1. www.westfalen-blatt.de
  2. >
  3. OWL
  4. >
  5. Harsewinkel
  6. >
  7. Harsewinkel: Wann ist ein Lokalpolitiker befangen?

  8. >

Harsewinkel

Harsewinkel: Wann ist ein Lokalpolitiker befangen?

Harsewinkel (jau)

Wann ist ein Lokalpolitiker befangen? Um diese Frage ist in der jüngsten Stadtratssitzung in Harsewinkel eine hitzige Debatte entbrannt.

Der Harsewinkeler Stadtrat diskutierte zuletzt auch darüber, wann einer der Lokalpolitiker befangen ist. Der CDU-Fraktion waren einige Aussagen der Bürgermeisterin zu schwammig. Das Stadtoberhaupt bezog sich auf die Gemeindeordnung.
Der Harsewinkeler Stadtrat diskutierte zuletzt auch darüber, wann einer der Lokalpolitiker befangen ist. Der CDU-Fraktion waren einige Aussagen der Bürgermeisterin zu schwammig. Das Stadtoberhaupt bezog sich auf die Gemeindeordnung. Foto: Aundrup (Archiv)

Harsewinkel (jau) - Wann ist ein Lokalpolitiker befangen? Um diese Frage ist in der jüngsten Ratssitzung eine hitzige Debatte entbrannt. Ein Erzählstück in zwei Akten – mit dem schnöden Titel „Bebauungsplan Nr. 88 Rövekamp-Sürenbrede“. In den Hauptrollen: CDU-Ratsherr Heinz Bünnigmann und Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (SPD).

Angelika Wensing spricht von „Willkür“

Der erste Akt: Norbert Kuznik (CDU) meldete als einziger seine Befangenheit für den besagten Tagesordnungspunkt 21 an. Bünnigmann sah für sich keine Ausschließungsgründe. Das sah die Bürgermeisterin indes anders. Sie erklärte, dass der CDU-Mann nach einer bereits vorab erfolgten externer Rechtsprüfung zu eben diesem Punkt befangen sei und nicht mitwirken dürfe. Laut der Gemeindeordnung NRW gelte das Mitwirkunsgverbot nicht nur für Ratsmitglieder, die in einem der betroffenen Gebiete wohnen, sondern auch für diejenigen oder deren nahen Familienangehörigen, die angrenzend an das Gebiet zu Hause sind.

Die Vorab-Prüfung, veranlasst durch die Bürgermeisterin, schmeckte Heinz Bünnigmann ganz und gar nicht. Er könne die Begründung nicht nachvollziehen. CDU-Fraktionssprecherin Dr. Angelika Wensing sprang ihm bei und sprach von „Willkür“, weil die Meinung Bünnigmanns in diesem Punkt nicht genehm sei. „Warum darf Stefan Meyer-Wilmes bei diesem Punkt mitabstimmen? Und warum durfte ich beim Wöstenbach mitabstimmen?“, hinterfragte Wensing. Sie erklärte, dass CDU-Mann Meyer-Wilmes noch näher an dem besagten Gebiet lebe als Bünnigmann.

Bürgermeisterin verliest Auszüge aus dem Rechtsgutachten

Sabine Amsbeck-Dopheide stellte klar, dass es die Pflicht der Ratsmitglieder sei, selbst ihre Befangenheit anzuzeigen: „Ich weiß ja nicht bei allen, wo sie oder ihre Kinder Eigentum haben. Bei Heinz Bünnigmann wusste ich es.“ Wenn solch ein Fall auffalle, bestehe die Pflicht einer Prüfung. Rainer Kuhlmann (CDU) war diese Argumentation zu schwammig: „Ich will konkret wissen, was angrenzend bedeutet und wie groß die Entfernung sein darf.“ Die Bürgermeisterin verwies darauf, dass man immer den Einzelfall prüfen müsse. Sie verlas auch Auszüge aus dem Rechtsgutachten mit dem Ergebnis der Befangenheit Bünnigmanns.

Da diese aus Sicht der CDU-Fraktion weiterhin strittig war, ließ Amsbeck-Dopheide den Rat kurzerhand über die Befangenheit entscheiden. 15 Politiker stimmten für eine Befangenheit, 14 dagegen – bei einer Enthaltung.

Angelegenheit wird vertagt

Der zweite Akt: Gab es ein Happy-End in Sachen Bebauungsplan Rövekamp-Sürenbrede? Die Angelegenheit wurde vertagt – weil noch geklärt werden muss, ob auch Stefan Meyer-Wilmes befangen ist.

In diesem Zusammenhang teilte die Bürgermeisterin mit, dass von der Stadtverwaltung hilfsweise eine Checkliste erstellt werde, anhand derer die Ratsmitglieder prüfen können, ob Anhaltspunkte für eine Befangenheit bestehen könnten. Insofern eine Befangenheit vermutet wird, kann die Verwaltung im Einzelfall unterstützend eine rechtliche Prüfung vornehmen oder vornehmen lassen.

ANZEIGE