Eine Hütte im eigenen Wald bauen - Ist das erlaubt?

Eine kleine Hütte im Wald zu besitzen und somit ab und zu dem hektischen Alltag entfliehen zu können – für viele Menschen ist das eine romantische Vorstellung. Auch frisch gebackene Waldeigentümer und an Waldkauf Interessierte hegen oftmals diesen Wunsch. Doch ist es gesetzlich erlaubt eine Hütte im eigenen Wald zu bauen? Diese häufig gestellte Frage beantwortet Ihnen der folgende Artikel.

Die Hütte im Wald: Für viele Menschen ist sie der Inbegriff von Freiheit und einer Auszeit vom Alltag.

Der Wald im Baurecht

Was sagt das Gesetzbuch?

Baurechtlich betrachtet gehört der Wald zum sogenannten Außenbereich. Laut deutschem Baugesetzbuch (BauGB) gilt, dass bauliche Veränderungen im Außenbereich grundsätzlich nicht erlaubt sind. Da der Bau einer Hütte im Wald eine solche bauliche Veränderung im Außenbereich darstellt, ist auch dieser nicht erlaubt. Ziel der Regelung ist es, eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, da mit dieser negative Auswirkungen auf die Landschaftsästhetik und den Naturhaushalt einhergehen.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Es werden nur wenige Ausnahmen im Baugesetzbuch aufgeführt, die den Erhalt einer Genehmigung zum Bau einer Hütte im Wald ermöglichen. Zu diesen Ausnahmen gehören sogenannte privilegierte Bauvorhaben:

Größere Waldeigentümer können von dieser Regelung Gebrauch machen, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass eine Hütte im Wald beispielsweise als Aufenthaltsraum für ihr forstwirtschaftliches Personal oder zur Unterbringung von Maschinen und Geräten benötigt wird. Kurzum: Es muss ein konkreter Bedarf vorliegen, der dem sogenannten Betriebszweck dient. Gemeint ist hierbei die Erfüllung von Arbeits- und Produktionszielen eines forstwirtschaftlichen Betriebes, die dauerhaft verfolgt werden. Eine Nutzung zu Erholungszwecken des Eigentümers fällt jedoch nicht unter die anerkannten Ziele von Forstbetrieben, womit der Bau einer Hütte zu diesem Zweck verboten bleibt.

Verschärfte Auflagen können im Übrigen auch privilegierte Bauvorhaben betreffen, wenn ihr Bau unvereinbar mit besonderen Schutzzielen im Wald ist. Solche Auflagen können insbesondere in Schutzgebieten und in ihrem direkten Einzugsgebiet gelten.

Warum ist diese Regelung von Bedeutung für den Wald?

Für alle Waldeigentümer oder an Waldkauf Interessierte, die sich eine Hütte im eigenen Wald wünschen, mag es eine ernüchternde Antwort sein, dass ihr Bau nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist. Bei genauer Betrachtung scheint diese Regelung jedoch zum Wohle der Natur ihre Richtigkeit zu haben. Gerade Waldeigentümer haben die Möglichkeit dazu, ihren Wald als eines der letzten unbebauten Refugien für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Hierdurch leisten sie einen überaus wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Würde jeder der über 1,8 Millionen in Deutschland lebenden privaten Waldeigentümer eine Hütte zu Erholungszwecken im Wald errichten dürfen, so kann man sich leicht vorstellen, welche Auswirkungen dies auf eine Vielzahl wichtiger Waldfunktionen auf großer Fläche hätte.

Glücklicherweise lädt der Wald jedoch auch ohne dies dazu ein, ihn ganzjährig als Ort der Erholung sowie als Rückzugsort vom hektischen Alltag zu nutzen – und dies auf einzigartige Weise. Gehen Sie am besten heute noch raus in den Wald und genießen Sie ihn! Waldhilfe wünscht Ihnen viel Freude dabei.

Auch ohne Hütte bietet Ihnen der Wald an 365 Tagen im Jahr Ruhe und Erholung. Gehen Sie raus und genießen Sie ihn!
© Kiwihug

Eine Hütte im Wald bauen: Fazit

Die geringe Anzahl an Hütten in unseren Wäldern lässt es bereits vermuten: Das Erbauen einer Hütte im eigenen Wald ist grundsätzlich verboten. Die Wahrscheinlichkeit einer Ausnahmegenehmigung ist sehr gering und an einen privilegierten Bedarf geknüpft, der nur in den wenigsten Fällen greift. Es kann daher nahezu ausgeschlossen werden, dass Eigentümer kleinerer Waldflächen eine Genehmigung zum Bau einer Hütte im Wald erhalten, die zu Erholungszwecken genutzt werden soll.

Hinweis: Alle Angaben auf Waldhilfe.de sind grundsätzlich ohne Gewähr. Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir weder zur Rechtsberatung berechtigt sind, noch, dass wir diese anstreben. Sollten Sie als Waldeigentümer in einen Rechtsstreit geraten, so holen Sie sich bitte professionellen Rechtsbeistand und wenden Sie sich diesbezüglich ausschließlich an die dafür zuständigen Stellen.