„Wenn die Ampel-Koalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde auf drei oder 3,5 Prozent senken“, fordert Gregor Gysi. Klagen oder Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht sind für den Linke-Politiker dann überflüssig.
Im Streit zwischen Koalition und Opposition über das neue Wahlrecht schlägt der frühere Linksfraktionschef Gregor Gysi eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde vor. „Wenn die Ampel-Koalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde auf drei oder 3,5 Prozent senken“, sagte Gysi dem „Spiegel“. Wenn die Grundmandatsklausel wegfalle, müsse zugleich die Fünf-Prozent-Hürde herabgesetzt werden.
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Die mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrechtsreform schreibt die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete fest. Um dies zu erreichen, erhält die Zweitstimme mehr Gewicht – das kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen. Die Grundmandatsklausel wurde abgeschafft. Sie ließ zuvor eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.
Gysi argumentierte mit der grundgesetzlich verankerten Chancengleichheit der Parteien. Das Bundesverfassungsgericht habe schon früher darauf hingewiesen, „dass die Grundmandatsregel zur Repräsentanz des Wählerwillens beitrage“, sagte er.
Wenn die Klausel wegfalle und zugleich die Fünf-Prozent-Hürde herabgesetzt werde, würden die „höchstrichterlich festgelegten Ziele erreichbar“, zeigte sich der Jurist überzeugt. Klagen oder Beschwerden in Karlsruhe seien dann mit großer Wahrscheinlichkeit überflüssig.
Sowohl die Linke als auch die Union haben angekündigt, wegen der Reform vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Linke war bei der Bundestagswahl 2021 wegen der Grundmandatsklausel in den Bundestag eingezogen, die Partei erreichte 4,9 Prozent.
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