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Hamburg Prozess

Sängerin Annett Louisan von Ex-Freund erpresst

Die Sängerin Annett Louisan trat am Freitag als Zeugin auf Die Sängerin Annett Louisan trat am Freitag als Zeugin auf
Die Sängerin Annett Louisan trat am Freitag als Zeugin auf
Quelle: dpa
Annett Louisan wurde von ihrem Ex-Freund unter Druck gesetzt. Er behauptete, an ihrem Erfolg beteiligt gewesen zu sein, verlangte Geld. Sonst wollte er ihr „immateriellen Schaden“ zufügen.

Er wollte doch nur spielen, bluffen und erpressen. Das Spiel ging für ihn nicht gut aus. Weil er versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin, die Sängerin Annett Louisan, 38, um etwa 20.000 Euro zu erpressen, wurde der in Deutschland geborene Türke Bilgehan Y., 42, vom Amtsgericht Hamburg Mitte am Freitag zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt.

Am 21. April schrieb der 42-Jährige die in Hamburger lebende Sängerin über Facebook an. In der Mail behauptete er, maßgeblich an ihrem musikalischen Erfolg beteiligt gewesen zu sein. Daher verlangte er 20 Prozent ihrer Einkünfte aus dem Jahr 2004. Sollte sie sich weigern, das Geld zu zahlen, würde er die Sache auf eine „persönliche immaterielle Weise“ regeln.

Hintergrund: Der Angeklagte, ehemaliger Geschäftsführer in einem Batterie-Geschäft, hatte im Jahr 2003 mit der Sängerin zusammengelebt. „Es war ein eheähnliches Verhältnis“, behauptet er.

„Sie wollte immer wieder Ratschläge von mir“

In seiner langwierigen Einlassung vor Gericht erklärte er weiter: „Ich habe sie damals aus dem Hintergrund gemanagt. Sie wollte immer wieder Ratschläge von mir. Während sie auf einem weißen Sofa saß, bin ich in unserem Wohnzimmer auf und abgegangen und habe in langen Monologen Konzepte für ihre erfolgreiche Musikkarriere entwickelt!“

Er habe ihr geraten, in deutscher Sprache zu singen, weil sie die englische Sprache nicht perfekt beherrschte. Bilgehan Y. : „Und ich habe ihr abgeraten, auf der Bühne zu tanzen. Dafür hatte sie kein Talent.“

Die Sängerin sei damals, Anfang des Jahres 2004, von selbst auf ihn zugekommen und habe ihm 20 Prozent ihrer Einkünfte angeboten. Der Angeklagte: „Ich habe ein Recht auf dieses Geld.“ Allerdings wusste er auch: „Es gab keine Möglichkeit, das Geld durch ein Zivilgericht einzuklagen. Es gibt keine schriftlichen Unterlagen!“

Annett Louisan mag es lieber klein und intim

„Zu viel Information“ heißt Annett Louisans neues Album. Bei den „Welt“-Reportern Katja Fischer und Patrick Steller ist sie trotzdem redefreudig und erzählt von Liebe, Ironie und der perfekten Bühne.

Quelle: Die Welt

Die Sängerin wurde unter ihrem Familiennamen Annett B. als Zeugin in den Gerichtssaal gerufen. Sie erklärte: „Als ich am Morgen des 21. April im vergangenen Jahr die Nachricht in meinem Facebook-Account las, dachte ich zunächst: Da hat jemand seinen Verstand verloren.“

Allerdings bekam sie dann doch große Angst. Die 1,52 Meter große Sängerin, die im Jahre 2004 mit dem Song „Das Spiel“ ihren großen Durchbruch erlebte, erklärt vor Gericht weiter: „Die seltsamen Drohungen mit ‚immateriellen Schäden‘ haben mich sehr beunruhigt. Das gab eine gehörige Portion Kopfkino für mich. Nach Rücksprachen mit meiner Familie habe ich dann die Polizei verständigt.“

Annett Louisan bestätigte dem Gericht, dass sie früher eine Beziehung mit dem Angeklagten hatte; bestritt aber, dass sie ihm Geldversprechen gemacht habe. Aus alter Freundschaft habe sie ihm, nachdem er sie um Geld gebeten habe, im Jahre 2006 in einem Umschlag 1000 Euro übergeben.

Die geringe Geldstrafe für ihren Exfreund begründete das Gericht damit, dass er keine Vorstrafen habe und zur Zeit arbeitslos sei. Außerdem hatte Bilgehan Y. zu Beginn der Verhandlung ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er beteuerte darin: „Ich wollte sie nicht umbringen oder ihr die Beine brechen. Ich wollte nur bluffen. Sie hatte mir die Anteile versprochen. Ich bin in meinem Leben noch nie so enttäuscht worden.“

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