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Änderungen bei der Teuerungszulage

Die Teuerungszulage selbst bleibt unverändert. Doch die Obergrenzen der Einkommen werden an die Teuerungsrate angepasst. So steht es im Regierungsprogramm und so hat es das Kabinett, das am Freitag unter dem Vorsitz von Premierminister Jean-Claude Juncker zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammenkam, beschlossen.

Die Einkommensgrenzen wurden angehoben.
Die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Foto: Shutterstock

(DS) - Die Teuerungszulage selbst bleibt unverändert. Doch die Obergrenzen der Einkommen werden an die Teuerungsrate angepasst. So steht es im Regierungsprogramm und so hat es das Kabinett, das gestern unter dem Vorsitz von Premierminister Jean-Claude Juncker zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammenkam, beschlossen.

Einpersonenhaushalte dürfen maximal über ein Einkommen von 1 685,50 Euro verfügen, wenn sie in den Genuss der Zulage in Höhe von 1 320 Euro kommen wollen. Bei einem Haushalt mit zwei Personen wurde die Obergrenze des Einkommens auf 2 528,24 Euro festgesetzt, die Prämie beziffert sich auf 1 650 Euro. Drei Personen dürfen schließlich maximal über 3 033,89 Euro im Monat verfügen, um von der monatlichen Teuerungszulage von 1 980 Euro zu profitieren.

Bei einem Haushalt von vier Personen beziffert sich das Maximaleinkommen auf 3 539,54 Euro, die Prämie beträgt 2 310 Euro. Fünf Personen dürfen nicht mehr als 4 045,19 Euro verdienen, wenn sie die Prämie in Höhe von 2 640 Euro beziehen wollen. Ebenfalls 2 640 Euro bezieht ein sechsköpfiger Haushalt, vorausgesetzt, das Einkommen fällt nicht höher aus als 4 550,84 Euro.

Kampf gegen Korruption

Dann hat die Regierung der Korruption den Kampf angesagt. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die bei möglichen Korruptionsfällen Informationen liefern, in Zukunft besser geschützt sind. U.a. soll das Arbeitsrecht angepasst werden. Mitarbeiter, die sich den Anweisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, weil sie den Verdacht haben, dass Korruption oder Einflussnahme im Spiel sein könnte, brauchen nicht zu fürchten, dass sie ihren Job verlieren.

Eine Kündigung wäre in dem Fall nämlich ungültig. Der Gesetzentwurf geht allerdings nicht soweit, dass Arbeitnehmer gezwungen werden können, im Verdachtsfall die zuständigen Behörden zu informieren. Änderungen sind auch bei den Revisionsverfahren vor dem Kassationshof geplant.

Luxemburg war in der Vergangenheit gleich mehrfach verurteilt worden, weil die nationale Gesetzgebung in dem Punkt nicht im Einklang mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte ist.

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