Schlupflöcher bei der Entsorgung von Verpackungsmüll in gelber Tonne und gelbem Sack sollen geschlossen werden. Als ersten Schritt beschloss das Bundeskabinett jetzt die Umsetzung von EU-Vorgaben, die definieren, was als Verpackungsabfall zu gelten hat.
So dürfen zum Beispiel Wurstpellen, Teebeutel, Kleiderbügel und Grablichter dort nicht entsorgt werden. Es wird für 2014 mit einem Fehlbetrag von bis zu 350 Millionen Euro gerechnet durch Verpackungen, für die Hersteller wegen der umstrittenen Schlupflöcher keine Entsorgungskosten übernehmen.
Die für die Entsorgung zuständigen dualen Systeme (beispielsweise das DSD mit dem bekannten „grünen Punkt“) hatten Alarm geschlagen, weil die unbezahlten Abfallmengen massiv steigen. Im ersten Quartal wurden 25 Prozent weniger lizensierte Verpackungsmengen gemeldet als im Vorjahresquartal.
Abfallmengen werden klein gerechnet
Bei den dualen Systemen müssen Hersteller für das Inverkehrbringen und Entsorgen von Joghurtbechern oder Milchtüten Gebühren bezahlen. Es waren Ausnahmetatbestände geschaffen worden, etwa wenn Verpackungen im Laden zurückgenommen werden oder Kantinen sich selbst um die Entsorgung angefallener Verpackungen kümmern.
Vermutet wird, dass Hersteller mit Blick auf diese Ausnahmen ihre dem dualen System gemeldeten Abfallmengen kleinrechnen und so dem System viel Geld fehlt. Zudem wird dadurch das Recycling von Verpackungsmüll geschwächt.
Der Linken-Umweltpolitiker Ralph Lenkert forderte, „die gescheiterten Dualen Systeme durch eine kommunale Lösung zu ersetzen.“ Die Finanzierung dieser privaten Abfallsammlung und das entsprechende Recyclingsniveau seien nicht mehr gesichert. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte „mangelhafte Recyclingerfolge der dualen Systeme.“