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Mitten in der Corona-Krise droht Herforderin (72) ein Verwarngeld wegen ihres Passes

Jetzt läuft auch noch der Ausweis ab

Herford (WB). Von heute an noch zehn Tage – dann läuft der Personalausweis von Ilse Götz (72) ab. Darauf haben sie Mitarbeiter der Stadt Herford freundlich hingewiesen und dabei nicht vergessen, mögliche Strafzahlungen zu erwähnen, falls sie die Verlängerung ihres Ausweises versäumen sollte.

Stephan Rechlin

Noch bis zum 5. April ist der Personalausweis der Herforderin Ilse Götz gültig.
Noch bis zum 5. April ist der Personalausweis der Herforderin Ilse Götz gültig. Foto: Götz

Seitdem schwillt Ilse Götz der Kamm. Das Rathaus ist wegen der Corona-Krise geschlossen. Termine müssen extra vereinbart werden. Die Rentnerin zählt zur Risikogruppe, die im Falle einer Infektion mit besonders schlimmen gesundheitlichen Folgen rechnen muss. Götz: „Ich soll mich nur wegen der Verlängerung einer Plastikkarte, die ich im Alltag so gut wie nie brauche, in einen Bus setzen und mich dem Risiko einer Ansteckung aussetzen? Muss das denn sein?“

Dem Gesetz zufolge ja. In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Personen, die älter als 16 Jahre sind, müssen einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen – das ist in Paragraf eins des Personalausweisgesetzes festgelegt. Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt außerdem, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Eine Missachtung einer solchen Verlängerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ahnden einer solchen Ordnungswidrigkeit kann durch Bußgelder erfolgen.

Bußgelder bis 3000 Euro möglich

Ist der Personalausweis bereits seit mehreren Monaten abgelaufen, wird in der Regel ein Bußgeld erhoben. Die Höhe des Bußgeldes wird durch die jeweilige ausstellende Kommune festgesetzt. Für einen abgelaufenen Personalausweis können theoretisch Bußgelder von bis zu 3000 Euro fällig werden, die Regel sind allerdings zehn bis 40 Euro. Wird die Verlängerung des Personalausweises über einen bestimmten Zeitraum vergessen oder gar ignoriert, erteilen die zuständigen Behörden häufig zuerst eine Verwarnung. Reagiert der Betroffene nicht darauf, kann ein Bußgeldbescheid folgen.

Doch davon ist die Stadt Herford im Fall von Ilse Götz weit entfernt. Sprecherin Susanne Körner teilt mit, dass die Rentnerin von Seiten der Bürgerberatung als zuständige Abteilung nicht schriftlich aufgefordert worden sei, ihren Personalausweis unverzüglich zu verlängern. Körner: „Das macht die Bürgerberatung grundsätzlich nicht.“ Möglicherweise sei Frau Götz in einer anderen Abteilung der Stadt freundlich darauf hingewiesen worden, dass ihr Ausweis bald abläuft. Körner: „Wenn sie ihren Ausweis verlängern möchte, kann sie sich unter unserer Hotline 189777 gerne einen Termin holen, sie kann aber auch noch warten. Ein im April ablaufender Personalausweis hat in diesen Corona-bewegten Tagen aber keine Dringlichkeit.“

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