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Wirtschaft Betrunken am Steuer

Mecklenburg-Vorpommern in der Promille-Rangliste ganz vorn

Wirtschaftsredakteur
Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich besonders stark alkoholisiert erwischen Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich besonders stark alkoholisiert erwischen
Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich besonders stark alkoholisiert erwischen
Quelle: picture alliance / Golden Pixels
In nur einem Bundesland liegt der Durchschnitt bei Trunkenheitsfahrten unter einem Promille. Im Nordosten ist die Hemmschwelle für Alkohol am Steuer offenbar besonders gering – das kann teuer werden.

Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht in Ordnung. Punkt. Dass das aber nicht überall so gesehen wird, ist klar. Und dass die Hemmschwelle, sich hinters Steuer zu setzen, mit dem Grad des Suffs sinkt, auch. Aber dass es bundesweit offensichtlich so deutliche Unterschiede bei den festgestellte Promillegraden gibt, ist schon erstaunlich.

Das Verbraucherportal FragRobin hat ermittelt, welche Bundesländer besonders tief ins Glas schauen und trotzdem noch Auto fahren. Demnach waren Autofahrer in Mecklenburg-Vorpommern, die nach ertappter Alkoholfahrt den Alkoholrechner auf der Homepage nutzten, mit durchschnittlich 2,23 Promille unterwegs.

Das ist ein Spitzenwert, gefolgt von kaum weniger gefährlichen 1,84 Promille der Brandenburger Autofahrer, die das Pech hatten, besoffen – anders kann man es nicht nennen – in eine Polizeikontrolle zu geraten und die sich dann auf der Seite von FragRobin erste Rechtsinformationen holten. 1,77 Promille hatten die Fahrer im Schnitt im Saarland.

Hamburger sind auffällig nüchtern unterwegs

Eines muss man bei dieser Studie aber beachten: Die hier veröffentlichten Zahlen sind nicht repräsentativ. Es wurden die Angaben von bundesweit 1068 Autofahrern ausgewertet, die auf der Seite ihre Pegelstände eingetragen hatten. Das passierte in der ersten Oktoberhälfte – der Einfluss der Weihnachtsmärkte auf die Trinkseligkeit der Autofahrer ist hier also noch nicht ablesbar.

Wie das Trinkverhalten anderer den eigenen Alkoholkonsum beeinflusst

Ein Gläschen in Ehren... wer als Nüchterner einen Betrunkenen vor sich hat, der kann dessen Alkoholpegel meist ganz gut einschätzen. Eine Studie zeigt, dass das für den Trinkenden selbst nicht gelten muss.

Quelle: Die Welt

Allerdings gibt es auch eine offizielle Statistik, die die Angaben des Jura-Portals unterstützen: Laut Statistischem Bundesamt war in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der alkoholbedingten Unfälle mit Personenschäden an allen Unfällen im Jahr 2013 mit 6,8 Prozent am größten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 4,8 Prozent.

In Hamburg gab es nach Berlin die wenigsten Alkoholunfälle (3,5 beziehungsweise 3.3 Prozent) – auch hier passt die Auswertung von FragRobin, denn den klarsten Kopf bewahrten die Hamburger Autofahrer mit durchschnittlich 0,76 Promille in der Alkoholkontrolle. Das sei der einzige Durchschnittswert unter einem Promille. Vor April 2001 wäre das noch nicht einmal führerscheingefährdend gewesen, denn bis dahin galt eine Promillegrenze von 0,8.

Promillegrenzen wurden verschärft

Was heute kaum noch vorstellbar ist: Die 0,8 Promille galten seit 1973 – davor galt ein Grenzwert von 1,5. Der wurde im Jahr 1953 eingeführt. Davor existierten im Verkehrsrecht noch keine Promillegrenzen

Der sogenannte Gefahrengrenzwert liegt nun bei 0,5 Promille. Allerdings kann schon ab 0,3 Promille Blutalkohol eine „relative Fahruntüchtigkeit“ festgestellt werden, zum Beispiel wenn der Fahrer in Schlangenlinien fährt.

„Wir waren erstaunt, dass die durchschnittliche Promillezahl von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich ist“, sagt Christopher Hahn, Jurist und Vorstand bei FragRobin. „Besonders die hohen Werte aus Mecklenburg-Vorpommern geben natürlich zu denken. Im Durchschnitt droht aber auch den Nutzern aus Brandenburg und dem Saarland die höchstmögliche Strafe: drei Punkte in Flensburg, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), ein Fahrverbot und eine saftige Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.“ Diese Höchststrafen erwarten Fahrer, die mit mehr als 1,6 Promille am Steuer erwischt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille gibt es ebenfalls drei Punkte, eine Freiheits- oder Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwarten „Ersttäter“ zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Bei weiteren Verstößen steigt die Strafe auf 1500 Euro, drei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Für Verkehrssünder könnte es teurer werden

Die Bußgelder für Verkehrssünder sollen drastisch erhöht werden. Auf Raser können dann Strafe von bis zu 1000 Euro zukommen. Im Gespräch ist auch eine Staffelung der Bußgelder nach Einkommen.

Quelle: Die Welt/Sebastian Plantholt

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