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Buhrow fordert neues Abstimmungsverfahren bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Plädiert für einen neuen Gesetzgebungsprozess zur Erhöhung der Rundfunkgebühr: Tom Buhrow Plädiert für einen neuen Gesetzgebungsprozess zur Erhöhung der Rundfunkgebühr: Tom Buhrow
Plädiert für einen neuen Gesetzgebungsprozess zur Erhöhung der Rundfunkgebühr: Tom Buhrow
Quelle: pa/dpa/Oliver Berg
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow spricht sich dafür aus, beim Abstimmungsverfahren dazu künftig auf Einstimmigkeit zu verzichten: „Damit wäre viel gewonnen.“

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow plädiert dafür, dass sich künftig nicht mehr alle 16 Landtage einig sein müssen, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht. „Damit wäre viel gewonnen“, sagte WDR-Intendant Buhrow dem „Spiegel“. Das Abstimmungsverfahren alle vier Jahre sei „ungeheuer kraftraubend“ und habe jetzt „zu einer Krise der föderalen Gemeinschaft geführt“.

Da der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht über den Medienänderungsstaatsvertrag abstimmen wird, entfällt vorerst die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte am Dienstag die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Staatsvertrags vorsah.

Dadurch rettete er seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gleiche Abstimmung von CDU und AfD im Parlament. Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landtagen ratifiziert werden.

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Beim Bundesverfassungsgericht ist unterdessen die erste Klage wegen der gestoppten Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingegangen. Seit Mittwochabend lägen eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag des ZDF vor, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe. Zum weiteren Verfahren seien noch keine Angaben möglich, der zuständige Senat müsse sich erst einmal beraten.

Auch ARD und Deutschlandradio haben Eilanträge angekündigt. Damit ist eine Entscheidung noch in diesem Jahr möglich. Die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF stellten sich hinter die Klagen der Sender.

Scharfe Kritik an der Blockade Sachsen-Anhalts

Rückendeckung für die Klage bekam das ZDF von seinem Rundfunkrat: Mehrere Mitglieder des Gremiums beklagten in einer Sitzung am Freitag die Haltung von Sachsen-Anhalt. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) forderte eine deutlich hörbare Lobby für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit Sorge nehme sie wahr, dass es auch in der Presse zunehmend Berichte gebe, die das System in seinen Grundfesten angreifen. Der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke kritisierte, eine Schwächung von ARD und ZDF nutze vor allem Rechtspopulisten, die nicht an einer „aufgeklärten Bevölkerung“ interessiert seien.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Mitglied im ZDF-Fernsehrat, warnte seine Gremienkollegen hingegen davor, die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt vorschnell zu verurteilen. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu selbstgerecht rüberkommen“, forderte der frühere CDU-Politiker. Nicht jeder Kritiker der Gebührenerhöhung sei ein Gegner der Demokratie.

Der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Andreas Meyer-Lauber, übte scharfe Kritik an der Blockade durch Sachsen-Anhalt. Das Vorgehen einiger Politiker, Kritik am Programm mit dem Verfahren der Beitragsermittlung zu verknüpfen, sei bei einem staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk unzulässig, sagte er bei einer Sitzung des Gremiums. Deshalb unterstütze der Rundfunkrat das Einreichen der Verfassungsbeschwerde. Auch die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, deren Vorsitzender Meyer-Lauber ist, bezeichnete die Klage als unerlässlich. Es müsse Schaden für die Medienvielfalt und die Meinungsbildung abgewendet werden, hieß es am Freitag in einer Mitteilung.

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Das Saarland und Bremen wollen gemeinsam eine eigene Stellungnahme zum Medienänderungsstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht einbringen. In dem Staatsvertrag war auch eine Veränderung im ARD-internen Finanzausgleich zugunsten der finanzschwachen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk vorgesehen, die nun ebenfalls gestoppt ist.

epd/ll

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