Essen-Schonnebeck. . Tempo 30 scheint für Matthias-Erzberger-Straße kein Thema. Es gilt Tempo 50. Messung ergab: 85 Prozent fahren nicht schneller als 58 km/h.

In der Bezirksvertretung VI Zollverein stand die Matthias-Erzberger-Straße schon öfter auf der Tagesordnung. Tempo 30 wird es nicht geben. Dafür sollen für etwa drei Monate so genannte „Folgenlosen Geschwindigkeitsanzeiger“ aufgestellt werden. Sie zeigen die gefahrene Geschwindigkeit an. Bei manchen Geräten erscheint zudem ein lächelnder Smiley, wenn das Tempo im erlaubten Rahmen liegt. Wird die zugelassene Geschwindigkeit überschritten, hängen die Mundwinkel des Smiley nach unten.

Matthias-Erzberger-Straße kein Unfallschwerpunkt

Die Bezirkspolitiker hatten die Verwaltung im Herbst vergangenen Jahres beauftragt, zu prüfen, ob Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit möglich sei. Anwohner hatten sich über Raser beklagt, die für den Schulweg, aber auch den Weg zum Sportplatz Schettersbusch eine Gefahr darstellten. In der Antwort der Verwaltung heißt es, dass die Matthias-Erzberger-Straße eine Hauptverkehrsstraße sei. Ein Tempolimit sei auf solchen Straßen in der Regel nicht zweckmäßig. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfe daher von der Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer abgewichen werden. Die Matthias-Erzberger-Straße sei im gesamten Verlauf nicht als Unfallschwerpunkt bekannt, so dass auch aus diesem Aspekt heraus eine Temporeduzierung nicht in Frage komme.

Seit 2014 gab es drei Unfälle in der Kurve

Als neuralgischen Punkt betrachten Anwohner den Bereich der Kurve. Seit 2014 habe es dort bis heute – so heißt es im Antwortschreiben der Stadt – drei Unfälle gegeben. Einer davon sei unter Alkoholeinfluss passiert. Die Unfälle seien teilweise spektakulär gewesen, rechtfertigten aber nicht ein Handeln der Unfallkommission, die sich der Einstufung von Unfallschwerpunkten befasse.

85 Prozent fahren nicht schneller als 58 km/h

Die Bezirkspolitiker hatten die Verwaltung zudem damit beauftragt, eine Verkehrserhebung an der Matthias-Erzberger-Straße vorzunehmen und Vorschläge zum machen, wie die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten werden könne. „Die Ergebnisse der Verkehrserhebung zeigen, dass obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von 44 bzw. 42 Prozent überschritten wird, 85 Prozent der Fahrzeugführer nicht schneller als maximal 58 km/h fahren“, heißt es in der Antwort des Amtes für Straßen und Verkehr.

Das Amt schlägt vor, für etwa drei Monate einen so genannten „folgenlose Geschwindigkeitsanzeiger“ aufzustellen, um einen genaueren Überblick über die tatsächliche Verkehrssituation zu erhalten.