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Preisabsprache oder nicht?

Bauunternehmen sollen bei Ausschreibung gekungelt haben

Bocholt

Vier Führungskräfte von drei Bauunternehmen aus Bocholt, Ahaus und Lingen mussten sich am Dienstag vor dem Amtsgericht in Bocholt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, 2011 bei der städtischen Ausschreibung für den Abriss eines Hotels und der benachbarten Gebäude Preise abgesprochen zu haben. Die Angeklagten – zwei Geschäftsführer, eine Geschäftsführerin und ein Betriebsleiter – bestritten die Vorwürfe.

Ludwig van der Linde

In der Anklage geht es um Angebote für den Abriss des ­Hotels Kaisereck im Jahr 2011. Die Firma, die den Auftrag erhielt, ist nicht angeklagt.
In der Anklage geht es um Angebote für den Abriss des ­Hotels Kaisereck im Jahr 2011. Die Firma, die den Auftrag erhielt, ist nicht angeklagt. Foto: Sven Betz

Angezeigt hatte die Bauunternehmen die Stadt Bocholt. Deren Mitarbeiter war aufgefallen, dass bei den Angeboten für die Abrissarbeiten die drei Bauunternehmen nahezu identische Angebote eingereicht hatten, angeblich mit der Absicht, dass das Bocholter Bauunternehmen den Auftrag bekommt, wie es in der Anklage heißt. 79 Einzelpositionen hätten übereingestimmt.

Zu viel zu tun gehabt

Für die Angeklagten verlas die Verteidigung des Bauunternehmens aus Lingen eine Erklärung, der sich die beiden anderen Firmen anschlossen. Sein Mandant hätte damals so viel zu tun gehabt, dass die eigenen Kapazitäten fehlten, um den Auftrag selbst auszuführen. Um aber bei der Stadt Bocholt „präsent“ zu bleiben, habe man dann nach einem Bocholter Subunternehmen gesucht.

Beide Firmen hätten schließlich Angebote eingereicht, was auch legal sei. Zu der Firma aus Ahaus hingegen habe sein Mandant keinen Kontakt gehabt. Den Auftrag habe schließlich auch eine ganz andere Firma bekommen.

Hoffen auf mehr Klarheit in sechs Monaten

Der Verteidiger kritisierte das Ausschreibungsverfahren der Stadt Bocholt. „Es ist hier alles falsch gemacht worden, was man falsch machen konnte“, sagte er. Er und seine Kollegen setzten sich dafür ein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Doch darauf ließ sich der Staatsanwalt nicht ein. Er sprach sich zumindest für eine Geldbuße aus.

Der Richter setzte das Verfahren schließlich für sechs Monate aus. Er hofft, dass bis dahin das Oberlandesgericht Düsseldorf ein anhängiges Kartellverfahren gegen die drei Unternehmen abschließt,um so mehr Klarheit zu erhalten.