriebsausgaben zu zählen ist. Regelmäßig ist der Versicherungsnehmer als Inhaber oder direkt Versicherter der direkte und persönlich Begünstigte aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Während sich die Zahlungen der Versicherung an ein Unternehmen in der Mehrheit auf den Fortbetrieb des Unternehmens beziehen, gelten sie bei versicherten Einzelpersonen im Allgemeinen als Beitrag zur Aufrechterhaltung der persönlichen Lebensführung.
    Hinweis: In der Regel müssen aus den selben Gründen Zahlungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht in die Geschäftsbilanz gerechnet werden. Beachtet Sie jedoch auch hier örtlichen Steuerrecht und die jeweilige konkrete Bewertung Ihrer Police durch den Steuerfachberater.


    Was ist bei einer Kündigung der Betriebsunterbrechungsversicherung zu beachten?

    Die Kündigung der Betriebsunterbrechungsversicherung sollte nicht ohne Absicherung der entstehenden Risiken erfolgen. Die Prüfung der Übernahme versicherter Risiken kann für die direkte Schadenkompensation eine Betriebshaftpflichtversicherung auswählen. Bestimmte Vermögensschaden-Versicherungen oder Produkthaftpflichtversicherungen ersetzen ggf. Inhalte der Betriebsunterbrechungsversicherung. Jedoch sollten die Leistungen konkret an den Bedürfnisse des Unternehmens orientiert werden.

    Kündigung ein- und mehrjähriger Versicherungsverträge
    Nach allgemeinen Maßgaben muss die Kündigung der Betriebsunterbrechungsversicherung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Diese Frist beträgt in der Regel 3 Monate. In den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen sind dazu klare Regelungen getroffen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsvertrag für mehr als drei Jahre geschlossen wurde. Die Bestimmung trifft auf Verträge ab einem Jahr Gültigkeitsdauer zu.

    Kündigung von Verträgen mit einer Laufzeit unter einem Jahr
    Für bestimmte Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung werden befristete Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr geschlossen. Das ist häufig für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung der Fall, aber auch andere spezielle Versicherungsformen können ähnliche Regelungen beinhalten. Vielfach schreibt der Versicherungsvertrag in solchen Fällen keine gesondert zu beachtende Kündigungsfrist vor. Der Vertrag endet mit dem vereinbarten Datum der letzten Gültigkeit.


    weitere Themen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

    Was ist bei einem Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung zu beachten?

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Frau erklärt was zu beachten ist Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann vor verschiedenem Hintergrund gewechselt werden.
    In der Regel sind notwendige Ausweitungen des Versicherungsbereichs ausschlaggebend oder die Anpassung der Raten und Leistungen an die Marktlage.

    Ein Wechsel sollte vor diesem Hintergrund gut vorbereitet werden. Die Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung sollen
    die kernhaften Risikofelder des Unternehmens
    vor ernsthaften wirtschaftlichen Einbrüchen bewahren,
    wenn es zum Betriebsausfall oder einer teilweisen Unterbrechung kommt.

    Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung für Einzelunternehmer, Selbstständige und Freiberufler
    In regelmäßigen Abständen veröffentlichen Versicherungsunternehmen verbesserte Angebote, um Betriebunterbrechungen besonders in Krankheitsfällen oder durch Ausfall betriebswichtiger Technik kompensieren zu können. Einzelunternehmer trifft es besonders hart, da mit der Betriebsunterbrechung auch Aufträge unerledigt beleiben müssen bzw. nicht akquiriert werden können. Zugleich muss die Rate im wirtschaftlichen Rahmen gehalten werden. Der Wechsel kann daher das Mittel der Wahl sein, Leistungen und Versicherungsprämie zu optimieren. Ein regelmäßiger Vergleich ist empfehlenswert.
    Der Wechsel erfolgt in der Regel mit Kündigung der bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung und Neuabschluss zum nahtlosen Übergangsdatum.
    Hinweis: Für gewerbliche Neuanmeldungen oder Neugründungen bietet einzelner Versicherer vergünstigte Versicherungsraten an.

    Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen
    Wirtschaftliche Gründe und Leistungserweiterungen in der Betriebsunterbrechungsversicherung sprechen in größeren Unternehmen häufig für einen Wechsel. Die Beurteilung ist jedoch oft komplexer und betrifft in der Regel verschiedene Unternehmens- und Wirtschaftsbereiche.
    Darum sollte vor einem Wechsel stets geprüft werden:

    • Für welchen Unternehmens- und Produktionsbereich soll die Betriebsunterbrechungsversicherung gewechselt werden?
    • Welche günstigeren Angebote bestehen am Markt für einzelne Arten, zum Beispiel die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung?
    • Lohnt sich ggf. ein Wechsel nur einer bestimmten Versicherungsart und ist dieser vertragsrechtlich abbildbar?
    • Entstehen durch den Wechsel Deckungslücken?

    Ein regelmäßiger Vergleich unterstützt bei der Entscheidungsfindung zum Wechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung.