Milde für Vize-Gefängnisdirektor
Im Prozess um die Bespitzelung der Verantwortlichen für den Strafvollzug in Luxemburg hat das Gericht dem angeklagten, beigeordnete Gefängnisdirektor eine Aussetzung des Urteils gewährt.
Die 19. Strafkammer hat am Mittwoch den Vizedirektor der Haftanstalt Schrassig für schuldig befunden, sich auf illegale Weise die Telefonlisten der für den Strafvollzug verantwortlichen Magistratin besorgt zu haben.
Haftstrafe für beigeordneten Gefängnisdirektor gefordert
Die Richter setzten ihr Urteil aber aus (Suspension du prononcé). Der Angeklagte darf sich nun ein Jahr lang nichts zu schulden kommen lassen.
Das Gericht blieb somit weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von sieben Monaten sowie eine angemessene Geldstrafe gefordert.