Güter sollen vermehrt auf der Schiene statt auf der Strasse transportiert werden. Um das zu erreichen, schlägt der Bundesrat ein umfassendes Reformpaket im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken vor. Auch die Rheinhäfen sollen gestärkt werden.
Am Mittwoch hat die Landesregierung die Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen die Zahl der Lastwagenfahrten reduziert und die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs vorangetrieben werden. Insgesamt gehe es um «bessere Rahmenbedingungen für den zukunftstauglichen Güterverkehr», schrieb der Bundesrat.
Zwar fördert der Bund schon heute Investitionen in Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen. Eine finanzielle Unterstützung von Schienengüterverkehrsangeboten in der Fläche war im Gegensatz zum alpenquerenden Verkehr bisher jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.
Grundsätzlich sollen Angebote des Gütertransports auf der Schiene und auf dem Wasser per Gesetz weiterhin eigenwirtschaftlich sein müssen. Der Bund soll in Zukunft jedoch pauschale Beiträge für den Verlad von Gütern auf die Schiene und den Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern ausrichten können.
Während einer Übergangszeit soll beispielsweise der heute von der SBB Cargo betriebene Einzelwagenladungsverkehr finanziell unterstützt werden. Dieser macht einen bedeutenden Teil der Schienengütertransporte aus. Einzelne Wagen oder Wagengruppen werden eingesammelt, zu Zügen formiert und in Rangierbahnhöfe geführt. Dort werden je nach Bestimmungsregion der Ladungen neue Züge zusammengestellt.
Das ist kostspielig. «Ohne Reform könnte der Einzelwagenladungsverkehr nicht mehr kostendeckend erbracht werden», schrieb das Bundesamt für Verkehr (BAV) dazu.
Mit der stärkeren Förderung durch den Bund sollen das gesamte Güterverkehrssystem leistungsfähiger und die Versorgungssicherheit in allen Regionen gewährleistet werden, wie der Bundesrat schrieb. Dieses Konzept sei in der Vernehmlassung auf offene Ohren gestossen. Eine Mehrheit der Parteien, Verbände und Kantone habe sich dafür ausgesprochen.
Der Bundesrat sieht konkret vor, den Einzelwagenladungsverkehr auf acht Jahre befristet finanziell zu fördern, damit dieser mittelfristig eigenwirtschaftlich wird. Für die ersten vier Jahre beantragt er 260 Millionen Franken. Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Millionen pro Jahr.
Die Reform soll auch die Digitalisierung im Schienengüterverkehr vorantreiben. Das mechanische Kuppeln der Fahrzeuge und ihrer Bremsluftleitungen soll künftig automatisch erfolgen. Auch die heute manuellen Dokumentations- und Prüfprozesse in der Zugsvorbereitung sollen weitgehend digitalisiert werden.
Zentrales Element dabei ist die digitale, automatische Kupplung (DAK). Die Umrüstung der Güterwagen und Lokomotiven auf dieses System soll europaweit bis etwa im Jahr 2033 erfolgen. In der Schweiz sollen rund 15’000 Wagen und 520 Lokomotiven mit der DAK ausgerüstet werden. Die Umrüstung will der Bundesrat mit einem einmaligen Investitionsbeitrag in Höhe von 180 Millionen Franken unterstützen.
Schliesslich will der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von fossilfreien Antrieben in der Güterschifffahrt sowie bei Rangierlokomotiven schaffen. Das Zusammenspiel von Schiene, Schiff und Strasse in der Logistik werde damit weiter gestärkt, hiess es.
Die Schweiz und die vier anderen Mitgliedsstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hatten 2018 vereinbart, dass die Binnenschifffahrt bis 2050 weitgehend emissionsfrei werden soll. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein schaffen.
Insgesamt kostet die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform zusätzlich rund 155 Millionen Franken pro Jahr. Die Mehrausgaben sollen vollständig kompensiert werden, sodass dem allgemeinen Bundeshaushalt keine Mehrbelastung entsteht.
Dafür soll ein Teil der Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verwendet werden, der sonst in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen würde. Die Finanzierung von Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur über den BIF bleibt laut dem Bundesrat gewährleistet. (saw/sda)