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Corona-Regeln und die Ordnungsämter: Alles unter Kontrolle in Bad Nauheim und Friedberg?

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Geschlossene Geschäfte, leere Fußgängerzone - in Bad Nauheim hat es zunächst Unklarheiten dahingehend gegeben, welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche geschlossen werden müssen. 	FOTO: NICI MERZ
Geschlossene Geschäfte, leere Fußgängerzone - in Bad Nauheim hat es zunächst Unklarheiten dahingehend gegeben, welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche geschlossen werden müssen. FOTO: NICI MERZ © Nicole Merz

Nachts nicht auf die Straße gehen, an Silvester nicht böllern, als Händler den Laden schließen - die Corona-Regeln sind tief greifend. Doch wie wird das Einhalten dieser Regeln kontrolliert?

Bad Nauheim / Friedberg - Wenn neue Regeln in Kraft treten, dann kann es schonmal Unsicherheiten geben: Was gilt genau? Was darf man? Was nicht? In Bad Nauheim ist das nicht anders. Auch hier gelten seit wenigen Tagen zwei schwerwiegende zusätzliche Corona-Regeln: Erstens darf man - abgesehen von klar geregelten Ausnahmen - zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht mehr verlassen. Zweitens dürfen viele Geschäfte - außer beispielsweise Supermärkte und Apotheken - nicht öffnen. Kein Wunder also, dass sich die Ordnungspolizei auf die Frage konzentriert, ob die neuen Regeln eingehalten werden. Auf dem Thema Betriebsschließungen liege der Fokus, erläutert Stefan Reichert, Fachdienstleiter Ordnung, Sicherheit und Brandschutz. Er und Erster Stadtrat Peter Krank äußern sich zu Kontrollen seitens des Ordnungsamtes.

Bad Nauheim: Lockdown-Bestimmungen sorgen für Verwirrung

Für die Schließung von Geschäften sind die Sortimente entscheidend. Was das angehe, sei die Landesverordnung nicht immer klar gewesen, »sodass erst die Auslegungshinweise teilweise Licht ins Dunkel bringen konnten«, sagt Krank. Diese seien erst am Dienstagabend in der vergangenen Woche veröffentlicht worden. »Das führte in den ersten Tagen des Lockdowns zu Verwirrung und Unverständnis. Am Mittwoch und am Donnerstag stand im Rathaus das Telefon nicht mehr still, und bis spät in die Nacht gingen auf elektronischem Wege Anfragen ein. Einzelhändler wollten sich informieren oder abklären, ob eine Öffnung zulässig ist oder nicht.«

Geschäfte in der Innenstadt wurden und werden kontrolliert, teilt Reichert mit. Am ersten Tag des Lockdowns habe es sich eher um eine Bestandsaufnahme gehandelt, um sich einen Überblick zu verschaffen. »Da die Auslegungshinweise erst Dienstagabend veröffentlicht wurden, mussten sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes selbst erst einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Bei den Auslegungshinweisen handelt es sich mittlerweile um ein 34-seitiges Dokument, und auch dort sind leider nicht alle Eventualitäten aufgeführt, die man in der Realität antrifft.«

Bad Nauheim: Keine Verstöße gegen Geschäftsschließung

So sei an einigen Stellen noch eine Rücksprache mit der übergeordneten Behörde des Wetteraukreises notwendig gewesen. Reichert weiter: »Prominentestes Beispiel war natürlich die Parfümerie, die ab sofort Drogerie sein wollte. Aber auch die Begriffe ›Babyfachmarkt‹ oder ›Floristen mit Schwerpunkt der gestalterischen Tätigkeit‹ ließen zunächst verschiedene Lesarten beziehungsweise Deutungen zu. Bei aller Kaffeesatzleserei sollte dabei aber nie der Sinn und Zweck dieser Verordnung vergessen werden: Kontakte und somit die Infektionszahlen bestmöglich zu minimieren.« Wenn man sich fragen müsse, ob es nun 49 oder 51 Prozent erlaubte Waren im Sortiment eines Geschäftes gebe, sei eine Öffnung so oder so nicht im Sinne der Landesverordnung.

Seit Beginn des verschärften Lockdowns habe die Stadt keine Verstöße ahnden müssen, sagt Krank. »Hier und dort wurde ein aufklärendes Gespräch vor Ort geführt, und fälschlicherweise geöffnete Läden sind nach einer mündlichen Ansprache zu einem Liefer- und Abholdienst übergegangen.«

Bad Nauheim: Kontrollen an Silvester

An Silvester bleibt es hessenweit bei den festgelegten Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Wie soll das in Bad Nauheim kontrolliert werden? »An Silvester werden - wie in den anderen Jahren auch - Kontrollen durch die Stadt Bad Nauheim veranlasst. Diese finden in enger Verzahnung mit der Polizeidienststelle Friedberg statt«, kündigt Krank an.

Da nach aktuellen Erkenntnissen lediglich das Abbrennen von Feuerwerk an publikumsträchtigen Plätzen verboten sei, werde das weitere Hauptaugenmerk auf der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen liegen, ergänzt Reichert. »Sollte bis Silvester noch ein generelles Verbot des Abbrennens von Feuerwerk kommen oder gar eine verlängerte Ausgangssperre gelten, werden die Kontrollschwerpunkte entsprechend kurzfristig angepasst werden.«

Friedberg: Lage ist momentan ruhig

Wie ist die Situation in Friedberg? »Die Lage ist momentan ruhig. Die Ordnungspolizei ist angewiesen, im Rahmen ihrer Streifengänge zu kontrollieren. Kontrollen finden bis in die Abendstunden statt«, teilt Ordnungsdezernentin Marion Götz mit. Verstöße seien nur vereinzelt festgestellt worden. Es habe zunächst überwiegend mündliche Verwarnungen gegeben. »Vorwiegend handelt es sich um eine Anhäufung von Personen, hier insbesondere vor Cafés, die Coffee to go anbieten.« Bei Verstößen werde zunächst mündlich verwarnt, sofern die Art der Verstöße dies zulasse. Sei eine mündliche Verwarnung wegen der Schwere des Verstoßes ungeeignet, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Kontrollen an Weihnachten und Silvester werden in Friedberg laut Götz von der Polizei vorgenommen.

Verstöße werden zwar durch die städtische Ordnungsbehörde erfasst, das Bußgeldverfahren leitet aber zuständigkeitshalber der Wetteraukreis ein., heißt es aus dem Bad Nauheimer Rathaus. Der Regelsatz richte sich nach Vollzugshinweisen des Landes Hessen. »Die Bußgeldrahmen bewegen sich beispielsweise für verschiedene Verstöße hinsichtlich der Öffnung von Hotels, Bars, Kneipen, Einzelhandelsgeschäften oder körpernahen Dienstleistungsbetrieben von 200 bis 5000 Euro.« Bei Verstößen gegen Kontaktbeschränkungen oder bei Maskenverstößen gebe es Regelsätze von 50 bis 200 Euro.

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