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Deutschland „Anreiz“ für Beschäftigung

Wirtschaftsweise Schnitzer schlägt Abschaffung der Witwenrente vor

Monika Schnitzer Monika Schnitzer
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Quelle: dpa
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Nicht nur mehr Zuwanderung, auch für die eigene Bevölkerung müssten die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht werden, so die Ökonomin Monika Schnitzer. Auf einer Podiumsdiskussion formulierte sie nun eine Reformidee.

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form ins Spiel gebracht, um die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer zu erhöhen.

„Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem Magazin „Spiegel“. „Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.“

Stattdessen solle das selten genutzte, sogenannte „Rentensplitting“ künftig verpflichtend sein: Dabei werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche.

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Wirtschaftsweise

Dies sei aber nur ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, betonte Schnitzer auf einer Podiumsdiskussion des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), an der auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) teilnahm.

Zudem, so betont auch der „Spiegel“ in seiner Meldung, würde eine solche Neuregelung „nicht die aktuellen Beziehenden treffen und mit langen Übergangsfristen ausgestattet werden“, damit Betroffene die Möglichkeit hätten, ihre Lebensplanung daran anzupassen.

Widerspruch zum Äquivalenzprinzip?

Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, so Schnitzer. Allerdings wird schon jetzt zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Witwengrenze unterschieden, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Wer unter 47 Jahre alt und weder erwerbsgemindert ist und auch kein Kind erzieht, bekommt „nur“ 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner/Lebenpartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Gleichzeitig hat sich laut dem Statistischen Bundesamt die Zahl der älteren Erwerbstätigen in den vergangenen Jahren ohnehin stetig erhöht. „Die Erwerbs­beteiligung der 60- bis unter 65-Jährigen nahm so stark zu wie in keiner anderen Alters­gruppe: Sie hat sich in den letzten zehn Jahren von 47 % (2012) auf 63 % (2022) gesteigert“, heißt auf der offiziellen Website des Amtes.

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Schnitzer hatte erst jüngst für Diskussionen gesorgt, als sie energisch eine Willkommenskultur in Deutschland anmahnte und dabei auch vorrechnete, dass das Land im Jahr 1,5 Millionen Zuwanderer brauche, um dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel entgegenzusteuern, auch WELT hatte berichtet.

Wörtlich hatte Schnitzer in der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Deutschland braucht 1,5 Millionen Zuwanderer im Jahr, wenn wir abzüglich der beträchtlichen Abwanderung jedes Jahr 400.000 neue Bürger haben und so die Zahl der Arbeitskräfte halten wollen“.

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krott

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