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Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“

Mehrere Bürger gehen den Klageweg

Nottuln

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird sich mit dem Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“ in Nottuln befassen. Mehrere Bürger haben sich zusammengeschlossen und über einen Anwalt eine Normenkontrollklage eingereicht.

Von Ludger Warnke

Im geplanten Neubaugebiet „Südlich Lerchenhain“ sollen rund 185 Wohneinheiten gebaut werden (Symbolfoto). Doch gegen den Bebauungsplan haben Nottulner Bürger Klage eingereicht.
Im geplanten Neubaugebiet „Südlich Lerchenhain“ sollen rund 185 Wohneinheiten gebaut werden (Symbolfoto). Doch gegen den Bebauungsplan haben Nottulner Bürger Klage eingereicht. Foto: Jürgen Pepperhowe

Der vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“ wird einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mehrere Nottulner Bürger haben sich dafür zu einer Klagegemeinschaft zusammengefunden. Im Auftrag dieser Kläger hat Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde von der Kanzlei „Harnischmacher Löer Wensing“ (Münster) am Freitag (27. Oktober) eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht, teilten Mitglieder der Klägerseite auf Nachfrage der Redaktion mit. Die Kläger sind darauf eingestellt, dass es durchschnittlich ein bis zwei Jahre dauert, bis ein OVG-Urteil gefällt wird.

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