Gelsenkirchen. Die jüngste Sitzung des Gelsenkirchener Stadtrats war nah an einer Schlägerei. Nun meldet sich OB Welge zu Wort und appelliert an alle im Rat.

Die skandalöse Sitzung des Gelsenkirchener Stadtrates am 15. Februar hat Oberbürgermeisterin Karin Welge dazu veranlasst, sich mit einem öffentlichen Appell an die Mitglieder des Kommunalparlaments zu richten: „Ich appelliere an alle Stadtverordneten im Rat der Stadt Gelsenkirchen, einen fairen demokratischen und respektvollen Umgang miteinander zu pflegen“, teilte Welge mit, nachdem es am Rande der Sitzung des Stadtrates zu Auseinandersetzungen, Beleidigungen und zu Verstößen in besonders schwerer Weise gegen die Ordnung des Rates gekommen war, die mit dem Ausschluss des Stadtverordneten Ali-Riza Akyol (WIN) aus der Sitzung endeten.

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„Gemäß Geschäftsordnung des Rates hat der betroffene Stadtverordnete nun zunächst die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Vorkommnissen zu äußern. Wir werden den Sachverhalt daraufhin in Ruhe und Besonnenheit aufarbeiten und entscheiden, ob und welche Ordnungsmaßnahmen der Geschäftsordnung des Rates möglicherweise noch angezeigt sind“, kündigte die Oberbürgermeisterin an.

OB Karin Welge: „Dieses Verhalten ist vollkommen inakzeptabel“

„Die gewählten Stadtverordneten sind es den Bürgerinnen und Bürgern in Gelsenkirchen schuldig, sich seriös mit den Herausforderungen der Stadt auseinanderzusetzen und nach zielgerichteten Lösungen zu suchen. Auch wenn die Demokratie von engagierten inhaltlichen Auseinandersetzungen lebt, verläuft die Grenze des Zulässigen dort, wo aus sachlichen Argumenten persönliche Beleidigungen oder gar körperliche Auseinandersetzungen werden. Dieses Verhalten hat in einem demokratischen Diskurs nichts zu suchen und ist vollkommen inakzeptabel“, betonte Welge. Im Rat war es sogar fast zu so einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Akyol und CDU-Chef Sascha Kurth gekommen.

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Der Rat entscheidet über die Berechtigung des Ausschlusses in seiner nächsten Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung. Akyol ist dabei von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Rat kann den Ausschluss auf bis zu zwei weitere Sitzungstage des Rates ausweiten.