WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Ausland
  4. Taiwan: Acht chinesische Kampfjets und ein Ballon überfliegen Grenze

Ausland Vor den Wahlen

Acht chinesische Kampfjets und ein Ballon überfliegen Grenze zu Taiwan

Eine Demonstration der Koumintang (Nationalchinesen) am 23. Dezember in Taipeh Eine Demonstration der Koumintang (Nationalchinesen) am 23. Dezember in Taipeh
Eine Demonstration der Koumintang (Nationalchinesen) am 23. Dezember in Taipeh
Quelle: AFP/I-HWA CHENG
Chinesische Kampfflieger und ein Ballon haben dem Verteidigungsministerium in Taiwan die inoffizielle Grenze überflogen. Am 13. Januar wird in Taiwan ein neuer Präsident gewählt. Die Beziehungen zu China sind ein wichtiges Thema im Wahlkampf.

Laut einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums von Taiwan haben acht chinesische Kampfjets und ein Ballon in den vergangenen 24 Stunden die Mittellinie der Taiwanstraße überflogen. Die Mittellinie dient als inoffizielle Grenze zwischen beiden Seiten, wird aber regelmäßig von chinesischen Flugzeugen überquert.

Das demokratisch regierte Taiwan, das China als abtrünnige Provinz und als eigenes Territorium bewertet, weist seit vier Jahren auf regelmäßige chinesische Militärpatrouillen und Manöver in der Nähe der Insel hin. Auf Taiwan wird am 13. Januar ein neuer Präsident gewählt. Die Beziehungen zu China sind ein wichtiges Thema im Wahlkampf.

China rechtfertigte in der Vergangenheit seine militärischen Aktivitäten in unmittelbarer Nachbarschaft Taiwans als Maßnahmen zur Verhinderung von „geheimen Absprachen“ zwischen taiwanesischen Separatisten und den Vereinigten Staaten. Damit werde die territoriale Einheit Chinas geschützt. Taiwans Regierung lehnt Pekings Souveränitätsansprüche ab. Nur die Bevölkerung der Insel könne über die eigene Zukunft entscheiden.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von Drittanbietern
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Reuters/fei

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema