Kochlehrling ließ aufgebürdete Sozialstunden „anbrennen“

Vorarlberg / 28.07.2022 • 22:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Geständig, ansonsten unbescholten und reumütig: Der Angeklagte kam vor Gericht mit “leichter Kost” davon. Vn/gs
Geständig, ansonsten unbescholten und reumütig: Der Angeklagte kam vor Gericht mit “leichter Kost” davon. Vn/gs

Einem Lehrling verging der Appetit auf gemeinnützige Arbeit.

Feldkirch Dieses Süppchen aus kriminellen Zutaten, das sich der 18-jährige Kochlehrling da zusammengebraut hatte, war nicht gerade dünn: Diebstahl durch Einbruch, unbefugter Gebrauch mehrere Fahrzeuge, Vernichtung einer Bankomatkarte und Verbrennung eines Sparbuches. Alles in allem keine leichte Kost also.

Weil diesem strafrechtlich relevanten Repertoire aber ein umfangreiches Geständnis, sonstige Unbescholtenheit und fleißiges Tageswerk des Täters entgegenstehen, befanden es Staatsanwaltschaft und Gericht noch als ausreichend, den jungen Mann lediglich zu einer gemeinnützigen Arbeit in der Dauer von 40 Stunden zu verdonnern. Also im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion). Ohne Verurteilung, ohne Vorstrafe.

Das funktionierte zunächst auch. 16 Stunden rackerte der Kochlehrling nebenbei in sozialen Diensten im Altersheim ab. Danach erschien er allerdings nicht mehr. Womit für ihn schlussendlich eine Verhandlung am Landesgericht Feldkirch „gar“ wurde.

In schwieriger Situation

Richterin Sabrina Tagwercher möchte dabei von dem 18-Jährigen wissen, was ihn zum plötzlichen Schwänzen der Arbeitsstunden veranlasst hatte. Der junge Angeklagte pariert geschickt und auch glaubwürdig: „Es wurde für mich zunehmend schwierig. Ein Kochkollege ist plötzlich schwer erkrankt und der Chefkoch schaffte es nicht allein. Ich musste einspringen.“ Für die gemeinnützige Arbeit sei schlicht und einfach keine Zeit mehr geblieben. Auch nicht an den Wochenenden.

Vernünftiger Eindruck

„Aber ich werde die restlichen Stunden absolvieren, sobald ich dafür Zeit habe“, verspricht der Beschuldigte. Die Richterin nimmt ihm dieses Versprechen ab. „Sie machen einen vernünftigen Eindruck auf mich“, betont sie noch. Und dennoch: Strafe muss sein. Doch ein weiteres Mal nicht im Sinne einer gerichtlichen Verurteilung, sondern im Rahmen einer Diversion. 300 Euro Geldbuße, und die Sache ist vom Tisch.

Weil auch der Staatsanwalt mit dieser Entscheidung einverstanden ist, gilt es. Der 18-Jährige bezahlt noch vor Ort. VN-GS