Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) prescht in der Asylpolitik mit einem Vorschlag vor, der für Diskussionen sorgt: Er will abgelehnte Asylbewerber mit unklarer Herkunft inhaftieren können.
Sachsen prüft laut Innenministerium derzeit eine entsprechende Bundesratsinitiative. „Wir brauchen die Regelung im Bundesgesetz, um in Fragen der Identifizierung abgelehnter Asylbewerber voranzukommen“, sagte Wöller am Montag. Zuvor hatte die „Freie Presse“ berichtet.
Laut europäischer Aufnahmerichtlinie ist die Inhaftierung von Asylbewerbern mit unklarer Herkunft schon jetzt möglich, allerdings ist die Möglichkeit laut sächsischem Innenministerium nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Anders sei das etwa in Finnland, den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien und Bulgarien.
Die fehlende Regelung ermögliche, dass Personen über ihre Identität täuschten und die Beschaffung von Papieren für eine Abschiebung vereitelt werde, sagte Wöller. Das solle künftig verhindert werden. Die Asylbewerber sollen laut dem sächsischen Innenministerium nicht in den regulären Justizvollzugsanstalten inhaftiert werden, sondern in Abschiebehaft kommen.
Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster begrüßte den Vorstoß. Der Bundestagsabgeordnete sagte, dies sei „eine berechtigte Initiative, insbesondere angesichts der problematischen Zahl hartnäckiger Identitätsmitwirkungs-Verweigerer oder gar Identitätstäuscher“.
SPD-Politiker sieht „Rechtslücke“
Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, wollte sich nicht äußern: „Ich kann ihnen dazu keine Bewertung aktuell geben“, sagte sie am Montag.
Mahmut Özdemir (SPD) sagte, dort bestehe in der Tat eine „Rechtslücke“. Er könne sich für diese Gruppe „eine geeignete Form der Ingewahrsamnahme“ vorstellen. Es handele sich aber nicht um ein Massenphänomen, sondern um eine kleine Minderheit.
Kritik kam von der innenpolitischen Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke: „Das ist die falsche Schwerpunktsetzung jetzt“, sagte sie. Was man in der Asylpolitik aktuell nicht brauche, sei „wieder ein neues Gesetz“.