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Antrag: Ein Teil der Münsterstraße soll unter Denkmalschutz gestellt werden

Gewichtiges Prüfverfahren

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Mit einer besonderen Premiere hat es der Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt zu tun: einem Antrag zufolge soll ein ganzer Abschnitt der Münsterstraßel unter Denkmalschutz gestellt werden. Wer der Antragsteller ist, wird aus Datenschutzgründen nicht verraten. Fest steht nur, dass eine Unterschutzstellung für Anwohner und Hauseigentümer weitreichende Folgen hätte.

Von Paul Meyer zu Brickweddeund

In der Münsterstraße gibt es bereits einige Baudenkmäler. Nun liegt Stadt und Landschaftsverband ein Antrag vor, der besagt, dass gleich ein ganzer Abschnitt unter Schutz gestellt werden soll.
In der Münsterstraße gibt es bereits einige Baudenkmäler. Nun liegt Stadt und Landschaftsverband ein Antrag vor, der besagt, dass gleich ein ganzer Abschnitt unter Schutz gestellt werden soll. Foto: Paul Meyer zu Brickwedde

Wird ein ganzer Abschnitt der Münsterstraße unter Denkmalschutz gestellt? Das steht zwar noch in den Sternen, aber der Stadtverwaltung liegt ein entsprechender Antrag vor. Und man sei nun verpflichtet, das zu prüfen, sagt Anke Brüning, Fachdienstleiterin Bauen, Planen und Umwelt. Für die Anwohner und Eigentümer der Häuser hätte ein solcher Schritt weitreichende Konsequenzen.

Konkret geht es um den Bereich zwischen der Volksbank und W&H. Wie jüngst im Planungsausschuss mitgeteilt wurde, stehen bereits neun der dortigen Häuser in der Denkmalliste. In einem ersten Schritt, erklärt Brüning gegenüber den WN, werde zunächst einmal die Faktenlage und unter anderem die Frage geklärt, wie viel historische Bausubstanz überhaupt existiert. Dafür sollen im Stadtarchiv alte Pläne und Fotos gesichtet werden. Brüning betont, dass es für die Verwaltung das erste Mal sei, einen solchen Antrag zu bearbeiten. Dauern werde das schätzungsweise mindestens ein halbes Jahr.

Das offizielle Verfahren sei eröffnet, weil die Antragstellerin sich auch schon an das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gewandt habe, heißt es in der Sachdarstellung für den Planungsausschuss. Mit den beteiligten Behörden soll es im Zuge des Verfahrens auch einen Vor-Ort-Termin geben. „Das LWL-Denkmalpflegeamt stellt dann entsprechend mit einem Gutachten fest, ob die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches vorliegen. Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt als Obere Denkmalbehörde eine entsprechende Denkmalbereichssatzung zu erlassen“, informiert die Verwaltung.

Sollte es so weit kommen, können in Zukunft bauliche Veränderungen im gesamten betroffenen Bereich nur noch mit Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde, also der Stadt, in Angriff genommen werden. Elementar: Die Neuerungen, selbst wenn sie an Gebäuden vorgenommen werden, die nicht unter Denkmalschutz stehen, dürften das Gesamtbild des Denkmalbereichs nicht stören.

Aus Datenschutzgründen wird nicht mitgeteilt, wer konkret hinter dem Antrag steht. Somit ist auch unklar, ob es einen direkten Zusammenhang zu jenen Anliegern gibt, die im vergangenen Jahr Bedenken hinsichtlich der Pläne zur Erweiterung und Modernisierung der Ditib-Moschee an der Münsterstraße geäußert haben. Fakt ist aber, dass auch ein solches Vorhaben von einer Unterschutzstellung betroffen wäre.

Gegner des Projekts hatten über einen Anwalt darauf verwiesen, dass das Erscheinungsbild der Ackerbürgerhäuser an der Münsterstraße durch das Moschee-Projekt beeinträchtigt würde.