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Bundesrichterin nach Arbeitsverweigerung aus Dienst entfernt – Stelle bis 2024 unbesetzt

Die offene Stelle am Bundesfinanzhof wird erst nächstes Jahr neu besetzt Die offene Stelle am Bundesfinanzhof wird erst nächstes Jahr neu besetzt
Die offene Stelle am Bundesfinanzhof wird erst nächstes Jahr neu besetzt
Quelle: pa/dpa/Sven Hoppe
Es geschieht äußerst selten, dass Richter zwangsweise aus dem Dienst entlassen werden. Weil eine Richterin mit einer Zuweisung nicht einverstanden war und ihre Arbeit am Bundesfinanzhof verweigerte, traf der Bundesgerichtshof nun jene seltene Entscheidung.

Nach der zwangsweisen Entlassung einer Richterin muss der Bundesfinanzhof bis 2024 auf Ersatz warten. Die nunmehr vakante Stelle am höchsten deutschen Finanzgericht soll im Rahmen der nächsten Bundesrichterwahl neu besetzt werden. Diese wird voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2024 stattfinden, wie das Bundesjustizministerium in Berlin auf Anfrage mitteilte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Entfernung der Richterin aus dem Dienst in der Vorwoche publik gemacht. Zwangsweise Entlassungen von Beamten sind ohnehin selten, bei Richtern und Bundesrichtern höchst außergewöhnlich.

Laut Bundesgerichtshof hatte das BFH-Präsidium die Richterin 2016 und 2019 zweimal gegen ihren Willen an andere Senate versetzt. Die Richterin hielt diese Zuteilung für willkürlich und nicht vereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit. Nach der ersten Versetzung hatte sie unter anderem eine erfolglose Verfassungsbeschwerde eingelegt, nach der zweiten Versetzung meldete sie sich zunächst krank und stellte laut BGH die Arbeit in dem betreffenden Senat dann für knapp vier Jahre ein.

Die Entfernung aus dem Dienst bedeutet für die nunmehr ehemalige Richterin neben dem Verlust ihrer Stelle erhebliche finanzielle Folgen. Denn damit geht nach Angaben des Justizministeriums nicht nur das Gehalt, sondern auch die Altersversorgung verloren. Am Bundesfinanzhof kam der Senat schon in den vergangenen Jahren ohne die Richterin aus, bis zur Neubesetzung werden ihre Aufgaben vertretungsweise übernommen.

dpa mit vnik

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