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Wettbewerbsrecht

Unfairer Handel: Mehrere Anträge zu fairen Preisen

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 12.02.2021 - 08:42

Der Bundesrat muss heute über mehrere Anträge zu fairen Preisen und Handelsbedingungen abstimmen. Baden-Württemberg will Mindestpreise ermöglichen.

Fleisch-LEH-Lebensmittelpreise

Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, unterstützt durch die Agrarressorts aus Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, neben einem fairen Umgang auch die Preisfairness in der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu verbessern. Dies kann mit einem Verbot von auf Niedrigpreise abstellende Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse und einem Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten durchgesetzt werden. Die entsprechenden Empfehlungen des Agrarausschusses werden in der Sitzung des Bundesrates am Freitag, 12. Februar 2021, beraten.

Mit der Frage fairer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette befasst sich der Bundesrat in seiner heutigen 1000. Sitzung. Ende Januar hatte bereits der Bundestag zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP-Richtlinie), beraten.

Baden-Württemberg für Mindestpreise bei Fleisch

"Wir fordern die Bundesregierung auf, den Preiskampf und das Preisdumping bei Lebensmitteln zu unterbinden. Das wird insbesondere dem Fleischmarkt zugutekommen. Faire Preise sind die Voraussetzung für mehr Tier- und Umweltschutz entlang der Fleischkette vom Stall bis zum Teller. Davon erwarten wir eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Erzeugerinnen und Erzeuger vor unlauteren Handlungspraktiken, aber auch Maßnahmen, die zu wahrhaftigen Preisen und einer besseren Verteilung der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette führen", erklärte Ministerin Heinen-Esser.

Vor allem bei Fleischprodukten wird oftmals mit Niedrigpreisen und Lockangeboten geworben. Die Preise spiegeln nicht den Wert der Tiere und die Arbeit der Landwirte wider, so Heinen-Esser.

In einem eigenen Gesetzesantrag fordert Baden-Württemberg, dass es anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen möglich sein soll, für ihre zugehörigen Erzeugerorganisationen und deren angeschlossenen Erzeugern verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. Durch einen Mindestverkaufspreiss innerhalb einer Erzeugervereinigung wird laut Antrag eine unternehmensinterne Entscheidung gefällt, die andere Wettbewerber, beispielsweise Erzeuger, Verarbeiter des Fleisches oder der Lebensmitteleinzelhandel, nicht bindet.

Höhere Fleischpreise bei höheren Standards

Die Kunden wollen höhere Standards und sind auch bereit, dafür zu zahlen. Umfragen zufolge sehen eine große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Billigpreise für Fleisch und einen Verkauf unter Produktionskosten sehr kritisch. Sie befürworten faire Preise für Fleisch und wünschen sich dafür im Gegenzug hohe Umwelt- und Tierschutzstandards sowie auskömmlichere Preise für Landwirte:

  • Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums flossen 2018 von jedem Euro, den Verbraucher in Deutschland für Fleisch ausgegeben, 22 Cent an die Landwirtschaft zurück, 1980 waren es umgerechnet noch 43 Cent.
  • Die Fleischpreise in Deutschland liegen nach Eurostat-Verbraucherpreisindex mit einem Warenkorb-Anteil von 2,2 Prozent deutlich unter dem EU-Schnitt (3,5 Prozent).
  • Zwei von drei Bundesbürgerinnen und -bürgern (65,3 Prozent) sind dafür, es Lebensmittelgeschäften zu verbieten, Billigpreise für Fleisch zu bewerben (Civey-Umfrage, Mai 2020)
  • Mehr als zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher wären bereit, mehr für Fleisch zu zahlen, wenn es in Tierwohl und faire Erzeugerpreise fließt (Umfrage von Simon-Kucher & Partners, Januar 2021).

Preiswerbeverbot rechtlich möglich

Zur Frage einer rechtssicheren Umsetzung eines Preiswerbeverbots hat das Umweltministerium ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Bewertung der Gutachter (Kanzlei Schulte-Riesenkampff) stehen einem Verbot der Preiswerbung keine rechtlichen Bedenken entgegen. Im Falle einer Einführung werden ein Preiswerbeverbot auf Einzelhandelsebene und Ausnahmen für Fleischerei-Fachgeschäfte empfohlen. Damit könnte erreicht werden, dass der Handel stärker auf Qualitätswettbewerb für Fleisch- und Fleischwaren umstellt.

Um die faire Verteilung der Wertschöpfung sicher zu stellen, empfiehlt der Gutachter ein allgemeines Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierfür wären flankierende Maßnahmen zu regeln, wie das Verbot der Druckausübung der Käufer gegenüber den Lieferanten oder der Transparenzschutz der Lieferanten.

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