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Hund biss Joggerin tot: Alle Tiere aus Zucht weggegeben

Die Hundebesitzerin jenes Hundes, der eine Joggerin in OÖ totgebissen hatte, hat ihre weiteren Zuchthunde weggegeben.
Die Hundebesitzerin jenes Hundes, der eine Joggerin in OÖ totgebissen hatte, hat ihre weiteren Zuchthunde weggegeben. ©APA/FOTOKERSCHI.AT/TARAS PANCHUK/CanvaPro (Sujet)
Nach dem tödlichen Angriff eines American Staffordshire Terriers auf eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) wurden am späten Dienstagabend alle verbleibenden Hunde auf dem Grundstück entfernt. Die Partnerin der Hundebesitzerin stimmte nach ausführlichen Gesprächen freiwillig der Abgabe der vier anderen Tiere aus der Zucht und einem neugeborenen Wurf zu, wie im Gemeindeamt angegeben. Der Rüde, der am Montagvormittag die Joggerin auf einem Feldweg tödlich verletzte, wurde noch am selben Tag eingeschläfert.
Hund fiel Joggerin in OÖ an und biss sie tot

Bei der Gemeinde zeigte man sich erleichtert, dass nun die gesamte Zucht (vorerst) auf dem Anwesen aufgegeben wurde. Dies sei ein wichtiger Beitrag, um den Nachbarn das Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. Dies gelte auch für des Kleinkind, das bei den Paar lebe.

Joggerin von Hund totgebissen: Alle Hunde aus Zucht weggegeben

Ob die 37-jährige Züchterin, die bei dem Versuch, das Tier von der 60-Jährigen wegzuzerren, selbst verletzt und ins Linzer Uniklinikum eingeliefert wurde, inzwischen zum Vorfall befragt werden konnte, wusste die Pressestelle der Polizei Mittwochvormittag nicht. Noch sind Fragen zum genauen Tathergang offen, die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin sind noch am Laufen. Der American Staffordshire - in manchen Bundesländern als Listenhund mit speziellen Haltevorschriften geführt - dürfte angeleint gewesen sein, trug jedoch keinen Maulkorb, was in Oberösterreich auch keine Pflicht ist.

Landesrat Michael Lindner gehe es um "fachliche Einschätzung" möglicher Verschärfungen

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat unterdessen mitgeteilt, dass am Donnerstag erstmals die von ihm einberufene Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes tagt. Schon vor dem Treffen betonte er, externe Expertenmeinungen einzuholen, "damit es zu keinen Schnellschüssen kommt". Ihm gehe um die "fachliche Einschätzung" zu möglichen Verschärfungen beim Thema Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie die Ausweitung der Ausbildungserfordernisse vor Anschaffung eines Hundes. Derzeit müssen alle künftigen Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. Weiters gelte es zu prüfen, ob und wie eine Ausweitung von Regelungen "nach Kriterien wie beispielsweise der Beißkraft, Körpergewicht oder Körpergröße umsetzbar sind", umriss Lindner den Fragenkatalog für die Arbeitsgruppe.

Einheitliche Regelungen für Hundehalter

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies am Rande eines Pressegesprächs am Mittwoch in Wien darauf, dass das Sozialministerium bereits 2018 nach einem tödlichen Hundebiss in Wien versucht hatte, eine österreichweit einheitliche Regelung zu finden. Das sei nicht gelungen. Für Tierschutz ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch zuständig. "Es wäre schon notwendig, dass es eine einheitliche Regelung gibt", sagte Zadic.

Tierhaltung in Sicherheitsgesetzen der Länder geregelt

Das Ministerium von Rauch informierte, dass der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben, grundsätzlich in den Sicherheitsgesetzen der Länder geregelt sei. Die Frage der sicheren Verwahrung von Hunden sei somit Thema von sicherheitspolizeilichen Bestimmungen. Eine Vereinheitlichung wäre "durchaus wünschenswert", da es auch eine Erleichterung für die Tierhalter bedeuten würde, hieß es weiter. Aber, so hieß es auch aus dem Ministeriumsbüro, entsprechende Versuche nach besagtem Vorfall 2018 über eine 15a-Vereinbarung einer einheitlichen Regelung zu erzielen, seinen "am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert. Nach dem jüngsten tödlichen Angriff prüft man aber mögliche Maßnahmen, "etwa die Ausweitung von Sachkundenachweisen, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können".

Ministerium sieht Listenhundgesetzgebung nicht als zielführend

Nicht zielführend erscheint dem Ministerium das Modell der Listenhundegesetzgebung zu sein, "da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird". Die Listen seien "zu einem guten Teil beliebig" und ihre Effektivität erscheine fraglich, weil es keine Hinweise gebe, wonach sich in Bundesländern - weder in deutschen noch in österreichischen - mit Listenhundegesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in jenen ohne Rasselisten.

Die ÖVP Oberösterreich spricht hingegen sehr wohl von "Kampfhunden". Klubobmann Christian Dörfel hält für "dringend notwendig, die Regeln für den Umgang mit sogenannten Kampfhunden zu überdenken und die erforderlichen Änderungen schnellstmöglich vorzunehmen. Dazu zählt neben Beißkorbpflicht er auch "die Verschärfung der Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer". Einen entsprechenden Antrag der ÖVP kündigte er für den Landtag am Donnerstag an.

(APA/Red)

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