Einkommensteuererklärung Diese Anlagen und Formulare umfasst eine Steuererklärung

Gibt es viele Einkunftsarten und beteiligte Personen, kann das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung einiges an Zeit rauben. Foto: Martin Schutt/dpa  Quelle: dpa

Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sind, welche Einkünfte Sie haben und wie viele Personen sie betrifft, kann eine Steuererklärung von wenigen Minuten bis zu einigen Stunden dauern. Um dafür gewappnet zu sein, sollte man die verschiedenen Formulare kennen.

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Mit dem Ausfüllen der Steuererklärung tut sich so mancher schwer. Formulare und Fachbegriffe überfordern nicht wenige. Wir bringen Licht ins Dunkel: Welche Formulare und Anlagen gehören zu einer Steuererklärung? Wer sollte welche Anlage ausfüllen und was kommt wohin? Ein Überblick über die wichtigsten Teile einer Steuererklärung.

Mantelbogen

Der Mantelbogen bildet die Grundlage jeder Steuererklärung. In dem doppelseitigen Formular, das in der Fachsprache auch als Hauptvordruck ESt 1 A bezeichnet wird, müssen Steuerzahler einige persönliche Angaben tätigen. Hierzu zählen nicht nur Name, Wohnadresse, Geburtsdatum oder Bankverbindung, sondern auch die Steuer-ID und die Steuernummer. Der Mantelbogen bildet zudem eine erste Basis für die Besteuerung. So müssen Sie nicht nur angeben, ob Sie die Steuererklärung allein, gemeinsam mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann einreichen möchten, sondern auch, ob Sie Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld) erhalten haben.

Die Angaben im Mantelbogen dienen aber vor allem dazu, dem jeweiligen Steuerzahler die weiteren Formulare zuordnen zu können. Sie sollten den Mantelbogen daher möglichst vollständig ausfüllen. Zwar kann das Finanzamt eine Steuererklärung meist auch zuordnen, wenn einzelne Angaben fehlen, jedoch kann sich die Bearbeitung dadurch verzögern.

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von Niklas Hoyer

Haben Sie bereits im Vorjahr eine Steuererklärung gemacht und nutzen ein Steuerprogramm wie WISO Steuer, Taxfix oder die Plattform Elster, so sind viele persönliche Daten bereits gespeichert und können automatisch übernommen werden. Dann reicht es in der Regel aus, die persönlichen Angaben einmal auf Aktualität zu prüfen. Das läuft bei allen weiteren Formularen ähnlich. Viele der Steuererklärungs-Tools stellen den Mantelbogen wie auch weitere Formulare zudem in vereinfachter Form dar.

Kennt man bestimmte Angaben wie Steuer-ID oder Steuernummer nicht, lassen sich die meist schnell herausfinden, zum Beispiel mithilfe der Lohnsteuerbescheinigung, auf der die Steuer-ID angegeben ist. Man kann diese zum Beispiel auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn online oder postalisch erfragen (BZSt). Wer seine Steuernummer vergessen hat, sollte sich an das zuständige Finanzamt wenden. Wichtig zu beachten: Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung macht oder diese erstmals zusammen mit dem Partner abgibt, bekommt eine neue Steuernummer vom Finanzamt zugeteilt.

Personen mit eingeschränkter Steuerpflicht müssen stattdessen den Hauptvordruck ESt 1 C ausfüllen. Das sind meist Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich für gewöhnlich auch nicht in Deutschland aufhalten, aber trotzdem steuerpflichtige Einkünfte aus Deutschland haben.

Anlage N

Zu den wichtigsten Formularen einer Einkommensteuererklärung zählt die Anlage N. Denn: Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sie auszufüllen, falls er eine Steuererklärung abgibt. Hier geht es vor allem darum, dem zuständigen Finanzamt das individuelle Einkommen offenzulegen. Entsprechend müssen Sie an dieser Stelle den Bruttoarbeitslohn sowie steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (zum Beispiel Abfindungen) oder Entschädigungen, Lohnersatzleistungen und steuerfreie Einkünfte angeben. Auch die Steuerklasse zählt zu den relevanten Angaben. Vom Einkommen abgezogen werden jedoch einige bereits abgeführte Abgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Angestelltentätigkeit und dem Arbeitslohn stehen. Hierunter fallen die gezahlte Lohnsteuer, aber auch die Kirchensteuer und gegebenenfalls auch der Solidaritätszuschlag. Die können sich steuermindernd auswirken. Am besten nehmen Sie also Ihre Lohnsteuerbescheinigung zur Hand.

Steuerlich sinnvoll ist jedoch auch die Angabe der sogenannten Werbungskosten. Darunter fallen viele Aufwendungen, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit eigens übernommen haben. Dabei kann es um Kosten für Arbeitswerkzeug und Utensilien, Arbeitsuniformen, Fahrtkosten zur Arbeit, zu Fortbildungen oder zu Bewerbungsgesprächen, Beiträge an Berufsverbände oder die Einrichtung eines Homeoffices gehen. Im Gegensatz zu manchen anderen Kosten gibt es für die Summe der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten keinen steuerlichen Maximalbetrag. Sie sind grundsätzlich unbegrenzt abzugsfähig. Man muss jedoch entsprechende Belege vorweisen können. Allerdings lohnt sich die Angabe der Werbungskosten auch erst ab einem jährlichen Betrag von mindestens 1230 Euro (2023 & 2024) im Jahr. Denn: 1230 Euro zieht das Finanzamt bereits automatisch ab – in der Annahme, dass jeder Arbeitnehmer einige Kosten hat, die durch die Arbeitsstelle verursacht werden. Das ist der sogenannte Werbungskostenpauschbetrag. In den vergangenen Jahren wurde er mehrfach erhöht. Er wird sogar schon beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Geben Sie die Steuererklärung zusammen mit ihrem Partner ab (Zusammenveranlagung), müssen sie die Anlage N übrigens für zwei Personen einzeln ausfüllen. Dabei kann es jedoch auch hier wieder helfen, dass Ihr Arbeitgeber einige Daten (insbesondere zu Ihrem Arbeitslohn) bereits übermittelt hat. Die weiteren Angaben müssen Sie manuell ergänzen. Welche Werbungskosten Sie zum Beispiel im Steuerjahr hatten, ist dem Finanzamt natürlich nicht vorab bekannt. Die müssen Sie selbst errechnen.

Anlage Sonderausgaben

Als sogenannte Sonderausgaben sollen Kosten berücksichtigt werden können, die Steuerpflichtige zusätzlich zu den gewöhnlich anfallenden Kosten der privaten Lebensführung getragen haben. Man unterscheidet bei den Sonderausgaben zwischen den sogenannten Versorgungsleistungen (zum Beispiel verpflichtende und freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse) und den sonstigen Sonderausgaben. Während die Versorgungsleistungen in die Anlagen Vorsorgeaufwand und die Anlage AV eingetragen werden müssen, ist die Anlage Sonderausgaben für die weiteren Kosten gedacht. Darunter fallen besonders die hier genannten Arten von Aufwendungen:

Haben Sie im vergangenen Jahr Geld an eine wohltätige Organisation oder einen gemeinnützigen Verein gespendet, können Sie die Spenden in der Anlage Sonderausgaben eintragen. Zudem werden einige Mitgliedsbeiträge anerkannt. Auch für Kosten, die man im Rahmen der eigenen Berufsausbildung getragen hat (gemeint ist hier eine Erstausbildung), ist die Anlage Sonderausgaben gedacht. Erstattet der Ausbildungsbetrieb die Kosten jedoch anteilig oder vollständig, dürfen die natürlich nur in der Höhe angegeben werden, in der man sie tatsächlich auch selbst getragen hat. Denn: Grundsätzlich gilt hier wie bei anderen Kosten auch, dass Erstattungen den Kosten gegengerechnet werden müssen. Maximal sind 6000 Euro an Ausbildungskosten jährlich erlaubt.

In die Anlage Sonderausgaben dürfen sie zudem gezahlte Kirchensteuern eintragen. Weitere Kosten der Anlage, dazu zählen vor allem Unterhaltsleistungen an getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten, können ebenfalls in die Anlage Sonderausgaben eingetragen werden. Die Kosten einer Zweitausbildung gehören nicht in die Anlage Sonderausgaben, sondern können als Werbungskosten in Anlage N eingetragen werden. Dies gilt auch für die Masterphase eines Studiums (nach dem Bachelor-Abschluss) oder die Studienphase nach einem ersten Staatsexamen.

Übrigens: Auch Schulgeld oder Kinderbetreuungskosten gelten als Sonderausgaben, von denen Sie steuerlich profitieren. Die müssen jedoch in die Anlage Kind eingetragen werden.

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Anlage haushaltsnahe Aufwendungen

Auch in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen spielen Ihre privat getragenen Kosten eine Rolle. Und zwar die Kosten, die Sie zur Instandhaltung oder Aufwertung Ihres eigenen Haushalts geleistet haben. Haben Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe auf geringfügiger Basis beschäftigt, einen Handwerker beauftragt, Ihre Waschmaschine in Stand zu setzen, oder einen Gärtner, den Rasen zu schneiden, können Sie das Geld, das sie dafür gezahlt haben, anteilig berücksichtigen lassen. Das können sowohl

Mieter als auch Eigentümer, solange sie in einer selbstgenutzten Immobilie wohnen. Dabei kann man die Anlage grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen.

Zum einen soll es um Kosten für Angestellte gehen, die Sie in Ihrem Haushalt beschäftigen. So sollen in der Anlage geringfügige Beschäftigungsverhältnisse angegeben werden. Es geht also darum, ob Sie jemanden (zum Beispiel eine Haushalts- oder Reinigungskraft) in einem Minijob beschäftigt haben, der sich um Ihren Haushalt oder eine Person in Ihrem Haushalt kümmert. Ist das der Fall, dürften Sie für das zurückliegende Jahr 2023 maximal 510 Euro für das gesamte Jahr in der Anlage eintragen. 20 Prozent dieser Kosten werden dann von Ihrer zu zahlenden Steuerschuld abgezogen.

Ähnlich ist es, wenn Sie jemanden über einen Minijob hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Auch hier können Sie Aufwendungen berücksichtigen lassen. Allerdings sind dann bis zu 20.000 Euro im Jahr ansetzbar. Davon werden erneut 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen, also maximal 4000 Euro. Dieser Betrag gilt für 2023 sowie 2024 auch, wenn Sie einen externen Dienstleister beauftragen, die haushaltsnahe Dienstleistung zu übernehmen. Typische Beispiele dafür sind Unternehmen, die den Winterdienst übernehmen oder die Pflege eines Angehörigen oder Ehepartners im selben Haushalt übernehmen.

Zum anderen geht es in der Anlage um die sogenannten Handwerkerleistungen. Das sind zum einen Kosten für selbst durchgeführte Renovierungsarbeiten sowie Kosten für Handwerksbetriebe, die Sie beauftragen. Dabei muss es um die Instandsetzung, Aufwertung oder Erhaltung der eigenen Wohnräume gehen, nicht jedoch um Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen. Relevant sind Lohn- und Fahrtkosten, ohne Materialkosten. Auch in diesem Fall dürfen Sie Kosten angeben, maximal 6000 Euro. Mit dem Abzug von 20 Prozent erspart das maximal 1200 Euro an sonst zu zahlender Steuer. Typische Beispiele für Handwerkerleistungen sind übrigens die Reparatur und das Streichen von Wänden, Fenstern und Türen oder die Modernisierung einer Einbauküche.

Weitere Beispiele finden Sie in unserem Überblick zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen sowie dem Überblick zum Thema Handwerkerleistungen.

Anlage KAP

Nicht wenige Deutsche versuchen, sich mithilfe von Festgeld, Tagesgeld, ETFs und Aktien eine kleine Rücklage für das Alter zu erwirtschaften oder bereits während der Erwerbstätigkeit ein zweites Einkommen von der Börse zu generieren. Für sie kann die Anlage KAP eine Rolle spielen. Die Gewinne all dieser Formen der Geldanlage unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die liegt in Deutschland bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch Kirchensteuer.

Die meisten Broker und Geldinstitute ziehen die Kapitalertragssteuer bereits bei Auszahlung der einzelnen Erträge automatisch ab. Ähnliches gilt für eine mögliche Quellensteuer, die zum Beispiel bei Auslandsaktien abgeführt worden sein kann. Auf diese Weise gilt die Steuer, wie es in der Fachsprache heißt, bereits als „abgegolten“. Dann können Sie sich das Ausfüllen der Anlage KAP sparen. Zudem gilt für das Jahr 2023 sowie das Jahr 2024 ein Sparerfreibetrag in Höhe von 1000 Euro (2000 Euro bei Ehepaaren). Das Geld, das Sie aus ETFs, Aktien & Co. generieren, bleibt bis zur Summe von 1000 Euro im Jahr also steuerfrei. Zumindest fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie bei ihrer Bank oder dem Broker vorab einen Freistellungsauftrag eingereicht haben.

Haben Sie allerdings versäumt, einen Freistellungsauftrag einzureichen und Ihnen wurde die Kapitalertragsteuer abgezogen, haben Sie die Möglichkeit, sich die gezahlte Kapitalertragsteuer zurückzuholen. Das geht, indem Sie die Anlage KAP ausfüllen und den Sparerfreibetrag (auch: Sparerpauschbetrag) für das zurückliegende Jahr geltend machen. Auch in anderen Konstellationen, etwa wenn sie ein Tagesgeldkonto bei einer Bank im Ausland eröffnet haben und es keine Möglichkeit gibt, den deutschen Sparerfreibetrag mithilfe eines Freistellungsauftrags berücksichtigen zu lassen, kann sich das Ausfüllen der Anlage KAP beziehungsweise der verwandten Anlage KAP-INV lohnen.

Es gibt noch weitere Fälle, in denen es sinnvoll ist, die Anlage KAP auszufüllen. So überprüft das Finanzamt bei Beantragung der sogenannten „Günstigerprüfung“, ob womöglich die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als der bereits abgeführte Abgeltungsteuersatz. Das aber geht nur, wenn die Kapitalerträge angegeben und die Günstigerprüfung beantragt wird. Vorteile können sich bei einem insgesamt sehr niedrigen Steuersatz ergeben, aber auch durch spezielle Steuerfreibeträge, etwa den Altersentlastungsbetrag.

Anlage Kind

13,7 Millionen Kinder unter 18 Jahren gibt es in Deutschland. Viele von ihnen wohnen noch mit den Eltern im selben Haushalt und besuchen die Schule. Einige der Kosten für die Kinder können mithilfe der Anlage Kind steuerlich berücksichtigt werden. Das geht manchmal auch bei volljährigen Kindern. Besonders dann, wenn diese sich noch in Berufsausbildung befinden. Unter anderem können dann das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag weiter in Anspruch genommen werden.

Dabei gehört die Anlage Kind zu den umfangreichsten Formularen einer Einkommensteuererklärung. Das hat nicht nur damit zu tun, dass der Fiskus versucht, unterschiedlichen Familien- und Partnerschaftsmodellen steuerlich gerecht zu werden, sondern auch damit, dass die Anlage einmal für jedes Kind ausgefüllt werden muss. Erfragt werden dann, ähnlich wie schon im Mantelbogen, persönliche Daten – diesmal jedoch zu Ihren Kindern. Erneut müssen Sie also Geburtsdaten, Steueridentifikationsnummer und Co. bereithalten. Tätigen müssen Sie zudem einige Angaben zum sogenannten Kindschaftsverhältnis. An diesem Punkt geht es den Finanzbehörden darum, festzustellen, ob Sie tatsächlich Anspruch darauf haben, Kosten für das jeweilige Kind geltend zu machen. Nur für leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder dürfen Kosten geltend gemacht werden.

Sind die entsprechenden Felder ausgefüllt, soll mithilfe der weiteren Teile der Anlage dargestellt werden können, in welchem Rahmen man für das Kind sorgt. Es geht also darum, ob Sie die Kinder allein oder gemeinsam mit einem Partner erziehen – und natürlich auch darum, welche (steuerlich anerkannten) Kosten Sie zugunsten Ihrer Kinder getragen haben. So werden Sie auf der Seite 2 der Anlage Kind zum Beispiel danach gefragt, wie hoch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder im vergangenen Jahr waren. Steuerliche Begünstigungen gibt es für Alleinerziehende, unter anderem durch den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (2023 & 2024: 4260 Euro, 240 Euro für jedes weitere Kind).

Wie erwähnt können Sie mithilfe der Anlage Kind aber auch Kosten für Kinderbetreuung oder das Schulgeld berücksichtigen lassen. Unterstützen Sie Ihre Kinder während der Ausbildung oder eines Studiums finanziell, obwohl sie nicht mehr bei Ihnen wohnen, können Sie zum Beispiel den Ausbildungsfreibetrag mithilfe der Anlage geltend machen. Der wurde für 2024 auf 1200 Euro angehoben. 2023 waren es noch 924 Euro.

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für zahlreiche Einzelfälle, etwa wenn ein für die Kinder unterhaltspflichtiger Elternteil nicht in der Lage ist, diesen zu begleichen oder der Unterhaltspflicht zu weniger als 25 Prozent nachkommt (Übertragung des Kinderfreibetrags / des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf).

Berücksichtigt werden zudem Eltern von behinderten Kindern, die nicht nur hinsichtlich der Erziehung eines behinderten Kindes zeitlich und emotional besonders gefordert sind, sondern auch finanziell hohe Lasten tragen. Sie können den Behindertenpauschbetrag (gilt stufenweise je nach Grad der Behinderung, liegt ab 2023 zwischen 384 Euro und 2840 Euro) in Anspruch nehmen. Zudem können Kindergeld oder Kinderfreibetrag auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres dauerhaft weiter bezogen werden.

Anlage Vorsorgeaufwand

In der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Ihre im vergangenen Jahr gezahlten Beiträge in die Rentenkasse, für berufsständische Versorgungswerke und für Basisrenten (auch Rüruprenten genannt) sowie die Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung eintragen. Selbstverständlich können auch Privatversicherte die im Steuerjahr getragenen Kosten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung hinterlegen. Dafür ist die Seite zwei des Formulars vorgesehen. Haben Sie Geld für Krankenzusatzversicherungen gezahlt, haben eine ausländische Krankenversicherung oder eine Rüruprente, so dürfen Sie diese ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.

Wichtig hierbei: Wer durch eine Riester-Rente vorsorgt, muss die jedoch in die verwandte Anlage AV eintragen. Berücksichtigen lassen sollten Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Haben Sie zudem Kinder, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird, für die Sie jedoch Vorsorgeleistungen bezahlen, können Sie die auf der Seite zwei des Formulars zusätzlich berücksichtigen lassen.

Anlage R

Immer häufiger kommt es vor, dass auch Rentner in Deutschland eine Steuererklärung abgeben (müssen). Dazu kann es allein durch den Bezug der Rente kommen, aber zum Beispiel auch, weil sie trotz des Renteneintritts einen für das Finanzamt relevanten Zuverdienst haben, etwa durch eine Teilzeitbeschäftigung, eine Witwenrente oder Einkünfte durch eine vermietete Wohnung (Anlage V). Sie müssen in einigen Fällen sogar auf Aufforderung des Finanzamtes eine Einkommensteuererklärung abgeben, obwohl zunächst keine Verpflichtung angenommen wurde.

Die Angaben, die Sie neben einigen Personendaten hinterlegen müssen, lassen sich auf drei Ebenen verstehen: So müssen Sie in der Anlage R zum einen hinterlegen, welche Leistungen Sie aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten, zum zweiten, ob es Zahlungen aus privaten Rentenverträgen gibt – und drittens: Ob Sie Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Auf Seite zwei der Anlage R können Rentner allerdings auch davon profitieren, dass Sie Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit ihrer Rente entstehen, als Werbungskosten eintragen dürfen. Die Pauschale liegt hier aktuell bei 102 Euro im Jahr. Höhere Kosten müssen entsprechend nachgewiesen werden.

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Inzwischen gibt es jedoch auch viele Rentner und Rentnerinnen, die als Einwanderer nach Deutschland gekommen sind und in den Anfängen ihrer Erwerbsbiografie noch in ihrem Herkunftsland oder anderen Nationen gearbeitet haben. Entsprechend haben sie in ausländische Rentenkassen eingezahlt oder im Ausland private Rentenverträge abgeschlossen und besitzen einen Anspruch auf Rentenbezüge aus dem Ausland. Dafür ist jedoch die Anlage R nicht vorgesehen. Sie müssen je nach Art der Auslandsrente ergänzend die Anlagen Anlage R-AUS und Anlage R-AV / b-AV ausfüllen.

Die wichtigsten Anlagen einer Steuererklärung in der Tabelle

Formular/AnlageZweck
Mantelbogen
  • Personendaten (z.B. Steuer-ID & Adresse, Einzel- oder Zusammenveranlagung)
  • Besteuerungsgrundlagen
Anlage N
  • Angaben zum Einkommen (z.B. Gehalt, steuerbegünstigte Versorgungsbezüge)
  • Abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
Anlage Sonderausgaben
  • Versorgungsleistungen
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Unterhaltsleistungen an Ehegatten
Anlage haushaltsnahe Aufwendungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfen in Minijobs)
  • Handwerkerleistungen
Anlage KAP
  • Kapitalerträge aus Aktien, ETFS, Tagesgeld, Festgeld und Co. ohne Freistellungsauftrag
  • Günstigerprüfung
Anlage Kind
  • Personendaten zu Kindern und Kindschaftsverhältnis
  • Inanspruchnahme von Freibeträgen (z.B. Kinderfreibetrag, Alleinerziehendenentlastungsbetrag)
Anlage Vorsorgeaufwand
  • Beiträge in Rentenkasse, für berufsständische Versorgungswerke und Basisrenten (z.B. Rürup)
  • Beiträge in gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgeleistungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch
Anlage R
  • Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse
  • Zahlungen aus privaten Rentenverträgen und Betriebsrenten
  • Werbungskosten für Rentner

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